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Recht

Regierung will Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (21/4298) beraten und im Anschluss an die Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsauschuss die Federführung übernehmen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Entwurfs ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen - unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz - zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Unter anderem soll die bislang nicht gesetzlich geregelte „missbilligende Belehrung“, die von Berufskammern gegenüber ihren Mitgliedern ausgesprochen werden kann, neu gefasst werden. Künftig soll sie durch einen „rechtlichen Hinweis“ ersetzt werden, dessen präventiver Charakter stärker hervorgehoben wird. 

Außerdem soll geregelt werden, dass für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten einheitlich das Anwaltsgericht zuständig ist und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden ist. Vergleichbare Regelungen sollen in den anderen Berufsordnungen untergebracht werden.

Der Entwurf enthält darüber hinaus etliche weitere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe. So geht es unter anderem um Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien, Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister sowie um Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz. Insgesamt soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben. (scr/hau/25.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Anette Kramme

Anette Kramme

© Anette Kramme/ Yves Sucksdorff

Kramme, Anette

Parlamentarische Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Johannes Wiegelmann

Johannes Wiegelmann

© Tobias Koch

Wiegelmann, Johannes

CDU/CSU

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Aaron Valent

Aaron Valent

© Aaron Valent/ Karl-Ludwig Reuter

Valent, Aaron

Die Linke

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Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

SPD

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Knuth Meyer-Soltau

Knuth Meyer-Soltau

© Nikolaus Becker

Meyer-Soltau, Knuth

AfD

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Dr. David Sebastian Preisendanz

Dr. David Sebastian Preisendanz

© Dr. David Sebastian Preisendanz/ Andrea Ruf

Preisendanz, Dr. David

CDU/CSU

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Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/ Birgid Allig

Moser, Christian

CDU/CSU

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 2 MB — Status: 25.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/4298 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Viele Änderungswünsche bei Gesetzentwurf zu Rechtsberufen

Zeit: Mittwoch, 22. April 2026, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Um rechtliche Neuregelungen für die Tätigkeit unter anderem von Anwälten, Steuerberatern und Inkassodienstleistern ging es in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 22.April 2026. Der von den Sachverständigen zu begutachtende Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (21/4298) umfasst ohne Begründungsteil fast 130 Seiten. Ziel ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen – unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz – zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Dazu soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben.

Mehr Aufsicht über Inkassodienstleister gefordert

Ein thematischer Schwerpunkt in der Anhörung war die rechtliche Aufsicht über Inkassodienstleister. Sowohl Meret Sophie Noll vom Verbraucherzentrale Bundesverband als auch Thomas Seethaler von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung begrüßten, dass mit dem Gesetzentwurf Schutzlücken geschlossen würden, nannten die vorgesehenen Regelungen aber gleichwohl noch unzureichend angesichts des verbreiteten Missbrauchs im Inkassowesen. So forderte Noll ein Umgehungsverbot, wie es bei Rechtsanwälten schon gilt, das es Geldeintreibern untersagt, an der beauftragten Schuldnerberatung vorbei direkt mit Schuldnern in Verbindung zu treten und diese so unter Druck zu setzen.

Seethaler forderte einen strikt begrenzten, an den tatsächlichen Kosten orientierten Rahmen für die Beträge, die der Inkassodienstleister einem Schuldner für seine Tätigkeit in Rechnung stellen darf. Zudem solle es nach Seethalers wie Nolls Ansicht Konzernen mit eigener Inkassoabteilung verboten werden, überhaupt solche Forderungen zu stellen.

Letzterem widersprach der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Koblenz Frank-Michael Goebel, der einer Prüfungskommission für Inkassodienstleister vorsitzt, mit dem Argument, dass auch solchen Konzernen Kosten durch das Mahnverfahren entstehen. Dagegen kritisierte Goebel die im Gesetzentwurf vorgesehenen Voraussetzungen für die Zulassung als Inkassodienstleister als völlig unzureichend. Als Beispiel nannte er, dass bei der geforderten Sachkunde das Erbrecht fehle. „Gläubiger und Schuldner sterben und erben“, sagte Goebel, und Vollstreckungstitel wirkten 30 Jahre.

Kritik an Regelung für Abwicklung von Kanzleien

Auf verbreitete Ablehnung stießen auch die Regelungen für die Abwicklung von Anwaltskanzleien und Steuerberatungsbüros, beispielsweise beim Tod des Inhabers. Schon jetzt sei es schwierig, in solchen Fällen Abwickler zu finden, betonte Dr. Moritz Alt, Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer. Bei weiteren Einschränkungen wie der vorgesehenen Haftungsbeschränkung „finden wir keinen mehr“. Ebenso wie Alt verwies André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, auf „Chaos-Kanzleien“, deren Abwicklung mit einem erheblichen Aufwand verbunden sei.

Auf verbreitete Kritik stießen im übrigen Regelungen, wie Anwalts- beziehungsweise Steuerberaterkammern gegen Mitglieder vorgehen können, die gegen ihre Berufspflichten verstoßen. Allerdings begrüßte Prof. Dr. Dirk Uwer vom Ausschuss Berufsrecht im Deutschen Anwaltverein, dass dies nun überhaupt gesetzlich und nicht mehr nur durch die Rechtsprechung geregelt würde.

Mehrfach angesprochen wurden weiterhin die Vorschriften über Vorstandswahlen in den Anwalts- beziehungsweise Steuerberaterkammern. So forderte Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln, die vorgesehene Mindestberufsdauer und Altershöchstgrenze für die Wählbarkeit zu streichen. Man solle es den Wählern überlassen, ob sie Kandidaten für erfahren genug ober jung genug für eine Vorstandstätigkeit halten, gab Kilian zu bedenken. (pst/22.04.2026)

Dokumente

  • 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 2 MB — Status: 25.02.2026
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Tagesordnung

  • Tagesordnung der 35. Sitzung - 22. April 2026, 14:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(6)79a - Stellungnahme Dr. Moritz Alt
  • 21(6)79b - Stellungnahme Frank-Michael Goebel
  • 21(6)79c - Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Kilian
  • 21(6)79d - Stellungnahme Thomas Seethaler
  • 21(6)79e - Stellungnahme Prof. Dr. Dirk Uwer
  • 21(6)79f - Stellungnahme Meret Sophie Noll
  • 21(6)79g - Stellungnahme André Haug

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • 21/4298 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 2 MB — Status: 25.02.2026
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-pa-recht-rechtsber-berufe-1165266

Stand: 22.04.2026