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Parlament

Überweisung im vereinfachten Verfahren

Ohne vorherige Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Wohnungsbau: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/1084(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wird im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf ist inhaltsgleich mit dem bereits an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/781(Dokument, öffnet ein neues Fenster) neu). Mit dem Entwurf soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Mit dem „Bau-Turbo“ sollen Gemeinden den Bau zusätzlicher Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Bebauungsplan zulassen können. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Sie soll auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Außenbereich erleichtern. Zudem soll mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zulässig sein. Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme unter anderem, dass ein aus Gesundheitsschutzgründen gebotenes Lärmschutzniveau weiterhin gewährleistet bleiben müsse. Die Länder halten es auch für zweifelhaft, Regelungen zum Verwaltungsvollzug, die das Immissionsschutzrecht betreffen, im Baugesetzbuch zu regeln. Regelungssystematisch würde eine entsprechende Regelung in die TA Lärm gehören. Außerdem verlangt der Bundesrat einen langfristigen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Außenbereich. Dieses Anliegen werde durch klimabedingte Umweltveränderungen noch verstärkt. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie halte die Regelung zum Lärmschutz für ausreichend. Die Forderungen des Bundesrates zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen werden ebenfalls zurückgewiesen. Um die zügigere Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen, müsse Paragraf 246e angesichts der angespannten Lage auf vielen Wohnungsmärkten maßvoll auch im Außenbereich angewendet werden. 

Fernstraßen-Überleitungsgesetz: Der Regierungsentwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (21/1492(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/1895(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Bei der Autobahn GmbH des Bundes soll ein „an die Unternehmenswirklichkeit angepasstes, transparentes sowie markt- und leistungsgerechtes Vergütungssystem“ für außertariflich Beschäftigte geschaffen werden, was eine Novellierung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes nötig macht. Kernpunkt ist die Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und über- oder außertariflichen Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). Um ein transparentes Gehaltssystem bei den außertariflich Beschäftigten zu gewährleisten, sei von der Gesellschaft ein internes „Konzept für die außertarifliche Vergütung von Fach- und Führungskräften in der Autobahn GmbH des Bundes“ (AT-Vergütungssystem) erstellt worden, welches gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums (BMV) als alleinigem Vertreter des Gesellschafters Bund und des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf, heißt es in dem Entwurf. Der Zustimmungsvorbehalt im Fernstraßen-Überleitungsgesetz könne durch den damit verbundenen Zeitaufwand zu Nachteilen im Rekrutierungsprozess der Gesellschaft, insbesondere dringend benötigter Fachkräfte für die Ausführung ihrer Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung führen, wird in der Begründung betont. Der Zustimmungsvorbehalt habe zur Folge, dass außertariflich abgeschlossene Vertragsverhandlungen mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber bis zu einer Zustimmung der drei Ressorts BMV, BMI und BMF unter Vorbehalt stehen. Dies könne dazu führen, „dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber abspringen“. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen das Gesetz, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung hervorgeht (21/1895(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Geoschutzreformgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (21/1510(Dokument, öffnet ein neues Fenster), Geoschutzreformgesetz) wird federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten. Der Schutz geografischer Angaben, garantiert traditioneller Spezialitäten und fakultativer Qualitätsangaben im Agrarbereich sei in der EU umfassend novelliert worden, heißt es in der Vorlage. Das EU-Recht zu Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrarbereich) sei zu einem Großteil in die EU-Verordnung 2024/1143 überführt und geändert worden. Das entsprechende Bundesrecht, das im Marken-, Wein- und Lebensmittelspezialitätenrecht enthalten sei, bedürfe einer Anpassung an das reformierte Unionsrecht. Ferner werde durch die EU-Verordnung 2023/2411 erstmals ein EU-weites Registrierungs- und Schutzsystem für geografische Angaben im handwerklichen und industriellen Bereich eingeführt. Dadurch werde wie im Agrarbereich auch in diesem Sektor der Schutz geistiger Eigentumsrechte gestärkt. Zugleich diene das neue Schutzsystem der Verbraucherinformation, der Stärkung traditioneller Betriebe und dem Erhalt von Erzeugungs- und Vermarktungstraditionen. Die EU habe sich dazu verpflichtet, international registrierte geografische Angaben unabhängig von der Art der Waren zu schützen. Mit den EU-Verordnungen 2024/1143 und 2023/2411 würden diese Verpflichtungen erfüllt. Auch in der Hinsicht sei eine Anpassung des deutschen Rechts erforderlich. Zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/1143 soll den Angaben zufolge ein neues Stammgesetz in Form eines Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes geschaffen werden, auf dessen Grundlage das erforderliche Verordnungsrecht ergehen könne. Das Lebensmittelspezialitätengesetz und die einschlägigen Bestimmungen des Markengesetzes und des Weingesetzes gingen in dem Stammgesetz auf. Die zur Durchführung der EU-Verordnung 2023/2411 auf Bundesebene erforderlichen Rechtsvorschriften sollen im Markengesetz an der Stelle der bisherigen Regelungen zum Agrargeoschutz treten. Wie schon im Agrarbereich sollen zum Schutz eingetragener geografischer Angaben im Bereich handwerklicher und industrieller Erzeugnisse Anspruchsgrundlagen und Klagebefugnisse eingeführt werden. Auch Kontrollen sind geplant.

