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Soziales

Deutliche Kritik an der Än­derung des Behin­derten­gleich­stellungsgesetzes

Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ (BGG, 21/5140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dazu am Donnerstag, 7. Mai 2026, eine Stunde lang in erster Lesung beraten. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. 

Teil der Debatte waren auch drei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Antrag der Linken mit dem Titel „UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen“ (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Ein weiterer von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Mehr Barrierefreiheit im gelebten Alltag – Für eine effektive Umsetzung in die Praxis“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Kritik der Oppositionsfraktionen

Deutliche Kritik der Oppositionsfraktionen und sogar aus den eigenen Reihen musste sich die Bundesregierung für ihren Gesetzentwurf anhören: Der Entwurf soll einerseits den Bund zu einem weiteren Abbau von Barrieren verpflichten und auch die Privatwirtschaft erstmals dazu verpflichten. Doch wie bindend die geplanten Regelungen tatsächlich sind, darüber gibt es derzeit innerhalb und außerhalb des Bundestages viele Diskussionen. 

Verbände, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, üben scharfe Kritik an dem Gesetz. Im Bundestag war es vor allem die Opposition, die der Regierung vorwarf, mit zu schwammigen Formulierungen und Ausnahmeregelungen das Ziel ihrer Gesetzesnovelle zu unterlaufen. Auch aus den Reihen der SPD-Fraktion kam deutliche Kritik.

Regierung: Unternehmen nicht überfordern

Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, wies darauf hin, dass für den Bund bereits seit 20 Jahren strenge Vorgaben für barrierefreie Zugänge (baulich wie in der Kommunikation) existierten, nicht aber für die Privatwirtschaft. 

„Das ist unwürdig in einem wirtschaftlich starken Land wie Deutschland“, sagte sie. Es gehe der Regierung mit dem Gesetzentwurf darum, „Barrieren zu überwinden, ohne Unternehmen zu überfordern“. 

AfD: Eine Worthülse reiht sich an die nächste

Jan Feser (AfD) kritisierte, in dem Entwurf reihe sich eine Worthülse an die nächste, selbst der Begriff der „Benachteiligung“ sei nicht eindeutig definiert. Unternehmen sollten „unangemessene“ Härten bei baulichen Veränderungen nicht zugemutet werden, doch was das genau bedeute, bleibe unklar. 

Mit diesem einen Halbsatz im Entwurf werde das Ziel des Gesetzentwurfes ausgehebelt, „es ist ein Rohrkrepierer“, stellte Feser fest. Lob kam dagegen für die geplanten Übergangsregelungen für die Ausbildung von Assistenzhunden, das habe seine Fraktion schon lange gefordert.

CDU/CSU plädiert für unbürokratisches Förderprogramm

Wilfried Oellers (CDU/CSU) bemerkte, die Zielmarken für weitere barrierefreie Angebote des Bundes hätten ambitionierter sein können, er hoffe aber auf Änderungen in den parlamentarischen Beratungen. Derzeit soll der Bund verpflichtet werden, Barrieren bis 2045 komplett abzubauen, das könnte und sollte früher möglich sein, so Oellers. 

Die Regeln für die Privatwirtschaft nannte er „wichtige Schritte mit Augenmaß“. Statt starrer Verpflichtungen „setzen wir auf flexible Lösungen im Einzelfall“, die Unternehmen nicht zu stark belasten. Er plädierte dafür, ein „unbürokratisches Förderprogramm“ in den Entwurf aufzunehmen. 

Grüne: Es ist einfach ein schlechter Entwurf

Aus Sicht von Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) steht noch nicht mal die Arbeitsministerin „vollumfänglich“ hinter dem Gesetzentwurf. Kein Wunder, denn er sei „so schlecht“ und ein Schlag ins Gesicht von Menschen mit Behinderungen, die seit Jahrzehnten auf verbindliche Regelungen für den privaten Sektor warteten. 

Die Vorgaben für den Bund seien wichtig, aber das Leben der Menschen spiele sich nicht in Behörden ab. Sie, und dazu gehörten auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen, würden jeden Tag mit Hürden konfrontiert, die mit gleichberechtigter Teilhabe nichts zu tun hätten. „Soll selbst eine banale Rampe eine ‚unzumutbare Hürde‘ für Unternehmen darstellen?“, fragte sie.

Linke: Alle werden von Barrierefreiheit profitieren

Sören Pellmann (Die Linke) sagte, er höre von „keiner Seite“ Lob für diesen Gesetzentwurf. „Er hat einen grundsätzlichen Fehler: Er will verhindern, dass die Wirtschaft in besonderer Weise belastet wird, nach dem Motto ‚wasch mich, aber mach mich nicht nass‘“.

