Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Deutsch-Französische Gymnasien: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde federführend dem Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Ein Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des Kulturministerkonferenz-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich.
Schlichtungsstellen für Reisende: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen“ (21/5782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Tourismus weiterberaten werden. Die Fraktion will den Verbraucherschutz für Reisende stärken, indem Reiseveranstalter dazu verpflichtet werden, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten. Konkret geht es um Schlichtungsstellen, „die Reisenden in der Regel kostenlos anbieten, Konflikte einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt“, heißt es in dem Antrag. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr habe 2025 knapp 42.000 neue Schlichtungsanträge erhalten. Eine Gesamt-Einigungsquote von rund 88 Prozent dieser Schlichtungsstelle zeige, dass in den Schlichtungsverfahren die überwiegende Mehrheit der Streitigkeiten einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst werde, argumentieren die Antragsteller. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können. Dazu soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die analog zur Regelung im Luftverkehr ist und damit einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 folgt. Außerdem sollen Reisende besser über „alternative Schlichtungsangebote“ durch die Reiseanbieter informiert werden.
Ernährungsempfehlungen: Ein AfD-Antrag mit dem Titel „Empfehlungen für gesundes Essen – Mehr Information und Transparenz“ (21/6031(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forschung überwiesen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, verbindliche Transparenz- und Evidenzstandards für staatliche Ernährungskommunikation einzuführen und sicherzustellen, dass Veröffentlichungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE), die Ernährungsempfehlungen oder gesundheitsbezogene Aussagen für die Allgemeinbevölkerung enthalten, verbindlich und gut sichtbar ausgewiesen werden. Zudem soll die Bundesregierung methodisch hochwertige prospektive Interventionsforschung im Ernährungsbereich gezielt stärken und Richtlinien und Förderprioritäten für das zuständige Bundesministerium erarbeiten. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung seien zu stärken sowie Verfahren zur Qualitätssicherung staatlicher Empfehlungen so auszugestalten, dass Interessenkonflikte bei Erstellung und Bewertung transparent offengelegt und angemessen berücksichtigt werden.
Rote Gebiete: Ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss soll ein weiterer AfD-Antrag mit dem Titel „Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen“ (21/6032(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) federführend beraten werden. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine rechtssichere, gesetzlich hinreichend bestimmte und gerichtlich überprüfbare Regelung zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete vorzulegen. Gemeinsam mit den Ländern sollten die Kriterien für Messstellenauswahl, Datenauswertung und Gebietsabgrenzung bundesweit einheitlich, transparent und nachvollziehbar festgelegt und ein repräsentatives, ausreichend dichtes und fachlich überprüftes Nitratmessstellennetz aufgebaut werden. Messstellen mit erhöhten Nitratwerten sollten systematisch auf mögliche nichtlandwirtschaftliche Ursachen überprüft werden. Zur Begründung verwiesen die Antragsteller unter anderem auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in einer „höchstrichterlichen Entscheidung“ festgestellt habe, dass die Anwendungsverordnung zur Ausweisung der sogenannten roten Gebiete (AVV GeA) für die Landwirtschaft mit zusätzlichen Düngebegrenzungen nicht mehr zulässig ist, da sie in der vorliegenden Form ein Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Landwirte darstelle.
Waldbrandprävention: Auch ein dritter Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Waldbrandprävention und Waldbrandbekämpfung in Deutschland stärken – nationale Koordination verbessern und europäische Zusammenarbeit ausbauen“ (21/6033(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung dem Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Nach Auffassung der AfD-Fraktion hat die Waldbrandgefahr in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Sie fordert daher die Bundesregierung unter anderem auf, eine nationale Waldbrandstrategie vorzulegen, die Maßnahmen des Bundes zur Prävention, Früherkennung, Forschung, Ausbildung und internationalen Zusammenarbeit bündelt und die Koordination zwischen Bund, Ländern und europäischen Partnern verbessert. Die Koordinierungsfunktion des Bundes im Bevölkerungsschutz solle insbesondere durch Ausbau der Lagebild- und Koordinierungsfähigkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gestärkt werden. Außerdem solle ein dauerhaftes Bundesförderprogramm für Waldbrandprävention aufgelegt werden, das Länder, Kommunen und Waldbesitzer beim Ausbau von Löschwasserinfrastruktur, bei präventiven Waldschutzmaßnahmen sowie bei der Verbesserung der Waldbrandfrüherkennung unterstützt.
