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Finanzen

Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer beraten

Die Luftverkehrsteuer soll gesenkt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals beraten hat. Damit soll die Erhöhung der Luftverkehrsteuer der früheren Ampelkoalition zum 1. Mai 2024 wieder rückgängig machen. Ab dem 1. Juli 2026 sollen wieder die Steuersätze vor der Erhöhung in der vergangenen Wahlperiode gelten. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt. 

Im Einzelnen soll die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro sinken, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen  und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und Langstreckenflüge in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro. 

SPD: Ein richtiger und notwendiger Schritt

Ingo Vogel eröffnete die Debatte für die SPD-Fraktion und erklärte zur Rücknahme der Steuererhöhung: „Das ist ein sehr richtiger und notwendiger Schritt.“ Die Luftfahrtbranche sei ein „zentraler Bestandteil“ der deutschen Wirtschaft. „Luftverkehr ist Infrastruktur“, sagte Vogel und führte aus, dass Flughäfen „wirtschaftliche Knotenpunkte“ seien, an denen ganze Wertschöpfungsketten hingen. „Wer den Luftverkehr stärkt, stärkt ein ganzes wirtschaftliches Ökosystem“, erläuterte Vogel.

Zugleich wies der Sozialdemokrat darauf hin, dass die Entwicklung der Luftfahrt in Deutschland langsamer verlaufe als in anderen europäischen Ländern. Das Angebot von Flugverbindungen sei zurückgegangen. Das betreffe auch Urlaubsregionen. Ein Grund dafür seien hohe Kosten. Deshalb sei die Absenkung der Luftverkehrsteuer ein richtiger Schritt. Dabei gehe es nicht nur um niedrigere Preise für Tickets, sondern auch um mehr Auswahl und bessere Erreichbarkeit.

AfD stellt Luftverkehrsteuer infrage 

Hauke Finger von der AfD-Fraktion stellte die Luftverkehrsteuer insgesamt infrage. „Sie schadet unseren Airlines“, begründete er seine Haltung und ergänzte: „Sie verteuert das Fliegen für die Bürger ohne irgendeinen messbaren Effekt auf das heilige Klima.“ Seine Fraktion habe bereits vor sieben Monaten beantragt, die Steuererhöhung der Ampelregierung zurückzunehmen. Dies habe die schwarz-rote Koalition noch abgelehnt. 

Finger verwies darauf, dass in Deutschland die Zahl der Passagiere sinke, in anderen europäischen Ländern dagegen steige. „Während Europa wieder fliegt, bleibt Deutschland am Boden“, sagte er. Bei Langstreckenflügen entschieden sich viele Menschen mittlerweile für Drehkreuze im Ausland. Die Belastungen des Luftverkehrs in Deutschland sei allein im vergangenen Jahr um 1,1 Milliarden Euro gestiegen. 

CDU/CSU: Deutliches Signal an die Branche

Für die CDU/CSU-Fraktion gestand Stefan Korbach ein: „Wir haben unseren Standort mit hohen Kosten belastet.“ Dazu zählten unter anderem auch die hohen Flugsicherungsgebühren. Die Kosten hätten sich seit der Corona-Pandemie „mehr als verdoppelt“. In der Folge zögen sich Fluglinien aus Deutschland zurück. Korbach verwies als Beispiel auf die jüngste Ankündigung der Fluglinie Ryanair, sich vom Flughafen Berlin-Brandenburg zurückzuziehen. 

Die geplante Senkung der Flugverkehrsteuer führe zu einer jährlichen steuerlichen Entlastung in Höhe von 350 Millionen Euro. „Das ist ein deutliches Signal an die Branche: Wir wollen einen prosperierenden Luftverkehr in Deutschland“, sagte Korbach und ergänzte: „Die einseitige Belastung der Branche hat kaum eine Lenkungswirkung erreicht“, habe aber zu Ausweichreaktionen geführt. 

