Anträge zur betrieblichen Mitbestimmung debattiert
Das Thema Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage der halbstündigen Aussprache waren fünf Anträge der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen wurden.
Es handelt sich um Anträge mit den Titeln „Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen“ (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern“ (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Betriebsratsgründungen flächendeckend fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen“ (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Demokratisierung der Arbeitswelt – Belegschaftsrechte im Betrieb ausbauen“ (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mitbestimmung auf multinationaler Ebene stärken – Reform der Europäischen Betriebsräte zügig umsetzen“ (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Erster Antrag der Linken
Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszubauen. „Die zwingende Mitbestimmung ist das Herzstück der Betriebsverfassung: Sie ist demokratisches Gegenmachtrecht der Beschäftigten gegenüber der strukturellen Übermacht des Kapitals im Betrieb“, schreiben die Abgeordneten und kritisieren „erhebliche Schutz- und Regelungslücken“ im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In zentralen Zukunftsfragen beschränkten sich die Rechte der Betriebsräte oftmals auf Information oder Beratung, während unternehmerische Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für Beschäftigte einseitig getroffen werden könnten. „Dadurch droht Mitbestimmung an Relevanz zu verlieren, obwohl sie gerade jetzt ausgebaut werden müsste“, kritisieren die Abgeordneten.
Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem eine Weiterentwicklung von Paragraf 92a BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht inklusive eines Initiativrechts des Betriebsrates bei allen Maßnahmen, die der Sicherung und Förderung der Beschäftigung dienen, inklusive Produktions-, Investitions- und Standortentscheidungen. Das Mitbestimmungsrecht soll auch für Betriebsänderungen und Fragen der Berufsbildung und Aus- und Weiterbildung gelten sowie für Fragen der Gleichstellung und Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bezieht sich die Fraktion unter anderem auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt und stellt fest, dass die Arbeitsbedingungen der Betriebsräte dem Stand der Technik entsprechen müssten. Nur bei Vorliegen sehr guter Arbeitsgrundlagen könnten Betriebsräte ihren komplexen Amtspflichten gerecht werden, schreiben die Abgeordneten.
Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, den Freistellungsanspruch in Paragraf 38 BetrVG deutlich auszuweiten. Die Hinzuziehung von Sachverstand für den Betriebsrat nach Paragraf 80 Absatz 3 BetrVG soll erleichtert werden, indem die Notwendigkeit der vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entfällt. Es soll außerdem klargestellt werden, dass Betriebsräte Anspruch auf die Zurverfügungstellung von technischer Ausstattung für die Durchführung hybrider und virtueller Sitzungsformate auf dem Stand der Technik sowie Nutzungsrechte für die betrieblichen Kommunikationsmittel zur Information und zum Austausch mit der Belegschaft haben.
Dritter Antrag der Linken
Betriebsratsgründungen flächendeckend zu fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern zu schützen, fordert Die Linke in ihrem dritten Antrag (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Existenz eines Betriebsrates ist obligatorisch. Alle arbeitenden Menschen in Betrieben mit fünf oder mehr wahlberechtigten Arbeitnehmer haben das Recht, von einem Betriebsrat vertreten zu werden“, schreiben die Abgeordneten und weisen auf die Schwierigkeiten hin, die Beschäftigte oft haben, die in kleinen Betrieben eine Vertretung gründen wollen.
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem die erstmalige Wahl eines Betriebsrates fördern soll, indem in betriebsratsfähigen Betrieben ohne Betriebsrat eine verpflichtende jährliche Informationsveranstaltung eingeführt wird, in der über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz aufgeklärt wird und Beschäftigten im Anschluss ermöglicht wird, ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand zu wählen. Zu den Forderungen zählt außerdem, das Wahlverfahren für erstmalige Betriebsratswahlen in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern deutlich zu vereinfachen, indem es an das vereinfachte Wahlverfahren gemäß der Paragrafen 18 bis 21 der Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen angelehnt wird.
Vierter Antrag der Linken
In ihrem vierten Antrag (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert Die Linke eine Demokratisierung der Arbeitswelt und mehr Belegschaftsrechte in Betrieben. Von der Bundesregierung verlangt sie einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, die Betriebsversammlung als eigenständiges Organ der Betriebsverfassung auszugestalten und sie zu ermächtigen, eigenständig Beschlüsse zu fassen, an die der Betriebsrat in seiner Arbeit gebunden ist. Der Betriebsrat soll aber das Recht haben, aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Minderheitenschutzes, von den Beschlüssen der Betriebsversammlung abzuweichen.
Ferner sollen die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf monatlich zwei Stunden Befreiung von der Arbeitsverpflichtung zum gemeinsamen Austausch über betriebspolitische Fragen und zur Vorbereitung der Betriebsversammlungen haben. Paragraf 43 Absatz 3 BetrVG solle so ausgestaltet werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen.
Fünfter Antrag der Linken
Die Mitbestimmung auf multinationaler Ebene zu stärken und die Reform der Europäischen Betriebsräte (EBR) zügig umzusetzen, fordert die Fraktion in ihrem fünften Antrag (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Änderungen sind dringend erforderlich, um die Arbeit der EBR abzusichern beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der multinationalen Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU zukommt, kann die Arbeitnehmerseite keine weitere Verzögerung akzeptieren. Die zweijährige Umsetzungsfrist darf nicht zur Ausrede für Untätigkeit werden“, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag.
Von der Bundesregierung verlangen sie deshalb, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die geänderte EBR-Richtlinie in nationales Recht umsetzt und dabei Sanktionen bei Verstößen in der Form von Geldstrafen vorsieht, die bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes erreichen können. Europäischen Betriebsräten soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden, einstweilige Verfügungen zu erwirken, falls sie nicht richtlinienkonform angehört wurden. che/(hau/08.05.2026)