Elektronische Präsenzbeurkundung: Ebenfalls an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (21/1505(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Entwurf sieht eine „erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente“ zum Zweck der Beurkundung durch Notare wie auch durch andere Urkundsstellen vor. Kernstück der Neuregelung ist laut Bundesregierung die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson. Auch für sonstige Beurkundungen sollen die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente anstelle von papierförmigen Urkunden laut Vorlage ausgeweitet werden. Wie die Bundesregierung ausführt, ist das Beurkundungsverfahren derzeit noch grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sehe das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor, nämlich für Beurkundungen mittels Videokommunikation sowie für einfache elektronische Zeugnisse. In allen übrigen Fällen müssten Notare sowie andere für öffentliche Beurkundungen zuständige Stellen – wie etwa auch Nachlassgerichte – Urkunden in Papierform errichten. „Sofern im Beurkundungsverfahren Urkunden in Papierform errichtet werden, bedarf es sowohl für die elektronische Verwahrung als auch für elektronische Vollzugstätigkeiten eines Medientransfers“, schreibt die Bundesregierung weiter. Hierdurch würden Personal- und Sachkapazitäten bei den Urkundsstellen gebunden und die Bearbeitung werde verzögert. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 setze das Ziel, „die Digitalisierung der Justiz konsequent fortzuführen und Medienbrüche abzuschaffen“, heißt es in der Vorlage ferner. Um dieses Ziel zu erreichen, sehe der Entwurf weitreichende Möglichkeiten für eine Errichtung elektronischer Urkunden vor. Damit würden die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung dieser Dokumente geschaffen. So könnten Prozesse beschleunigt und Kapazitäten in Notariaten, Gerichten und anderen Urkundsstellen eingespart werden.

Maschinenrechtliche Vorschriften: Der Gesetzentwurf zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes (21/1507(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Die Bundesregierung will die Regelungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Paketbranche entfristen, die andernfalls Ende 2025 auslaufen würden. Außerdem soll die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) der EU durch eine Neuregelung ersetzt werden.