Sport: Ein von der AfD vorgelegter Antrag mit dem Titel „Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern“ (21/6034(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt überwiesen. Darin fordern die Abgeordneten ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept für gemeinnützige Sportvereine, ehrenamtlich getragene Organisationen sowie Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW), „dass die finanziellen, strukturellen und rechtlichen Herausforderungen dieser Organisationen entschärft“. In einem „Sportvereinsentlastungsgesetz“ soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion unter anderem eine Abschaffung der generellen Steuererklärungspflicht für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenzen geregelt werden. Außerdem wird die Anhebung der Freigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (von 45.000 auf 100.000 Euro jährlich) und des Freibetrags für Körperschaftsteuer (von 5.000 auf 20.000 Euro) sowie eine Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb der Sportvereine verlangt. Eine weitere Forderung der AfD zielt darauf ab, jene Arbeitgeber steuerlich zu entlasten, die ehrenamtliche Rettungskräfte beschäftigen. Arbeitgeber, die aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des THW oder anderer anerkannter Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen beschäftigen und sie für Einsätze oder Übungen freistellen, sollten eine Steuerermäßigung auf die Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer erhalten, heißt es in der Vorlage, in der auch Maßnahmen zur Förderung der Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt sowie zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren und des THW aufgeführt werden.
Abgeordnetengesetz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde. Die Fraktion tritt dafür ein, die planmäßige Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro zum 1. Juli dieses Jahres auszusetzen. Das Verfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Der Entwurf zielt darauf ab, die Anpassung für alle vom Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz erfassten Personengruppen (aktive Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen) in diesem Jahr auszusetzen. Die Fraktion schreibt, mit der Aussetzung würde der Bundestag einerseits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Iran-Kriegs und andererseits auf die angespannte Haushaltslage reagieren. Diese höheren Kosten würden langfristig an die Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar seien, sondern auch private Haushalte deutlich belasteten. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Bundestag per Gesetz von der Indexierung abweichen und eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen kann. Das Verfahren insgesamt werde dadurch nicht infrage gestellt. Zum 1. Juli 2027 solle die Anpassung nach dem dann ermittelten Nominallohnindex wieder vorgenommen werden..
Igel: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Igel vor Mährobotern wirksam schützen“ (21/6011(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Naturschutz zur Federführung überwiesen. In dem Antrag heißt es, die Bundesregierung solle eine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Betriebszeiten von Mährobotern auf Tageshelligkeit gesetzlich verankern. Entsprechend dem Verursacherprinzip sollen Hersteller ab 2027 bei Neugeräten den Nachtbetrieb technisch ausschließen, und zwar unabhängig von Anwendereinstellungen durch eine aktualisierte Softwareprogrammierung. Für ältere Mähroboter, die mit einer Sensorik zur Helligkeitsbewertung sowie einer Internet- oder Mobilfunkverbindung ausgestattet sind oder deren Betrieb über eine App gesteuert wird, verlangen die Abgeordneten von den Herstellern bis März 2027 ein kostenloses Update der Gerätesoftware, um den Nachtbetrieb auszuschließen. Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf Vereinssportplätzen wollen die Grünen zulassen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Herstellern von Mährobotern, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, Wissenschaftlern und dem Bundesamt für Naturschutz ein standardisiertes, zertifizierbares Prüfverfahren und Testprotokoll für igelsichere Geräte entwickeln. Bis 2030 fordern die Abgeordneten eine Zertifizierung als gesetzlicher Standard und Voraussetzung für den Marktzugang von Mähroboter-Geräten zu verankern. Weitere Forderungen der Fraktion zielen unter anderem auf mehr Unterstützung für ehrenamtliche Igel-Auffangstationen sowie auf die Stärkung von Aufklärung, Beratungsangeboten und Umweltbildung zum Igelschutz ab.
Lebensmittel: Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Lebensmittelpreiskrise jetzt vorbeugen“ (21/6012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat federführend weiterberaten werden.
Fördermittel: Die Abgeordneten der Grünen haben darüber hinaus einen Antrag mit dem Titel „Umstrukturierung des Bundesprogramms “Demokratie leben!„ aussetzen – Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen“ (21/6013(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Die Vorlage soll im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterberaten werden. Die Grünen fordern, die Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auszusetzen, bis die Evaluation des Programmes beendet ist. In einem entsprechenden Antrag kritisiert die Fraktion, es sei nicht nachvollziehbar, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des Programms vorgenommen werden. „Eine grundlegende Neuausrichtung ohne abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem solchen Blindflug erfolgen.“ Hinzu komme, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und Hürden auf der kommunalen Ebene führten. „Partnerschaften für Demokratie müssen ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann“, warnen die Grünen.
Mieterschutz: Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf „zur Marktbeschränkung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen und gewerblichen Privatvermietern“ vorlegen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/6020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Für Personen, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen und gewerblich vermieten, will die Linke einen Genehmigungsvorbehalt einführen. Konkret will Die Linke Unternehmen die gewerbliche Vermietung versagen, deren Anteile an in- oder ausländischen Finanzmärkten gehandelt werden, also im Wesentlichen Aktiengesellschaften, Societas Europaea und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die börsennotiert sind. Außerdem heißt es in dem Antrag: „Eine Genehmigung soll nur erhalten, wer Gewähr dafür bietet, dass er dazu beiträgt, dass der Wohnungsmarkt seiner gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden kann, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen und zu erhalten.“
(vom/21.05.2026)