Fragestunde

Fragestunde am 20. Mai

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 20 Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5932(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Grüne mit den meisten Fragen

34 der insgesamt 82 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 21 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 

28 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, zwölf Fragen an das Bundesministerium des Innern und sieben Fragen an das Bundesministerium der Finanzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sollte sechs Fragen beantworten. Je fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Auswärtige Amt musste sich mit vier Fragen auseinandersetzen. Jeweils drei Fragen beschäftigten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit waren bei je zwei Fragen gefordert. Eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Was die Abgeordneten wissen wollen

Beispielsweise fragte die Hamburger Abgeordnete Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesgesundheitsministerium, wie Ministerin Nina Warken verhindert, dass ihre Sparpläne am Ende gerade bei Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen zu schlechterer Versorgung führen.

Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Maximilian Kneller erkundigte sich beim Bundeskanzleramt, welche Kostensteigerung die Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts annimmt, wobei die ursprünglich angenommenen sowie die derzeit angenommenen Kosten angegeben werden sollten. Kneller wollte zudem erfahren, welche Kosten für die neue Dienstwohnung des Bundeskanzlers im Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts veranschlagt sind.

Die sächsische Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) wollte vom Bundesinnenministerium wissen, welche Regelungen zur Aushändigung eines Handgelds an (insbesondere nach Afghanistan) abzuschiebenden Personen es gibt. Sie fragte, ob die Personen, die am 26. Februar 2026 und am 28. April 2026 nach Afghanistan abgeschoben worden sind, ein Handgeld erhalten haben. 

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann zur Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/20.05.2026)