Grüne. Anreize für einen höheren Verbrauch

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) erkennt in der schwarz-roten Politik „ein Muster“: „Sie reden von Subventionsabbau, Sie entscheiden aber für mehr Subventionen. Das ist unseriös. Sie haben nicht die Kraft, Steuervergünstigungen abzubauen. Lassen Sie sich von uns inspirieren, wir haben Vorschläge eingebracht.“

Beck kritisierte, dass sowohl die Senkung der Luftverkehrsteuer als auch der bereits beschlossene Tankrabatt in der derzeitigen globalen Knappheit von Öl Anreize setzten für einen höheren Verbrauch. Zugleich rissen die Maßnahmen Löcher in den Haushalt, monierte sie, und kämen oftmals nur einzelnen Gruppen zugute. „Machen Sie Politik für die gesamte Gesellschaft“, forderte sie von der Bundesregierung.

Linke spricht von „Kerosinrabatt“ 

Auf das Thema Subventionen fokussierte sich zunächst auch Doris Achelwilm von der Fraktion Die Linke. „Flugreisen werden in Deutschland jedes Jahr mit zwölf Milliarden Euro subventioniert“, stellte sie fest. Dabei seien Flüge das klimaschädlichste Transportmittel. Auf Auslandsflüge falle keine Mehrwertsteuer an, auf Bahnreisen ins Ausland schon, und Privatjets zahlten ohnehin kaum Steuer, listete sie aus ihrer Sicht bestehende Ungleichbehandlungen auf. 

Die von der Regierung initiierte Steuersenkung bezeichnete sie als „Kerosinrabatt“. Dabei sei bereits der Tankrabatt kein Erfolgsrezept gewesen, denn die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel komme bei den Verbrauchern nicht vollständig an. Achelwilm forderte, die Bevölkerung in der Breite zu entlasten. Doch von der Senkung der Flugverkehrsteuer profitierten in erster Linie die Airlines und Vielflieger. „Wer sich Flugreisen kaum leisten kann oder darauf verzichtet, schaut in die Röhre, denn Bus und Bahn werden besteuert“, argumentierte Achelwilm. Ihre Partei wolle eine EU-weite Besteuerung von Kerosin. Die Umsatzsteuerbefreiung von Auslandsflügen solle entfallen. (bal/hau/07.05.2026)

 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

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Ingo Vogel

Ingo Vogel

© Ingo Vogel/ Olaf Schwickerath - Fotostudio Lichtschacht, Essen

Vogel, Ingo

SPD

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Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

Finger, Hauke

AfD

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Dr. Stefan Korbach

Dr. Stefan Korbach

© Dr. Stefan Korbach/ Tobias Koch

Korbach, Dr. Stefan

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Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

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Anja Troff-Schaffarzyk

Anja Troff-Schaffarzyk

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Anja Karliczek

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Janine Wissler

Janine Wissler

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© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

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© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/5688 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
    PDF | 252 KB — Status: 04.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Experten überwiegend für niedrigere Luftverkehrsteuer

Zeit: Montag, 18. Mai 2026, 14 bis 15.30 Uhr

Sachverständige haben am Montag, 18. Mai 2026, überwiegend für die von der Bundesregierung initiierte Senkung der Luftverkehrsteuer oder sogar deren komplette Abschaffung plädiert. Anlass war eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Einzig Alfred Schreiber vom Verkehrsclub Deutschland (VCD), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Carolin Schenuit vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, positionierten sich anders.

„Erheblicher Teil profitiert nicht vom Luftverkehr“

Schenuit verwies auf die weltweite Knappheitslage bei Ölprodukten wie Kerosin. In dieser Situation sei es nicht sinnvoll, Maßnahmen für eine gesteigerte Nachfrage zu setzen. Besser sei es, die Einnahmen der Luftverkehrsteuer in die Entwicklung nachhaltiger Kraftstoffe zu investieren. „Wir müssen uns schon fragen, was wir fördern wollen“, sagte Schenuit. 

