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Finanzen

Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer wird beraten

Ein Lufthansa Airbus A320, hebt von einem Flughafen ab. Im Hintergrund sind der Tower und das Terminal sichtbar.

Die Senkung der Luftverkehrssteuer zur Entlastung von Luftverkehrsunternehmen ist ein Ziel des Koalitionsvertrages. (© picture alliance / SvenSimon / Frank Hoermann)

Die Luftverkehrsteuer soll gesenkt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ angekündigt, den der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, erstmals berät. Für die erste Lesung sind 60 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Entwurf dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt. (hau/27.04.2026)

 

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw19-de-luftverkehrsteuergesetz-1167350

Stand: 27.04.2026