Fragestunde am 6. Mai
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 6. Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5662(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.
Grüne mit den meisten Fragen
32 der insgesamt 73 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 25 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 16 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.
13 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, zehn Fragen an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nuklear Sicherheit. Sieben Fragen sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantworten, je sechs Fragen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Jeweils fünf Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium des Innern und an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Mit vier Fragen musste sich das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Drei Fragen wurden dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gestellt, je zwei Fragen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. An das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt richteten sich je eine Frage.
Was die Abgeordneten wissen wollen
Beispielsweise fragte die Bremer Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesgesundheitsministerium, inwiefern die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht, um die Versorgung von Menschen in akuten psychischen Krisen zu sichern.
Der bayerische AfD-Abgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn erkundigte sich beim Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes die Fortsetzung ihrer bisherigen energiepolitischen Linie beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bewertet, etwa im Hinblick auf die Auswirkungen auf Biodiversität, Flächeninanspruchnahme und den Schutz von Natur und Landschaft.
Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) wollte vom Bundesfrauenministerium erfahren, ob die Bundesregierung plant, gegen Periodenarmut vorzugehen, von der in Deutschland circa eine von vier Frauen und Mädchen betroffen seien. Wenn ja, will Gebel wissen, in welcher Form.
Zusatzfragen sind möglich
Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.
Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/06.05.2026)