Sie verwies ferner darauf, dass gut 60 Prozent der Bürger in Deutschland selten oder nie flögen. Nur acht Prozent nutzten mindestens dreimal pro Jahr ein Flugzeug. Damit wirke die geplante Steuersenkung regressiv. „Ein erheblicher Teil der Bevölkerung profitiert nicht vom Luftverkehr“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des FÖS. Ferner wird dort auf zahlreiche bestehende Subventionen für die Luftfahrt verwiesen, etwa die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flugtickets, die Befreiung von Kerosin von der Energiesteuer und die Subventionierung zahlreicher Regionalflughäfen. 

„Absenkung das völlig falsche Signal“

Für VCD-Vertreter Schreiber ist die Halbierung des innerdeutschen Flugverkehrs im Vergleich zur Vor-Corona-Situation eher ein Vorteil. Schreiber verwies auf die ICE-Verbindung München–Berlin, mit der sich die Bahnfahrt zwischen den beiden Metropolen auf unter vier Stunden verkürzt habe. Auch der VCD sieht in der „Absenkung angesichts der Energiekrise infolge des Iran-Kriegs und der Herausforderungen durch den Klimawandel das völlig falsche Signal“, wie er in seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt.

Inakzeptabel sei, dass die Steuersenkung mit Kürzungen im Verkehrshaushalt gegenfinanziert werden sollen. Zugleich beziffert der VCD unter Verweis auf das Bundesumweltamt allein die Befreiungen internationaler Tickets von der Mehrwertsteuer und des Kerosins von der Energiesteuer auf 14 Milliarden Euro. 

Im Gegensatz zu FÖS und VCD befürworten Gewerkschaften und Unternehmensverbände die Absenkung der Luftverkehrsteuer. Thomas Gehringer vom Deutschen Gewerkschaftsbund, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, verwies auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen und die Beschäftigung dort sowie positive Effekte auf Arbeitsplätze im deutschen Städtetourismus und bei Messestandorten im Land. 

„Wirtschaft ist auf gute Anbindungen angewiesen“

Patrick Thiele von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, erklärte dazu: „Die deutsche Wirtschaft ist auf gute Anbindungen im internationalen Verkehr angewiesen.“ Fluggesellschaften, Flughäfen, Flugsicherung und die zivile Luftfahrtindustrie in Deutschland zählten in Deutschland knapp 390.000 Beschäftigte, heißt es in der schriftlichen DIHK-Stellungnahme. 

Gerade für hochwertige und eilbedürftige Güter sei die Nutzung des Luftverkehrs bei größeren Entfernungen ohne Alternative. Zwar sei die Luftfracht nicht direkt von der Luftverkehrsteuer betroffen. Sie könne allerdings indirekt betroffen sein, wenn aufgrund der Luftverkehrsteuer das Flugangebot sinken sollte und sich damit auch der Frachtraum im Unterflurdeck von Passagierflugzeugen, der neben Gepäck auch für Luftfracht genutzt wird (Belly-Kapazitäten), für die Luftfracht verringert, argumentiert der DIHK weiter.

„Deutschland verliert den Anschluss“

Wie hoch die Belastung für Start und Landung in Deutschland ist, rechnete Ralph Beisel von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) vor, ebenfalls geladen auf Vorschlag der Unionsfraktion. Einen A320-Flieger belaste die Flugverkehrsteuer beim Start und bei der Landung in Deutschland mit 4.900 Euro, erklärte er. Im europäischen Durchschnitt liege die Belastung aber nur bei 2.300 Euro. Die Folge seien weniger Passagiere und der Verlust von Wirtschaftskraft.

„Deutschland verliert den Anschluss“, stellt der ADV in seiner schriftlichen Stellungnahme fest. Der Luftverkehr fliege um Deutschland herum. Zahlen aus der Stellungnahme ist die Zahl der Passagiere in Deutschland zwischen 2015 und 2025 nur um 1,7 Prozent gestiegen. In Frankreich dagegen lag die Zunahme bei 30 Prozent, in Polen gar bei 122 Prozent. 