Therapieeinrichtungen: Der Gesetzentwurf der AfD zur Änderung von Paragraf 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (21/1548(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die Förderfrist für Modellvorhaben zur Behandlung pädophiler Sexualstörungen sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion verlängert werden. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, die Befristung nach Paragraf 65d Absatz 1 SGB V um drei Jahre bis Ende 2028 zu verlängern. Der Kampf gegen pädophile Sexualstörungen sei von entscheidender Bedeutung, um Kinder vor schwerwiegenden Schäden zu schützen. Studien zeigten, dass etwa ein bis drei Prozent der männlichen Bevölkerung pädophile Neigungen haben könnten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Genauere Zahlen seien schwierig zu bestimmen, da viele Betroffene ihre Neigungen nicht offenlegten und oft keine Straftaten begingen. Neben sexuellem Kindesmissbrauch sei die Verbreitung von Bildern sexuellen Kindesmissbrauchs ein zunehmendes Problem. Seit 2017 fördere der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gemäß Paragraf 65d SGB V mit fünf Millionen Euro pro Jahr im Rahmen von Modellvorhaben Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln. Das Ziel sei, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern. Die Anonymität der Behandlung im Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ sei entscheidend, weil viele Menschen mit pädophilen Neigungen aufgrund von Scham, Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung oder strafrechtlicher Verfolgung zögerten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Justizministerkonferenz hat den Angaben zufolge am 28. November 2024 einstimmig die Bedeutung des Präventionsprojekts „Kein Täter werden“ für den Kinderschutz und die Verhinderung sexueller Übergriffe auf Kinder hervorgehoben. Die Finanzierung des Projekts durch den GKV-Spitzenverband im Rahmen des Modellvorhabens ende zum 31. Dezember 2025. Die Förderung solle daher um drei Jahre verlängert werden.

Approbation von Ärzten: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung“ (21/1565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten. In ihrem Antrag führt die Fraktion den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 an. Bei dem Täter habe es sich um einen Mann aus Saudi-Arabien gehandelt, der in Deutschland als Arzt gearbeitet habe. Der Mann sei bereits 2014 in Rostock wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ rechtskräftig verurteilt worden. Gemäß Bundesärzteordnung setze die Erteilung der Approbation als Arzt voraus, dass sich der Antragsteller „nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt“. Nach der Tat seien Zweifel laut geworden, dass der Mann überhaupt ein Medizinstudium im Ausland abgeschlossen habe. Die Abgeordneten fordern, dass erstantragstellenden Ärzten aus Nicht-EU-Staaten eine Berufserlaubnis oder Approbation erst nach einer dem Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung und nach einem Sprachnachweis erteilt wird. Ferner sollten Ärzte, die aus Nicht-EU-Staaten stammen, anfangs für die Dauer von fünf Jahren regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen durch die zuständigen Ärztekammern unterzogen werden.

Cross-over-Lebendspende: Ein weiterer AfD-Antrag trägt den Titel „Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben“ (21/1566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und wurde auch an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung könnten die Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessert werden, argumentiert die Fraktion. Mehr als 10.000 Dialysepatienten stünden auf der Warteliste für eine Spenderniere. Wegen der zu geringen Zahl an Spenderorganen liege die Wartezeit im Durchschnitt bei sechs bis acht Jahren. Die in Deutschland erlaubte Lebendnierenspende an Personen, denen der Spender in besonderer Weise nahesteht, scheitere aber in etwa einem Drittel der Fälle an Unverträglichkeiten, heißt es in dem Antrag weiter. Abhilfe würde die Überkreuz-Lebendspende schaffen, bei der zwei geeignete Spender-Empfänger-Paare die Spenderorgane untereinander tauschen.

Arzneimittelversorgung: Auch der AfD-Antrag mit dem Titel „Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern und die Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren“ (21/1567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten. Lieferengpässe seien seit Jahren ein Problem, heißt es darin. Der Versuch, die Missstände mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, das seit Juli 2023 in Kraft ist, zu bessern, sei nicht gelungen. Auch 2025 bestünden weiter Lieferengpässe bei vielen Arzneimitteln. Grund sei die nach wie vor bestehende Abhängigkeit von wenigen Wirkstoffherstellern in Asien, so die Fraktion. Sie fordert einen Exportstopp von essenziellen Arzneimitteln bei einem Versorgungsengpass dieser Mittel. Zudem müssten Rabattverträge geändert werden. So sollten Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer sowohl das Fertigarzneimittel als auch den Wirkstoff innerhalb der EU herstellt oder herstellen lässt. Der Arzneimittel-Großhandel sollte dazu verpflichtet werden, bei versorgungsrelevanten Medikamenten mindestens zwei Monatsbedarfe vorzuhalten.

