Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten debattiert

Die Vermögensabschöpfung, vor allem bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, soll gestärkt werden. (© picture alliance / Geisler-Fotopress | Burkhard Schubert)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten“ (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel der Richtlinie ist es laut Regierung, die Vermögensabschöpfung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weiter zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität zu leisten. Im Vergleich zum bisher geltenden europäischen Rechtsrahmen sehe die Richtlinie insbesondere erstmals detaillierte Regelungen zu Aufgaben und Befugnissen der von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Vermögensabschöpfungsstellen sowie Vorgaben für die Vermögensverwaltung, einschließlich der erstmaligen Errichtung von Vermögensverwaltungsstellen vor.
Hierdurch sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch beim Aufspüren und bei der Ermittlung von Tatwerkzeugen, Erträgen oder Vermögensgegenständen, die Gegenstand einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung sind oder werden können, erleichtert und zugleich eine effiziente Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände gewährleistet werden.
„Grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherstellen“
Der Gesetzentwurf setze die Vorgaben der neuen Richtlinie um, „soweit diese über den bisherigen europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Vermögensabschöpfung hinausgehen“, heißt es. Unter anderem ist geplant, mit der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Artikel 3) die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zuzuweisen. Dabei sollen die Staatsanwaltschaften insbesondere die Aufgabe übernehmen, „grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen“.
Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden.
Das Bundeskriminalamt (BKA) soll laut Entwurf weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen – das Bundesamt für Justiz die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen unterstützen. (hau/21.05.2026)