Es sei ein Armutszeugnis, dass die Regierung offenbar nicht glaube, dass die Wirtschaft in der Lage sei, Barrierefreiheit umzusetzen. Aber: „Barrierefreiheit ist auch eine Chance. Wir leben in einer alternden Gesellschaft, wir werden alle davon irgendwann profitieren!“

SPD: Entwurf bleibt hinter dem Notwendigen zurück

Heike Heubach (SPD) beklagte, die Interessen von Menschen mit Behinderungen, die Interessen von 13 Millionen Menschen, würden immer noch kaum wahrgenommen. „Das Gesetz bleibt weiter hinter dem Notwendigen zurück: Ohne Barrierefreiheit im Privatsektor bleibt Teilhabe ein leeres Versprechen“, sagte sie.

Das im Gesetz formulierte Prinzip der „angemessenen Vorkehrungen“ werde durch die Regelungen zur Vermeidung „unbilliger Härten“ wieder ausgehebelt. „Wir brauchen jetzt aber endlich ein starkes Gesetz, das nicht nur gute Absichten formuliert“, so Heubach.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. 

Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt.

Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache

Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen.

Schärfere Pflicht zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit

Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. 

Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“.

Antrag der AfD

Die AfD fordert in ihrem Antrag (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. 

Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Barrierefreiheit in sämtlichen Bereichen des Alltags zum Grundprinzip für eine inklusive und moderne Gesellschaft zu machen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibe weit hinter diesem Anspruch zurück. „Zwar wird ein Diskriminierungsverbot für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen eingeführt, auf wirklich wirksame Instrumente zu dessen Durchsetzung jedoch vollständig verzichtet: Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche werden ausgeschlossen, selbst kleinste bauliche Veränderungen pauschal als für Unternehmen 'unverhältnismäßig' definiert und bauliche Barrieren bei öffentlich zugänglichen Bundesbauten sollen erst bis 2045 abgebaut werden“, schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen deshalb unter anderem, privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten, wenn sie kommerziell Güter und Dienstleistungen anbieten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Die pauschale Einstufung baulicher Veränderungen und Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen als '„unverhältnismäßig und unbillig“ für Unternehmen soll aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen werden. 

Die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention im BGG soll als ein einklagbares Recht ausgestaltet und deren Verweigerung als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen werden. Ferner soll das BGG so geändert werden, dass eine Beweislastumkehr eingeführt wird, nach der im Falle einer geltend gemachten Benachteiligung durch einen Träger öffentlicher Gewalt dieser die Beweislast dafür trägt, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt. Dies soll auch für private Anbieter gelten.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)); die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. „Unsere Gesellschaft ist immer noch voller Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben erschweren. Ganz im Gegenteil mehren sich die Stimmen, die fordern, ausgerechnet bei Inklusion und Teilhabe zu sparen. Gerade erst veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das drastische Kürzungen in Milliardenhöhe nicht nur, aber auch im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung diskutiert. So werden Menschenrechte zu Verhandlungsmasse und Menschen mit Behinderung zum bloßen Kostenfaktor degradiert“; lautet ihre Kritik.

Die Linke fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) und zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung beiträgt. Dies soll unter anderem gewährleistet werden, indem sämtliche Bestandsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis spätestens 2035 vollständig barrierefrei umgebaut werden. 

Ferner sollen sämtliche öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit verpflichtet werden. Außerdem soll die Regierung eine Evaluation sämtlicher Gesetze und Rechtsvorschriften durchführen, die diese auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin untersucht. Im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit soll sie darauf hinwirken, dass Anträge und Formulare mit Bezug auf Inklusion und Teilhabe sowie die Richtlinien zu deren Bearbeitung bundesweit vereinheitlicht werden mit dem Ziel, flächendeckend vergleichbare Lebensumstände für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. (che/07.05.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundesministerin für Arbeit und Soziales

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Jan Hendrik Feser

Jan Hendrik Feser

© Jan Feser/ Stefan Wagenpfeil

Feser, Jan

AfD

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Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

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Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

© Corinna Rüffer/ Yousef Hakimi

Rüffer, Corinna

Bündnis 90/Die Grünen

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Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Fraktion Die Linke im Bundestag/Jennifer Marke

Pellmann, Sören

Die Linke

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Heike Heubach

Heike Heubach

© Heike Heubach / Fionn Grosse

Heubach, Heike

SPD

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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

© Peter Bohnhof

Bohnhof, Peter

AfD

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Dr. Hülya Düber

Dr. Hülya Düber

© Dr. Hülya Düber/ Tobias Koch

Düber, Dr. Hülya

CDU/CSU

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Simone Fischer

Simone Fischer

© Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/ Stefan Kaminski

Fischer, Simone

Bündnis 90/Die Grünen

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Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

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Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

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Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/3668 - Antrag: Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken - Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden
    PDF | 203 KB — Status: 15.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5140 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
    PDF | 950 KB — Status: 01.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5335 - Antrag: Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen
    PDF | 159 KB — Status: 14.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5569 - Antrag: UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen
    PDF | 448 KB — Status: 23.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5140(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw19-de-behindertengleichstellungsgesetz-1158200

Stand: 18.05.2026