Psychotherapie: „Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden, Weiterbildung sichern“ lautet ein weiterer AfD-Antrag (21/1568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Mit einer Reform 2019 sei die Ausbildung neu gestaltet worden, heißt es darin. Seitdem werde nach einem dreijährigen Bachelor-Studium und einem zweijährigen Masterstudium der Psychotherapie und bestandener Prüfung eine Approbation erteilt. Daran schließe sich eine Weiterbildung in ambulanten und stationären Einrichtungen an. Anschließend könnten die Psychotherapeuten an der ambulanten Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilnehmen. Die während der Weiterbildung erbrachten Behandlungen sollen von den Krankenkassen erstattet werden, womit die Vergütung der Absolventen in Weiterbildung refinanziert werde. Dieser Plan sei jedoch offenkundig gescheitert. Weder Praxen, Kliniken noch bisherige Ausbildungsinstitute seien in der Lage, die Vergütung der Psychotherapeuten in der Weiterbildung zu leisten, so die Fraktion. In der Folge fänden die Absolventen der neuen Studiengänge keine Weiterbildungsstellen und stünden dem Gesundheitssystem nicht zur Verfügung. Die Abgeordneten fordern, den Bedarf an Weiterbildungsstellen für Psychotherapeuten festzustellen, die Kosten der Weiterbildung zu quantifizieren und die Finanzierung der benötigten Stellen sicherzustellen. Ferner müssten Vorschläge für die künftig Refinanzierung der Weiterbildungsstellen unterbreitet werden.

Vegane Ernährung: Ein weiterer AfD-Antrag trägt den Titel „Risikogruppen vor veganer Ernährung warnen“ (21/1577(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten. Risikogruppen müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion vor veganer Ernährung gewarnt werden. Eine ausschließlich vegane Ernährung ohne Einnahme von Zusatzpräparaten stelle bei bestimmten Risikogruppen eine ernstzunehmende Gefahr dar. Besonders Schwangere, stillende Mütter sowie Kinder und Jugendliche könnten einen Mangel an wichtigen Nährstoffen, insbesondere an Proteinen und Fettsäuren, an Eisen, Jod und Vitamin B12 erleiden, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung solle sich dafür einzusetzen, dass das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) explizit vor den Gefahren veganer Ernährung ohne zusätzliche Einnahme von Ergänzungspräparaten besonders für Risikogruppen warnt.

Sepsis-Sterblichkeit: Auch der AfD-Antrag mit dem Titel „Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland senken“ (21/1569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Gesundheitsausschuss federführend beraten. In Deutschland verursache die Sepsis (Blutvergiftung) pro Jahr rund 85.000 Todesfälle, von denen ein großer Teil vermeidbar wäre, heißt es in dem Antrag. Die Sepsis sei eine schwere Komplikation verschiedenster Infektionskrankheiten. Egal ob durch Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten verursacht und unabhängig vom ursprünglich betroffenen Organ entstehe wegen der Beeinträchtigung der Gewebe und Organe durch die Abwehrreaktion ein lebensbedrohlicher Zustand. Die Sepsis sei ein Notfall. Sie sei häufig und für das Gesundheitswesen kostenintensiv, schreibt die Fraktion. Sie fordert eine nationale Aufklärungskampagne zu Symptomen, Ursachen, Häufigkeit und Gefährlichkeit der Sepsis. Die Erkrankung müsse auch in der Approbationsordnung sowie in den Ausbildungsgängen zu Gesundheitsberufen adäquat abgebildet werden.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): „Digitale Gesundheitsanwendungen sinnvoll gestalten – Transparente Qualität, weniger Bürokratie, bessere Versorgung“ (21/1570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags, der ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Darin schreibt die Fraktion, die Versorgung mit diesen Anwendungen sei abgesehen vom hohen Preisniveau auch von Mängeln geprägt: Patienten und Ärzte wüssten oft nicht einmal, dass es diese digitalen Therapieoptionen gebe, geschweige denn, wie sie funktionierten oder welchen Nutzen sie brächten. Die Kosten für DiGA würden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zum Zeitpunkt der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sei ein Nachweis des medizinischen Nutzens nicht erforderlich. Daher würden zwei Drittel der Anwendungen zunächst vorläufig gelistet. Zudem bestünden erhebliche wirtschaftliche Defizite, heißt es in dem Antrag weiter. Im ersten Jahr nach der Aufnahme könnten Hersteller die Preise frei festlegen, unabhängig davon, ob ein Nutzen wissenschaftlich belegt sei. Die Fraktion fordert unter anderem, den wissenschaftlichen Nachweis des medizinischen Nutzens verpflichtend vor Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitus zu verlangen. Zudem müsse ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Erstattung von DiGA sichergestellt werden.

