Erste Lesung zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung

Das Verpackungsrecht ist Thema im Bundestag. (© picture alliance / dpa | Roland Weihrauch)
Liveübertragung: Freitag, 24. April, 11.20 Uhr
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“ (21/5346) debattiert das Parlament am Freitag, 24. April 2026. 30 Minuten sind für die erste Lesung vorgesehen. Danach soll der Entwurf dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die am 11. Februar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung gelte grundsätzlich ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten, heißt es in der Vorlage. Vor diesem Hintergrund müssten die nationalen Regelungen angepasst werden. „Dafür soll das bisherige Verpackungsgesetz aufgehoben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden.“
Die weitreichenden Neuerungen im Verpackungssektor durch die EU-Verpackungsverordnung stellen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf eine neue Grundlage und machen eine vollständige Überarbeitung des bisherigen nationalen Verpackungsgesetzes erforderlich. Diese sei auch deshalb notwendig, um Widersprüche zwischen den bisherigen nationalen Regelungen des Verpackungsgesetzes und den unmittelbar wirkenden Rechtsvorschriften der EU-Verpackungsverordnung auszuschließen.
Die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben sowie ein effektiver Vollzugsrahmen in diesem Gesetz stellten sicher, dass die Betroffenen ihren Verpflichtungen nachkommen und somit die umweltpolitischen Zielvorgaben nach Artikel 1 der EU-Verpackungsverordnung in Deutschland erreicht werden, heißt es in dem Entwurf. (hau/17.04.2026)