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Sport

Sportfördergesetz der Bundesregierung in erster Lesung beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2026, erstmals über das Sportfördergesetz der Bundesregierung beraten. Der Gesetzentwurf „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde nach der einstündigen Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Sport und Ehrenamt sein. 

Staatsministerin: Leistung, Erfolge, Medaillen

Aus Sicht der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), ist der Gesetzentwurf ein Meilenstein, „um Sport in Deutschland wieder in die internationale Spitze zu bringen“. Die zu gründende unabhängige Spitzensport-Agentur erhalte den klaren Auftrag: mehr Medaillen für Deutschland bei internationalen Wettkämpfen. Spitzensport bedeute schließlich Leistung, Erfolge und Medaillen, sagte Schenderlein. 

Sie wies daraufhin, dass schon seit zehn Jahren über eine Reform bei der Spitzensportförderung diskutiert worden sei. Es habe jedoch keine entscheidenden Fortschritte gegeben. „Das ist vorbei. Wir als Bundesregierung packen das jetzt an“, sagte sie. Drei Aspekte seien ihr dabei besonders wichtig: Klare Zuständigkeiten und schlanke Gremien, schnelle Entscheidungen sowie eine Förderung, „die sich konsequent an Leistung und sportfachlicher Kompetenz orientiert“. 

AfD sieht im Gesetz nur einen Anfang

Jörn König (AfD) konstatierte einen beispiellosen Niedergang des deutschen Spitzensports seit der Wiedervereinigung. Bei Olympischen Sommerspielen sei Deutschland von mehr als 80 Medaillen auf nunmehr 33 Medaillen und damit den zehnten Platz der Nationenwertung zurückgefallen. Bei den Winterspielen sei man von Platz eins auf Platz fünf zurückgefallen. Schon 2016 sei die Diagnose allen Beteiligten bekannt gewesen. Doch erst nach zehn Jahren, „also zweieinhalb Olympiazyklen“, sei man nun endlich bei Strukturreformen angekommen. „Olympiareif ist diese Leistung auf gar keinen Fall“, konstatierte er. 

Der Gesetzentwurf sei zu begrüßen, so König. Als gut bewertete er die Einbeziehung der Special Olympics, die Bauförderung für Spitzensportstätten und die ausdrückliche Förderung internationaler Sportgroßveranstaltungen. Dennoch sei das Gesetz nur ein Anfang, „mehr nicht“. König bewertete die Struktur der Spitzensport-Agentur als „gut und arbeitsfähig“. Jedoch müssten in den Stiftungsrat zwei Athletenvertreter entsendet werden „und nicht gar keiner, wie Sie es vorsehen“. Im Sportfachbeirat, so der AfD-Abgeordnete, müsse die Vertreteranzahl von Trainer und Athleten jeweils verdreifacht werden. 

SPD: Reform für effizienteren Mitteleinsatz

Aus Sicht von Bettina Lugk (SPD) sind die 2016 gestarteten Reformbemühungen in zentralen Punkten zu unverbindlich gewesen. Ihre Umsetzung sei allenfalls in Teilbereichen gelungen. Daher brauche es ein solches Gesetz, „um einen wirklichen Paradigmenwechsel hinzubekommen“. Die bisherige Erfolglosigkeit der Reformen habe nicht mit zu wenig Geld zu tun, sagte Lugk. „Der deutsche Spitzensport leidet nicht in erster Linie an einem Mangel an finanziellen Mitteln.“ Er leide an einem Steuerungs- und Strukturproblem und an einer Verteilung der Mittel, die sich nicht konsequent genug an den Bedürfnissen von Athleten und Trainern orientiere. 

Mit der Spitzensportreform solle nun ein effizienterer Mitteleinsatz sichergestellt werden, betonte sie. Als Beispiel für den ineffizienten Mitteleinsatz benannte die SPD-Abgeordnete das deutsche Stützpunktsystem, das historisch gewachsen, sehr kleinteilig und teils sehr ineffizient sei. Benötigt werde eine kluge Konzentration. „Das heißt weniger, aber leistungsfähigere Stützpunkte mit einer modernen Ausstattung und verlässlichen Rahmenbedingungen.“ Das erhöhe die sportliche Qualität, spare Kosten und sorge dafür, das Geld dafür eingesetzt werden kann, wo es effizient und notwendig sei, sagte Lugk. 