Konsiliarberichtspflicht: „Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie“ lautet ein weiterer AfD-Antrag (21/1571(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Nach geltender Rechtslage sei vor Beginn einer Psychotherapie ein Konsiliarbericht erforderlich, mit dem ein Vertragsarzt bestätige, dass keine somatischen Kontraindikationen gegen die Aufnahme der Therapie vorlägen, heißt es in dem Antrag. Diese Verpflichtung bestehe auch dann, wenn Patienten eine psychotherapeutische Praxis auf Überweisung eines Vertragsarztes aufsuchen. Die jetzige Regelung führe zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand in psychotherapeutischen und ärztlichen Praxen, ohne dass daraus ein substanzieller medizinischer Erkenntnisgewinn resultiere. Die Fraktion fordert, die Richtlinien dahingehend anzupassen, dass die Pflicht zur Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichts vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung entfällt, wenn Patienten auf Überweisung eines Vertragsarztes eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen.

Afghanistan-Aufnahmeprogramm: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/1551(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland zu beenden. Die Vorlage wurde an den Innenausschuss überwiesen. In ihrem Antrag schreibt die Fraktion, dass nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 die damalige Bundesregierung versprochen habe, in Deutschland Ortskräfte aufzunehmen, die für deutsche Behörden und Organisationen tätig waren. Die „wichtigste Erkenntnis“ des Bundestags-Untersuchungsausschusses, der sich in der zurückliegenden 20. Wahlperiode mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer Personen befasst habe, laute, dass zu keinem Zeitpunkt seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 „nach Kenntnis der Bundesregierung Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland zu Schaden gekommen“ seien. Eine Gefährdung der Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland sei daher nicht nachweisbar. Nachdem insbesondere die pakistanische Regierung Ende 2023 angekündigt habe. Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus abzuschieben, habe die Bundesregierung ihrerseits angekündigt, afghanische Flüchtlinge mit einer Aufnahmezusage für Deutschland vor Massenabschiebungen aus Pakistan schützen zu wollen, führt die Fraktion daneben aus. „Insbesondere auch das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ habe „die Überforderung Deutschlands“ zur Folge gehabt. Entsprechend habe der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der letzten Bundestagswahl „einen sofortigen Aufnahmestopp für Menschen gerade auch aus Afghanistan“ gefordert, heißt es in der Vorlage weiter. Nach der Wahl würden jedoch noch immer Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen. 

Saisonarbeit: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel „Saisonarbeit in der Landwirtschaft: Zeitgemäße Anpassung der 70-Tage-Regelung“ (21/1572(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Sie begründet dies unter anderem mit dem aus ihrer Sicht „relativ hohen Mindestlohn“ in Deutschland, der die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beeinträchtige. „Da gleichzeitig die Qualitäts-, Produktions- und Umweltstandards in Deutschland höher und damit teurer sind, führt dies zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die inländischen landwirtschaftlichen Betriebe, die in hohem Maße auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind. Für die heimischen Erzeuger ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, wirtschaftlich und zukunftsfähig zu produzieren, da sie die höheren Lohnkosten nicht über höhere Preise kompensieren können“, argumentieren die Abgeordneten. Sie fordern deshalb unter anderem die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf eine 115-Tage-Regelung beziehungsweise Fünf-Monate-Regelung. Außerdem sollen kurzfristig Beschäftigte mit einem gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Ausland bei einer Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohnes ausgenommen werden und nur 70 Prozent des jeweils aktuellen Mindestlohns erhalten.

