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Recht

Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“  Sexualstrafrecht („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

Der Bundestag führte eine kontroverse Debatte über den Gesetzentwurf. Während sich Die Linke in der Aussprache hinter eine solche Regelung stellte, begrüßte die SPD die Debatte darüber, sah aber auch Beratungsbedarf. Von der Union kam deutliche Kritik an der Grünen-Vorlage, die bei der AfD auf entschiedene Ablehnung stieß. 

Grüne: Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung

In der Debatte sagte Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen), dass knapp 70 Prozent der betroffenen Frauen bei solchen Taten eine „Schockstarre“ erlebten. Trotzdem werde von ihnen erwartet, dass sie sich eindeutig und klar verhalten. Nicht die Täter, sondern die Frauen trügen in dem Moment die Verantwortung, und diese Verantwortung „muss endlich die Seite wechseln“. Dafür müsse jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung strafbar werden. 

Diese Zustimmung könne „mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen“, Schweigen und Passivität aber seien keine Zustimmung. „Erlaubt ist nur, was beide wollen“, betonte Gumnior und verwies darauf, dass bereits 15 europäische Länder den Schritt zur „Nur Ja heißt Ja“-Regelung vollzogen hätten. 

CDU/CSU: Verbesserung des Opferschutzes prüfen

Susanne Hierl (CDU/CSU) mahnte, alle Vorschläge zur Verbesserung des Opferschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu prüfen. Der Gesetzentwurf schaffe jedoch keine überzeugende Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, sondern berge die Gefahr neuer Unklarheiten. Schon im geltenden Recht gehe Paragraf 177 „deutlich über die verkürzte Darstellung ,Nein heißt Nein' hinaus“.

In den weiteren Absätzen habe der Gesetzgeber Strafbarkeitslücken geschlossen und unterschiedliche Fallkonstruktionen geregelt. Dazu gehörten auch Situationen, in denen die Opfer aufgrund eines Schocks keinen entgegenstehenden Willen äußern können. Auch in solchen Fällen liege bereits heute eine strafbare Handlung vor.       

AfD: Frontalangriff auf Grundprinzipien des Strafrechts

Knuth Meyer-Soltau (AfD) bezeichnete den Gesetzentwurf als „Frontalangriff auf die Grundprinzipien unseres Strafrechts“. Faktisch führe der Gesetzentwurf zu einer „Beweislastumkehr durch die Hintertür“, und dies sei verfassungswidrig. Der Entwurf verlange, dass die Zustimmung „positiv nachweisbar sein muss“, doch wie solle „ein Mensch beweisen, dass ein ,Ja' gesagt wurde oder dass es nonverbal erkennbar war“, fügte Meyer-Soltau hinzu.

Zwischenmenschliche Nähe sei „spontan, emotional und vielschichtig“, doch werde genau diese Realität hier ignoriert. Mit diesem Entwurf werde „jede intime Begegnung potenziell zu einem strafrechtlichen Risiko“, warnte er. Das sei keine Stärkung der Selbstbestimmung, sondern eine Überdehnung des Strafrechts.     

SPD: Besseren Schutz vor digitaler Gewalt schaffen

Dr. Johannes Fechner (SPD) zeigte sich für seine Fraktion „offen für eine ernsthafte Diskussion über die Ja-ist-Ja-Lösung“. Dabei höre sie aus der Praxis der Strafverfolgung durchaus „die Fragezeichen, was die Beweisschwierigkeiten angeht“, doch sei ja die politische Debatte und insbesondere eine Sachverständigen-Anhörung dafür da, „um sich über solche berechtigten Fragen aus der Praxis“ auszutauschen. 

Fechner verwies zugleich darauf, dass die Koalition einen besseren strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt schaffen wolle. Bildbasierte sexuelle Gewalt müsse in Deutschland unter Strafe gestellt werden. Auch müsse deutlich härter als heute bestraft werden können, dass Frauen mit K.-o.--Tropfen wehrlos gemacht und dann vergewaltigt werden. 

Linke: Nein sagen ist oft gefährlich

Kathrin Gebel (Die Linke) konstatierte, die meisten Frauen könnten nicht „Nein“ sagen, weil viele „bei Vergewaltigung in eine Schockstarre verfallen, weil Nein sagen auch oft gefährlich ist“. Wer daraus schließe, dass sie sich nicht eindeutig genug verhalten hätten, bestrafe die Betroffenen ein zweites Mal. Die bisherige Gesetzeslage drücke der Frau die Beweislast auf, weil es „noch immer so geregelt wird, als müssten Frauen nur laut genug Nein sagen“. 

Tatsächlich würden weniger als drei Prozent der Übergriffe überhaupt angezeigt, und bei denen komme es in 87 Prozent zu keiner Verurteilung. Niemand habe aber „Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen“, und deshalb müsse „endlich gelten: Nur Ja heißt Ja“. 

Gesetzentwurf der Grünen

Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, besonders zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen.

Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als 'erkennbar' gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“

„Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung

Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des „erkennbaren entgegenstehenden Willens“ soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten. 

Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen ,Mittel' aufgeführt werden.“

Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand im Paragrafen 179 des StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden. (sto/che/23.04.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/ Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dr. Lena Gumnior

Dr. Lena Gumnior

© Lena Gumnior/ Stefan Kaminski

Gumnior, Dr. Lena

Bündnis 90/Die Grünen

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

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Hierl, Susanne

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Knuth Meyer-Soltau

Knuth Meyer-Soltau

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Meyer-Soltau, Knuth

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Johannes Fechner

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Kathrin Gebel

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Axel Müller

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Rainer Galla

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Jasmina Hostert

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Ulle Schauws

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Luke Hoß

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Andrea Lindholz

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Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/5480 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Konsensbasiertes Sexualstrafrecht - Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung
    PDF | 278 KB — Status: 21.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5480(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-sexualstrafrecht-1165906

Stand: 13.05.2026