Grüne halten Entwurf für „zu vorsichtig“

Der Gesetzentwurf sei eine Chance, urteilte Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen). „Ob daraus eine echte Reform wird, entscheidet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren“, sagte sie. Den aktuellen Entwurf der Bundesregierung bewertete sie als „an entscheidenden Stellen zu vorsichtig und zu inakzeptabel“. Er verspreche eine Reform, reformiere aber nicht. Wenn die Spitzensport-Agentur das Herzstück der Reform sein soll, dürfe sie nicht nur eine Verwaltungsstelle für Förderbescheide sein, sondern müsse steuern können. Aus dem Gesetzentwurf gehe das nicht hervor, kritisierte die Grünenabgeordnete.

Winklmann forderte zudem mehr Transparenz bei der Förderung. Es gehe schließlich um öffentliche Gelder. „Jeder interessierte Mensch sollte wissen, wer bekommt Geld und warum.“ Die Förderung des Spitzensportes dürfe keine Black-Box sein, so Winklmann. Ein zentraler Punkt sei auch das Mitspracherecht der Athletinnen und Athleten. Daher brauche es für eine unabhängige Athletenvertretung auch einen Sitz im Stiftungsrat. 

Linke fordert „gravierende Änderungen“

Christian Görke (Die Linke) kann in dem Gesetzentwurf keinen Paradigmenwechsel erkennen. Die alte Logik bleibe unangetastet. „Wir zählen weiterhin nur Medaillen, entschieden wird weiterhin durch die Ministerien.“ Die Sportlerinnen und Sportler blieben weiterhin Statisten „im eigenen System“. Zudem , so Görke, sei die Sportförderung weiterhin nicht langfristig ausfinanziert, sondern erfolge „nach Kassenlage“. Benötigt werde ein jährlicher Aufwuchspfad von zehn Prozent, sagte der Linken-Abgeordnete. „Das ist das Mindeste, und das ist auch machbar“, fügte er hinzu. 

Mit Blick auf die zu gründende Agentur sprach Görke von einem „Politbüro 2.0“. Im Stiftungsrat habe die Regierungskoalition die Mehrheit „und der organisierte Sport ist außen vor“. Dass Athleten und der Deutsche Behindertensportverband darin nicht vertreten seien „ist ein Unding und muss geändert werden“, befand Görke. Sein Fazit lautete: „Ohne gravierende Änderungen an diesem Gesetz bleibt alles wie es ist.“

Union spricht von Paradigmenwechsel

Stephan Mayer (CDU/CSU) sah das anders und sprach ebenso wie Staatsministerin Schenderlein von einem Meilenstein und einem Paradigmenwechsel. In Zukunft werde es eine Agentur geben, die von zwei unabhängigen Vorständen geführt wird, „die nicht Politiker sind und die auch keine Sportfunktionäre sind“. Vielmehr würden sie in eigenem Ermessen Entscheidungen darüber treffen, wie die optimale Steuerung des Spitzensportes in Deutschland sein wird. 

Der Vorwurf, in Richtung Staatssport zu gehen, sei falsch, so Mayer. Das Gegenteil sei der Fall. „Wenn diese unabhängige Agentur kommt, wird sowohl der Einfluss der Politik zurückgefahren als auch der Einfluss des organisierten Sports, also des DOSB“, sagte der Unionsabgeordnete. Das sei genau der richtige Weg, bei dem man sich an modernen und erfolgreichen Strukturen europäischer Nachbarländer orientiere. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf für ein Sportfördergesetz die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage stellen. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen. Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen. 

Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Entwurf.

Effizienter, effektiver, weniger bürokratisch

Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden – „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“. 

Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung – deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet – zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“

Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“.

Anträge der Opposition

Zur Debatte standen zudem mehrere Oppositionsanträge: Zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls in den Sportausschuss überwiesen.

Erster Antrag der Grünen

In ihrem ersten Antrag machen sich die Grünen für mehr Transparenz in der Spitzensportförderung stark. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert. 

Zudem solle die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnenvertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden. 