(eis/vom/irs/30.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/781 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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  • 21/1084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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  • 21/1492 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes
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  • 21/1505 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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  • 21/1507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes
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  • 21/1510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2025
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  • 21/1548 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
    PDF | 201 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1551 - Antrag: Sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland beenden
    PDF | 156 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1565 - Antrag: Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung
    PDF | 185 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1566 - Antrag: Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
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  • 21/1567 - Antrag: Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern - Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren
    PDF | 167 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1568 - Antrag: Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern
    PDF | 181 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1569 - Antrag: Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland senken
    PDF | 164 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1570 - Antrag: Digitale Gesundheitsanwendungen sinnvoll gestalten - Transparente Qualität, weniger Bürokratie, bessere Versorgung
    PDF | 192 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1571 - Antrag: Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie
    PDF | 151 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1572 - Antrag: Saisonarbeit in der Landwirtschaft - Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-Regelung
    PDF | 185 KB — Status: 09.09.2025
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  • 21/1577 - Antrag: Risikogruppen vor veganer Ernährung warnen
    PDF | 154 KB — Status: 10.09.2025
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  • 21/1895 - Unterrichtung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes - Drucksache 21/1492 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 118 KB — Status: 29.09.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Steuerberatung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen“ (21/4953(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wurde an den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sollen in Zukunft bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz erstellen dürfen. Dies soll bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro und einem Umsatz bis zu 800.000 Euro gelten, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Außerdem sollen sie vorbereitende Abschlussarbeiten übernehmen und Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen dürfen. Die Verweigerung dieser Befugnisse sei angesichts moderner Buchführungssoftware technisch überholt, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. Außerdem drohe kleinen Unternehmen und Selbstständigen, dass sie dringend benötigte Hilfe bei steuerbezogenen Sachverhalten nicht mehr finden könnten, weil sie sich die Steuerkanzleien entweder nicht leisten könnten oder keine Kanzlei finden würden, die ihr Mandat annimmt. 

Tariflöhne: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (21/4540(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze im deutschen Spitzensport vorgelegt. Der Antrag soll im Sportausschuss federführend beraten werden. Darin verweist die Fraktion darauf, dass der deutsche Spitzensport auf hochqualifizierte und engagierte Trainer angewiesen sei. Gleichzeitig befinde sich der Trainerberuf aber in einer Krise. Mehr als 50 Prozent aller Bundestrainer arbeiteten unter befristeten oder Kettenarbeitsverträgen, viele ohne Perspektive auf Entfristung. „Grund hierfür ist die fehlende gesicherte Finanzierung durch den Bund“, kritisiert Die Linke. Sie fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Förderrichtlinie des Bundes zur „Förderung von Bundessportfachverbänden“ so anzupassen, dass das Einhalten von Gehaltsuntergrenzen analog zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) als Voraussetzung einer Zuwendung an einen Bundesportfachverband etabliert wird. Außerdem müsse der Titel zur Förderung von Bundesportverbänden im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 erhöht werden, damit den geförderten Bundessportfachverbänden eine Vergütung des Leistungssportpersonals nach dem Standard des TVöD Bund ermöglicht wird, heißt es in dem Antrag weiter.