Zwar begrüßt der Flughafenverband den Gesetzentwurf als „wichtigen ersten Schritt“, fordert aber, dass die Absenkung der Luftverkehrsteuer „vollständig auf das tatsächliche Niveau von 2024 erfolgen“ müsse. Der Gesetzentwurf sehe beispielsweise eine Senkung der Abgabe pro Ticket bei Kurzstrecken von 15,53 auf 13,03 Euro vor. 2024 habe der „tatsächlich angewendete Satz“ aber bei lediglich 12,48 Euro gelegen. 

Bereits 60 Maschinen aus Deutschland abgezogen

„Es gibt keinen Anreiz für Airlines, nach Deutschland zu fliegen“, sagte Joachim Lang vom Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft (BDL). Auch er war geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Dies führte er auf die hohen Kosten zurück, wobei der größte Einzelpunkt die Luftverkehrsteuer sei. Allein im Jahr 2025 seien die Belastungen für den Luftverkehr durch staatliche Subventionen um eine auf 4,3 Milliarden Euro gestiegen, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes. „Ein Abflug aus Stuttgart oder Düsseldorf kostet etwa sieben Mal mehr als ab Madrid, Prag oder Istanbul“, schreibt der BDL weiter. 

Fluglinien hätten bereits 60 Maschinen aus Deutschland abgezogen, die nun in anderen Ländern flögen. Aus BDL-Sicht ist die Senkung der Luftverkehrsteuer da nur ein „notwendiger erster Schritt, reicht aber nicht aus, um die Wettbewerbsnachteile bei den staatlich induzierten Kosten gegenüber anderen europäischen Ländern auszugleichen“. Der Verband schlägt mehrere Maßnahmen vor, unter anderem die komplette Abschaffung der Abgabe. 

„Vollständig auf Luftverkehrsteuer verzichten“

Die Bedeutung von Flügen zu Tourismuszwecken hob Albin Loidl vom Deutschen Reiseverband (DRV) hervor, ebenfalls anwesend auf Vorschlag der Unionsfraktion. „Urlaubsreisen haben eine gesellschaftliche Relevanz“, sagte er. Es sollte „im Interesse unseres Staates sein, dass auch Familien mit geringem Haushaltseinkommen sich in den zwei schönsten Wochen im Jahr einen Tapetenwechsel leisten können“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes. 

Dieser dringt dabei besonders stark auf den kompletten Wegfall der diskutierten Abgabe: „Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten und den Standort Deutschland attraktiver zu gestalten, wäre es erforderlich, vollständig auf die Erhebung der Luftverkehrsteuer zu verzichten und auch die Flughafenentgelte und Gebühren signifikant zu senken.“

Steigerung des Passagieraufkommens

Die AfD-Fraktion hatte nicht Verbände, sondern wissenschaftliche Sachverständige zur Anhörung geladen, nämlich Prof. Dr. Dirk Meyer, Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Ordnungsökonomik, an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg, und Prof. Dr. Fritz Söllner, Professor für Finanzwissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau. 

Meyer rechnete in der Anhörung vor, dass angesichts der empirisch messbaren Preiselastizitäten eine Senkung der Flugsteuer um ein Prozent zu einer Steigerung des Passagieraufkommens von 1,1 bis 1,5 Prozent führen würde. „Der Umsatz steigt also überproportional“, erklärte er. Sollten die 60 Flugzeuge, die aus Deutschland in den vergangenen Jahren wegverlagert wurde, zurückkommen, seien zusätzliche Ticketeinnahmen von 4,5 Milliarden Euro zu erwarten. Statt mit Steuermindereinnahmen, wie von der Bundesregierung infolge der Steuersenkung kalkuliert, sei eher mit Steuermehreinnahmen zu rechnen. 

In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisiert Meyer die geplante Gegenfinanzierung der Steuersenkung durch Kürzungen im Verkehrsetat. Diese solle besser „durch konsumtive Ausgabenkürzungen erfolgen“. Zu den konsumtiven Ausgaben zählen insbesondere Sozialausgaben, etwa für Bürgergeld oder auch der Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt. „Nur so kann ein (kleiner) Beitrag zur Generationengerechtigkeit geleistet werden“, schreibt Meyer.

