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Finanzen

Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer beraten

Die Luftverkehrsteuer soll gesenkt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals beraten hat. Damit soll die Erhöhung der Luftverkehrsteuer der früheren Ampelkoalition zum 1. Mai 2024 wieder rückgängig machen. Ab dem 1. Juli 2026 sollen wieder die Steuersätze vor der Erhöhung in der vergangenen Wahlperiode gelten. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt. 

Im Einzelnen soll die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro sinken, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen  und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und Langstreckenflüge in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro. 

SPD: Ein richtiger und notwendiger Schritt

Ingo Vogel eröffnete die Debatte für die SPD-Fraktion und erklärte zur Rücknahme der Steuererhöhung: „Das ist ein sehr richtiger und notwendiger Schritt.“ Die Luftfahrtbranche sei ein „zentraler Bestandteil“ der deutschen Wirtschaft. „Luftverkehr ist Infrastruktur“, sagte Vogel und führte aus, dass Flughäfen „wirtschaftliche Knotenpunkte“ seien, an denen ganze Wertschöpfungsketten hingen. „Wer den Luftverkehr stärkt, stärkt ein ganzes wirtschaftliches Ökosystem“, erläuterte Vogel.

Zugleich wies der Sozialdemokrat darauf hin, dass die Entwicklung der Luftfahrt in Deutschland langsamer verlaufe als in anderen europäischen Ländern. Das Angebot von Flugverbindungen sei zurückgegangen. Das betreffe auch Urlaubsregionen. Ein Grund dafür seien hohe Kosten. Deshalb sei die Absenkung der Luftverkehrsteuer ein richtiger Schritt. Dabei gehe es nicht nur um niedrigere Preise für Tickets, sondern auch um mehr Auswahl und bessere Erreichbarkeit.

AfD stellt Luftverkehrsteuer infrage 

Hauke Finger von der AfD-Fraktion stellte die Luftverkehrsteuer insgesamt infrage. „Sie schadet unseren Airlines“, begründete er seine Haltung und ergänzte: „Sie verteuert das Fliegen für die Bürger ohne irgendeinen messbaren Effekt auf das heilige Klima.“ Seine Fraktion habe bereits vor sieben Monaten beantragt, die Steuererhöhung der Ampelregierung zurückzunehmen. Dies habe die schwarz-rote Koalition noch abgelehnt. 

Finger verwies darauf, dass in Deutschland die Zahl der Passagiere sinke, in anderen europäischen Ländern dagegen steige. „Während Europa wieder fliegt, bleibt Deutschland am Boden“, sagte er. Bei Langstreckenflügen entschieden sich viele Menschen mittlerweile für Drehkreuze im Ausland. Die Belastungen des Luftverkehrs in Deutschland sei allein im vergangenen Jahr um 1,1 Milliarden Euro gestiegen. 

CDU/CSU: Deutliches Signal an die Branche

Für die CDU/CSU-Fraktion gestand Stefan Korbach ein: „Wir haben unseren Standort mit hohen Kosten belastet.“ Dazu zählten unter anderem auch die hohen Flugsicherungsgebühren. Die Kosten hätten sich seit der Corona-Pandemie „mehr als verdoppelt“. In der Folge zögen sich Fluglinien aus Deutschland zurück. Korbach verwies als Beispiel auf die jüngste Ankündigung der Fluglinie Ryanair, sich vom Flughafen Berlin-Brandenburg zurückzuziehen. 

Die geplante Senkung der Flugverkehrsteuer führe zu einer jährlichen steuerlichen Entlastung in Höhe von 350 Millionen Euro. „Das ist ein deutliches Signal an die Branche: Wir wollen einen prosperierenden Luftverkehr in Deutschland“, sagte Korbach und ergänzte: „Die einseitige Belastung der Branche hat kaum eine Lenkungswirkung erreicht“, habe aber zu Ausweichreaktionen geführt. 

