Antrag zur Bekämpfung einer „Paralleljustiz“
„Paralleljustiz bekämpfen – Bundesweites Lagebild schaffen“ (21/6001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags, der am Mittwoch, 20. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Der Antrag wurde nach 30-minütiger Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Innenausschuss.
Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung auf, ein bundesweites Lagebild „über Formen der Paralleljustiz und informeller Streitbeilegungsstrukturen außerhalb des staatlichen Rechtssystems“ zu erstellen und dieses regelmäßig dem Bundestag vorzulegen.
In der Vorlage schreibt die Fraktion, in den vergangenen Jahren seien vermehrt Hinweise darauf bekannt geworden, „dass in bestimmten Milieus Konflikte und Straftaten außerhalb der staatlichen Justiz durch informelle Schiedsstrukturen, sogenannte Friedensrichter, Familienräte oder clanbasierte Schlichtungsmechanismen geregelt werden“. Diese Formen der sogenannten Paralleljustiz träten insbesondere in abgeschotteten sozialen Strukturen auf, in denen familiäre, ethnische oder clanbezogene Autoritätsstrukturen genutzt werden, um strafrechtlich relevante Konflikte außerhalb der staatlichen Strafverfolgung zu „lösen“. Dabei komme es häufig zu außergerichtlichen Einigungen zwischen Tätern und Opfern, die mit erheblichem sozialem Druck, Drohungen oder finanziellen Ausgleichszahlungen verbunden sein könnten.
Lagebild zu informellen Streitbeilegungsmechanismen
Solche Praktiken könnten dazu führen, dass Straftaten nicht angezeigt werden, Opfer unter Druck geraten oder Zeugenaussagen zurückgezogen werden, führt die Fraktion weiter aus. Paralleljustiz untergrabe damit die Durchsetzung des staatlichen Rechts und schwäche das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Gleichzeitig lägen bislang nur fragmentarische Erkenntnisse über Umfang, Strukturen, regionale Schwerpunkte und Wirkungsmechanismen solcher informellen Schlichtungssysteme vor.
Das von der Fraktion geforderte Lagebild soll dem Antrag zufolge beim Bundeskriminalamt auf Grundlage der Erkenntnisse der Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Staatsanwaltschaften sowie weiterer zuständiger Behörden erstellt werden. Umfassen soll das Lagebild laut Vorlage unter anderem eine Analyse der Erscheinungsformen informeller Streitbeilegungsmechanismen außerhalb des staatlichen Rechtssystems, sowie der betroffenen Deliktsbereiche, eine Auswertung der Auswirkungen solcher informellen Schlichtungspraktiken auf Strafverfahren, „insbesondere im Hinblick auf Zeugendruck, Rücknahme von Aussagen oder außergerichtliche Einigungsmechanismen“, sowie eine Bewertung bestehender Instrumente zur Bekämpfung von Paralleljustiz. (sto/hau/20.05.2026)