Zweiter Antrag der Grünen

In ihrem zweiten Antrag fordern die Grünen die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, „damit Mutterschutz und Wiedereinstieg im Spitzensport auch für Athletinnen in selbstständiger oder vergleichbar nicht klassisch beschäftigter Erwerbslage verlässlich abgesichert werden“. Dazu müsse das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines Mutterschutzes für Selbstständige zügig gesetzlich umgesetzt werden, schreiben die Grünen. Dabei sei sicherzustellen, dass selbstständige Athletinnen sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen vom Schutz erfasst werden, einschließlich Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz. 

Damit der Schutz im Spitzensport tatsächlich wirkt, braucht es aus Sicht der Abgeordneten praxistaugliche Regeln für Bemessung, Nachweise und unregelmäßige Einkünfte - insbesondere mit Blick auf saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge. Mit Blick auf die Spitzensportförderung des Bundes sowie auf bundesfinanzierte Programme wird verlangt, diese so auszugestalten, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Förderabbrüchen oder Versorgungslücken führen. Hierfür müssten verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen verankert werden. 

Im Antrag wird auch der Wiedereinstieg in den Sport nach Schwangerschaft und Geburt thematisiert. Im Dialog mit Spitzenverbänden, Ligen und weiteren Sportorganisationen solle die Bundesregierung Mindeststandards vereinbaren, die Athletinnen vor strukturellen Nachteilen beim Wiedereinstieg schützen, fordern die Grünen. Das gelte insbesondere bei Kaderstatus, Qualifikationswegen und vergleichbaren Statusentscheidungen „unter Orientierung an international erprobten Regelungsmechanismen“. 

Des Weiteren müssten evidenzbasierte Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb etabliert werden, „einschließlich individueller Wiedereinstiegsplanung und Schutz vor faktischem Druck zur zu frühen Rückkehr“. 

Antrag der Linken

Die Linken verlangen von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) „auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt“.

Darüber hinaus fordern die Antragsteller, die Förderung des Sports und insbesondere des Spitzensports zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (mis/hau/21.05.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dr. Christiane Schenderlein

Dr. Christiane Schenderlein

© Dr. Christiane Schenderlein/ Chris Gonz

Schenderlein, Dr. Christiane

Staatsministerin für Sport und Ehrenamt

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Jörn König

Jörn König

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

König, Jörn

AfD

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Bettina Lugk

Bettina Lugk

© Die Hoffotografen GmbH

Lugk, Bettina

SPD

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Tina Winklmann

Tina Winklmann

© Tina Winklmann/ Daniel Seger

Winklmann, Tina

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

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Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer, Stephan

CDU/CSU

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Thomas Korell

Thomas Korell

© Thomas Korell/ Joel Bußmann

Korell, Thomas

AfD

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Ophelia Nick

Ophelia Nick

© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/Stefan Kaminski

Nick, Dr. Ophelia

Bündnis 90/Die Grünen

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Jens Lehmann

Jens Lehmann

© Jens Lehmann / Julia Nowak

Lehmann, Jens

CDU/CSU

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Bastian Treuheit

Bastian Treuheit

© Bastian Treuheit/ privat

Treuheit, Bastian

AfD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/4292 - Antrag: Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten
    PDF | 167 KB — Status: 24.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5568 - Antrag: Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung
    PDF | 171 KB — Status: 23.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5921 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    PDF | 575 KB — Status: 13.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6009 - Antrag: Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern - Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen
    PDF | 153 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Sport

Sachverständige sehen Änderungsbedarf bei Sport­fördergesetz

Zeit: Mittwoch, 24. Juni 2026, 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die von der Bundesregierung im Sportfördergesetz geplante Schaffung einer Spitzensport-Agentur in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes ist von den zu einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am Mittwoch, 24. Juni 2026, geladenen Sachverständigen als wichtiger Reformschritt begrüßt worden. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gab es gleichwohl eine Vielzahl an Einwendungen. 

Umstritten war unter anderem die Besetzung des Stiftungsrates der Spitzensport-Agentur, dem laut Entwurf zwei Mitglieder des Bundestages, drei Vertreter der Bundesregierung ein Ländervertreter sowie drei Abgesandte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als Vertreter des organisierten Sports angehören sollen. Nachbesserungen wurden auch bei der Bezahlung und sozialen Absicherung von Athletinnen und Athleten sowie der Trainerinnen und Trainer gefordert. 