Grüne. Anreize für einen höheren Verbrauch

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) erkennt in der schwarz-roten Politik „ein Muster“: „Sie reden von Subventionsabbau, Sie entscheiden aber für mehr Subventionen. Das ist unseriös. Sie haben nicht die Kraft, Steuervergünstigungen abzubauen. Lassen Sie sich von uns inspirieren, wir haben Vorschläge eingebracht.“

Beck kritisierte, dass sowohl die Senkung der Luftverkehrsteuer als auch der bereits beschlossene Tankrabatt in der derzeitigen globalen Knappheit von Öl Anreize setzten für einen höheren Verbrauch. Zugleich rissen die Maßnahmen Löcher in den Haushalt, monierte sie, und kämen oftmals nur einzelnen Gruppen zugute. „Machen Sie Politik für die gesamte Gesellschaft“, forderte sie von der Bundesregierung.

Linke spricht von „Kerosinrabatt“ 

Auf das Thema Subventionen fokussierte sich zunächst auch Doris Achelwilm von der Fraktion Die Linke. „Flugreisen werden in Deutschland jedes Jahr mit zwölf Milliarden Euro subventioniert“, stellte sie fest. Dabei seien Flüge das klimaschädlichste Transportmittel. Auf Auslandsflüge falle keine Mehrwertsteuer an, auf Bahnreisen ins Ausland schon, und Privatjets zahlten ohnehin kaum Steuer, listete sie aus ihrer Sicht bestehende Ungleichbehandlungen auf. 

Die von der Regierung initiierte Steuersenkung bezeichnete sie als „Kerosinrabatt“. Dabei sei bereits der Tankrabatt kein Erfolgsrezept gewesen, denn die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel komme bei den Verbrauchern nicht vollständig an. Achelwilm forderte, die Bevölkerung in der Breite zu entlasten. Doch von der Senkung der Flugverkehrsteuer profitierten in erster Linie die Airlines und Vielflieger. „Wer sich Flugreisen kaum leisten kann oder darauf verzichtet, schaut in die Röhre, denn Bus und Bahn werden besteuert“, argumentierte Achelwilm. Ihre Partei wolle eine EU-weite Besteuerung von Kerosin. Die Umsatzsteuerbefreiung von Auslandsflügen solle entfallen. (bal/hau/07.05.2026)

 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Ingo Vogel

Ingo Vogel

© Ingo Vogel/ Olaf Schwickerath - Fotostudio Lichtschacht, Essen

Vogel, Ingo

SPD

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Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

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Dr. Stefan Korbach

Dr. Stefan Korbach

© Dr. Stefan Korbach/ Tobias Koch

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

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Anja Troff-Schaffarzyk

Anja Troff-Schaffarzyk

© Anja Troff-Schaffarzyk/ Anna Voelske

Troff-Schaffarzyk, Anja

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Otto Strauß

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Anja Karliczek

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Tarek Al-Wazir

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Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

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Christian Reck

Christian Reck

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© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

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Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/5688 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
    PDF | 252 KB — Status: 04.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Bundestag entscheidet über Senkung der Luftverkehrsteuer

Gefächerte Euroscheine sind vor einer Abflug-Anzeigetafel mit Flugnummern, Zielen und Zeiten in einem Flughafen abgebildet.

Die Bundesregierung will die Luftverkehrsteuer senken. (© picture alliance / Zoonar / DesignIt)

Liveübertragung: Donnerstag, 21. Mai, 16.20 Uhr

Über die Rücknahme der zum 1. Mai 2024 auf Betreiben der Ampelkoalition erfolgten Erhöhung der Luftverkehrsteuer entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, im Anschluss an eine halbstündige Debatte. Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsauschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt.

Im Einzelnen soll die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro sinken, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und Langstreckenflüge in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro. (bal/hau/08.05.2026)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw19-de-luftverkehrsteuergesetz-1167350

Stand: 18.05.2026