Minderung der Standortkosten um 375 Euro

Dass 20 EU-Staaten generell keine Flugverkehrsteuer erheben, erklärte der Ilmenauer Professor Söllner. Einzig die Niederlande erhöben eine höhere Steuer als die Bundesrepublik. Die jetzt geplante Senkung würde die Standortkosten um 375 Euro mindern. Würde die Steuer vollständig abgeschafft, sänke deren Standortnachteil auf nur noch 250 Euro. In seiner schriftlichen Stellungnahme verweist Söllner darauf, dass die staatlichen Standortkosten für die Hälfte der gesamten Standortkosten stünden. 

Eine vollständige Abschaffung der Steuer wäre aus Söllners Sicht „ein deutliches Signal in Richtung Luftverkehrswirtschaft“. Damit müssten zumindest auf Dauer auch keine Steuermindereinnahmen verbunden sein. „Im Gegenteil, wenn es gelingen würde, auf diese Weise Arbeitsplätze und Flugzeuge nach Deutschland zurückzuholen, könnte es durch höhere Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuereinnahmen per Saldo sogar zu höheren Steuereinnahmen kommen“, schreibt Söllner.

„Die Branche braucht ein Signal“

Einen weiteren Wissenschaftler hatte die SPD-Fraktion vorgeschlagen: Dr. Sven Maertens vom Institut für Luftverkehr – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt. „Die Branche braucht ein Signal“, betonte er in der Anhörung. Er verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme ferner darauf, dass der innerdeutsche Luftverkehr 2025 nur noch auf knapp 53 Prozent des Vor-Corona-Niveaus von 2019 kam. 

Die Regierungspläne würden nun zu einer Senkung der Ticketpreise von ein bis zwei Prozent führen, was nach seiner Kalkulation allerdings nur ein Wachstum des Verkehrs von „maximal ein Prozent“ ergebe. „Eine vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer hätte mit großer Wahrscheinlichkeit einen signifikanten Effekt, der im Bereich vier bis acht Prozent liegen könnte“, schreibt Maertens.

Zugleich wies er darauf hin, dass der Beitrag des Luftverkehrs zur beobachtbaren Erwärmung der Erde bei drei bis fünf Prozent liege. Dabei spielten neben dem Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid auch sogenannte Nicht-CO2-Effekte eine Rolle, etwa Kondensstreifen. Dazu kämen lokale Umweltbelastungen wie Luftschadstoffe oder Lärm. (bal/18.05.2026)

Dokumente

  • 21/5688 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
    PDF | 252 KB — Status: 04.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • TO zum 2. LuftverkehrsteueränderungsG (Dokument)

Sachverständigenliste

  • SV-Liste zum 2. LuftverkehrsteueränderungsG (Dokument)

Stellungnahmen

  • Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e. V. (Dokument)
  • Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (Dokument)
  • Deutsche Industrie- und Handelskammer (Dokument)
  • Deutscher Reiseverband e.V. (Dokument)
  • Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) - Institut für Luftverkehr (Dokument)
  • Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) (Dokument)
  • Meyer, Prof. Dr. Dirk Meyer - Helmut-Schmidt-Universität Hamburg (Dokument)
  • Söllner, Prof. Dr. Fritz, Technische Universität Ilmenau (Dokument)
  • Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) (Dokument)

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Bundestag entscheidet über Senkung der Luftverkehrsteuer

Gefächerte Euroscheine sind vor einer Abflug-Anzeigetafel mit Flugnummern, Zielen und Zeiten in einem Flughafen abgebildet.

Die Bundesregierung will die Luftverkehrsteuer senken. (© picture alliance / Zoonar / DesignIt)

Liveübertragung: Donnerstag, 21. Mai, 16.20 Uhr

Über die Rücknahme der zum 1. Mai 2024 auf Betreiben der Ampelkoalition erfolgten Erhöhung der Luftverkehrsteuer entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, im Anschluss an eine halbstündige Debatte. Zu dem von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsauschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt.

Im Einzelnen soll die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro sinken, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und Langstreckenflüge in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro. (bal/hau/08.05.2026)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-pa-finanzen-luftverkehrsteuergesetz-1174650

Stand: 18.05.2026