Kritik über Besetzung des Stiftungsrates

Die Förderung des Spitzensports werde erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt, heißt es im Gesetzentwurf. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten, schreibt die Bundesregierung. 

DOSB-Vorstandsmitglied Dr. Olaf Tabor vermisst in dem Entwurf den Satz: „Der Bund ist für die Finanzierung des Spitzensportes auf Bundesebene zuständig.“ Zwar sei man sich auf allen Ebenen darüber einig. Warum es nicht in dem Gesetz so festgeschrieben werde, sei ihm nicht verständlich, so Tabor. Der DOSB-Vertreter beklagte mit Blick auf die Besetzung des Stiftungsrates eine fehlende Augenhöhe zwischen Politik und Sport. Er warb für einen zusätzlichen Sitz für den Sport. Auch dann sei noch sichergestellt, dass ein entsprechendes Prä für die Politik erhalten bleibe. Die noch zu wählenden zwei Vorstände der Spitzensport-Agentur müssten eine Steuerungsfähigkeit für das System haben, so Tabor weiter. Sie bräuchten eine Beschlusskompetenz für Förderrichtlinien und Förderkonzepte. 

DBS fordert Sitz im Stiftungsrat

Hans-Jörg Michels, Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS), forderte einen Sitz für den DBS im Stiftungsrat. Die Wirksamkeit der künftigen Spitzensportförderung – auch im Kontext der geplanten Bewerbung Deutschlands für Olympische und Paralympische Spiele – hänge maßgeblich davon ab, in welchem Umfang es gelingt, den paralympischen Sport strukturell, verbindlich und gleichberechtigt im Fördersystem zu verankern. „Wenn wir gleiche Chancen und gleiche Leistungsbedingungen schaffen wollen, müssen die Belange des Parasports verbindlich in den Strukturen und Systemen verankert werden“, sagte Michels. 

Für die Erweiterung des Stiftungsrates auf zehn Mitglieder sprach sich der Geschäftsführer der Athletenvereinigung „Athleten Deutschland“, Johannes Herber, aus. Es brauche eine Mitbestimmung von Athletinnen und Athleten. Sie müssten am Tisch sitzen, wenn Entscheidungen getroffen werden. Die Entsendung eines Mitgliedes von Athleten Deutschland in den Stiftungsrat würde seiner Ansicht nach auch die Akzeptanz der Spitzensport-Agentur stärken, insbesondere, wenn die Auswirkungen ihrer Entscheidungen unangenehm seien. Im Interesse der Sicherheit und des Schutzes von Sportlerinnen und Sportlern sollte laut Herber der Safe-Sport Code des DOSB zur Förderbedingung werden. Eigenerklärungen der Verbände dürften künftig nicht mehr ausreichen. Gewalt unterhalb der strafrechtlichen Grenze müsse justiziabel werden, forderte der Geschäftsführer von Athleten Deutschland. 

Die soziale Frage des Spitzensports

Die Hockey-Nationalspielerin Charlotte Stapenhorst begrüßte die im Gesetz vorgesehene direkte Athletenförderung. Wie Herber kritisierte auch sie die mangelnde Beteiligung der Athletinnen und Athleten an Entscheidungen, „dabei geht es dabei unmittelbar um unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen“. Vor allem aber, so Stapenhorst, beantworte der Entwurf nicht die soziale Frage des Spitzensports. Er enthalte keine Regelungen zur Krankenversicherung während der aktiven Karriere, keine Möglichkeiten zum Aufbau von Rentenansprüchen und auch keine Regelung wie Athleten in Phasen von Verletzungen, Krankheiten oder beim Übergang aus dem Spitzensport abgesichert werden, kritisierte sie. „Wenn wir von Athletinnen und Athleten Höchstleistungen erwarten, und erwarten, dass sie Deutschland international vertreten und viele Jahre in den Spitzensport investieren, sollte die staatliche Förderung nicht nur Leistung erwarten, sondern auch Verantwortung übernehmen“, sagte Stapenhorst.

