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Auswärtiges

Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina

Ein Foto zeigt Generalleutnant Christian Freuding, Inspekteur des Heeres, der vor einer Gruppe deutscher Offiziere des Einsatzkontingents EUFOR Althea steht. Die Offiziere tragen militärische Uniformen und hören aufmerksam zu. Im Hintergrund sind eine Treppe und ein Gebäude sichtbar, während die Flagge Deutschlands weht. Die Szene findet in Bosnien und Herzegowina statt.

Die EU-Truppe überwacht die Einhaltung des Dayton-Friedensabkommens, mit dem im Jahr 1995 der Bosnienkrieg beendet wurde. (© picture alliance/dpa | Markus Lenhardt)

Liveübertragung: Donnerstag, 7. Mai, 13.25 Uhr

Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der durch die Europäische Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals berät. Im Anschluss an die 30-minütige Debatte soll der Antrag in die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Auswärtige Ausschuss die Federführung übernehmen.

Antrag der Bundesregierung 

Das im Juni 2025 durch den Bundestag beschlossene Mandat läuft am 30. Juni 2026 ab. Es sieht den Einsatz von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. 

Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist laut Bundesregierung die Unterstützung der weiterhin andauernden und bisher erfolgreichen Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schreibt die Bundesregierung. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränke. 

Geringe Resilienz staatlicher Institutionen

Dazu komme die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen. „Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentiert die Bundesregierung. Die Operation Eufor Althea leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes.

Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2757 (2024), die Gemeinsame Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (hau/27.04.2026)

Dokumente

  • 21/5512 - Antrag: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina
    PDF | 452 KB — Status: 22.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Stand: 27.04.2026