Alfons Hölzl, Sprecher der Ständigen Konferenz der Spitzenverbände im DOSB, forderte eine Festschreibung der Autonomie des Sports. So könne im Gesetz die Formulierung eingefügt werden: „Der organisierte Sport in Deutschland nimmt seine Verantwortung für den Spitzensport eigenständig wahr und der Bund respektiert die Autonomie des organisierten Sports.“ Ebenso wie der DOSB-Vertreter Tabor sprach sich auch Hölzl für eine Verankerung der Finanzierungsverantwortung des Bundes aus. Mit Blick auf die Kann-Bestimmung zur Mehrjährigkeit der Förderung forderte er eine Soll-Bestimmung. 

„Erhebliches Problem im Berufsfeld Trainer“

Jürgen Scholz, Sprecher der Konferenz der Landessportbünde (KLSB), betonte die Bedeutung der Olympiastützpunkte. Sie sollten als sportartübergreifende Institution zum regionalen Ansprechpartner und Schnittstellenmanager Bund-Länder im Sportfördergesetz verankert werden, sagte er. Damit würden sie die Schnittstellenfunktion als Bindeglied zum Nachwuchsleistungssport und der Anschlussförderung im Bereich hin zum Spitzensport übernehmen. Außerdem sprach er sich für deutlichere Nachbesserungen bezüglich der Compliance-Regelungen für die Spitzensport-Agentur aus. „Zuwendungsempfänger dürfen nicht im Stiftungsrat sitzen“, betonte er. Die Agentur müsse die nachvollziehbare Mittelvergabe unabhängig organisieren. 

Holger Hasse, Präsident des Berufsverbands der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport (BVTDS), forderte für die Trainerinnen und Trainer „eine angemessene Vergütung, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltige berufliche Perspektiven.“ Seit mehr als zwei Jahrzehnten sei bekannt, dass der deutsche Spitzensport ein erhebliches Problem im Berufsfeld Trainerinnen und Trainer habe, sagte Hasse. Die Lösungsvorschläge lägen seit Jahren auf dem Tisch, seien aber politisch bislang nicht gewollt. Hasse sprach sich für einen echten Trainertarif aus. Dieser müsse das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen Tarifparteien sein. „Ein solcher Tarifvertrag könnte zu einer attraktiveren fairen Vergütung, zu mehr Planungssicherheit und gleichzeitig zu flexibleren sowie rechtssicheren Arbeitszeitregelungen beitragen“, sagte er. 

„Keine Zuwendungsempfänger im Stiftungsrat“

Dass die PotAS-Kommission in die Spitzensport-Agentur übergehen soll, sei sinnvoll, befand Urs Granacher, Vorsitzender der PotAS-Kommission. Man habe sich bei dem Potenzialanalysesystem in den vergangenen neun Jahre eine hohe Expertise ein Bereich Entwicklung und Evaluation von Potenzialen im deutschen Spitzensport angeeignet, betonte er. Der Erfolg der Spitzensportreform wird seiner Ansicht nach wesentlich davon abhängen, „ob die Spitzensport-Agentur ihre Aufgaben tatsächlich fachlich unabhängig wahrnehmen kann“. 

Die Agentur dürfe weder politischen Einzelinteressen noch Partikularinteressen einzelner Verbände unterliegen. An der Größe des Stiftungsrats rät der Vorsitzende der PotAS-Kommission festzuhalten. Mit neun Mitgliedern sei das Gremium bereits größer als in früheren Entwurfsfassungen und erreiche die Obergrenze für effiziente Entscheidungsprozesse. Prüfenswert sei jedoch eine ausgewogenere Verteilung der Sitze zwischen Politik und Sport, „wobei sich im Stiftungsrat keine unmittelbaren Zuwendungsempfänger befinden sollten“, sagte Granacher.

Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel „Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken“ (21/6358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (hau/24.06.2026)

Dokumente

  • 21/4292 - Antrag: Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten
    PDF | 167 KB — Status: 24.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5568 - Antrag: Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung
    PDF | 171 KB — Status: 23.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5921 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    PDF | 575 KB — Status: 13.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6009 - Antrag: Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern - Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen
    PDF | 153 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6358 - Antrag: Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken
    PDF | 173 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 27. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt am 24. Juni 2026, ca. 17:30 Uhr - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Sport und Ehrenamt

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-sportfoerdergesetz-1174774

Stand: 29.06.2026