Schlachthöfe: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland“ (21/4944(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde dem Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion lehnt Pläne einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen ab. In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, von dem Vorhaben zur Einführung einer Pflicht zur Videoüberwachung auf deutschen Schlachthöfen Abstand zu nehmen. Stattdessen solle die Entbürokratisierung in der deutschen Landwirtschaft sowie in der verarbeitenden Industrie vorangebracht werden, um den Strukturwandel zu stoppen und wirtschaftliches Wachstum in den genannten Sektoren zu fördern. Zudem solle die Bundesregierung das Fleischerhandwerk in Deutschland stärken und regionale Fleischverarbeitung fördern, um eine weitere Abwanderung der deutschen Schlachtindustrie ins Ausland zu verhindern.

Dauergrünland: Nach Auffassung der Fraktion der AfD steht die derzeitige nationale Ausgestaltung der Dauergrünlanddefinition in einem Spannungsverhältnis zu den unionsrechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung 2021/2115. Die derzeitige deutsche Verwaltungspraxis verkenne den Spielraum der Mitgliedstaaten für differenzierende Regelungen. In ihrem Antrag (21/4945(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen“ fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, von den Gestaltungsspielräumen Gebrauch zu machen und eine nationale Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Ackerstatus behalten, sofern sie weiterhin Teil einer Fruchtfolge sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtsverbindliche Stichtagsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 einzuführen, wonach alle zu diesem Zeitpunkt als Ackerland ausgewiesenen Flächen ihren Status unabhängig von der Dauer der Nutzung als Feldfutterflächen beibehalten. Außerdem soll die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland allein aufgrund starrer zeitlicher Kriterien (insbesondere der bisherigen 5-Jahres-Regel) aufgehoben werden, sofern keine tatsächliche dauerhafte Nutzungsänderung im Sinne des Unionsrechts vorliegt. Der AfD-Antrag wurde ebenfalls an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. 

Dünger: Die Abgeordneten der AfD brachten außerdem einen Antrag mit dem Titel „Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland – Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren“ ein. Die Vorlage soll ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss behandelt werden. Mit Blick auf die Blockade der Straße von Hormus gewinnt für die Abgeordneten der Fraktion der AfD die Sicherung der Versorgung mit zentralen landwirtschaftlichen Produktionsmitteln zunehmend an strategischer Bedeutung. In ihrem Antrag fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, eine umfassende Risikoanalyse über die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, möglicher Blockaden internationaler Handelsrouten sowie steigender Energiepreise auf die Versorgung Deutschlands mit Düngemitteln vorzulegen. Zudem solle sie in den EU-Instanzen darauf hinwirken, die Produktion von Düngemitteln aus der CO2-Bilanzierung herauszunehmen und auf EU- Ebene zu prüfen, inwiefern bestehende Handelsbeschränkungen oder Sanktionsregelungen die Versorgung der europäischen Landwirtschaft mit Düngemitteln beeinträchtigen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Psychotherapie: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde dem Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden. Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden.

(eis/che/mis/26.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/4540 - Antrag: Gute Arbeit, tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze auch für das Leistungssportpersonal
    PDF | 159 KB — Status: 05.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4944 - Antrag: Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland
    PDF | 164 KB — Status: 24.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4945 - Antrag: Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen
    PDF | 156 KB — Status: 24.03.2026
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  • 21/4953 - Antrag: Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen
    PDF | 182 KB — Status: 24.03.2026
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  • 21/4954 - Antrag: Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
    PDF | 167 KB — Status: 24.03.2026
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Experten fordern Verbesserungen in der psychotherapeutischen Versorgung

Zeit: Mittwoch, 20. Mai 2026, 16.30 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Gesundheitsfachleute haben sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der psychotherapeutischen Versorgung befasst. Grundlage waren Anträge der Grünen (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der AfD-Fraktion (21/1568(Dokument, öffnet ein neues Fenster); 21/1571(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in denen es unter anderem um die Vergütung von Psychotherapeuten geht, um die Finanzierung der Weiterbildung sowie um die sogenannte Konsiliarberichtspflicht. 

Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 20. Mai 2026, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Vergütung von Psychotherapeuten 

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnte vor einer schlechter werdenden Versorgung durch die jüngst beschlossenen Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent sowie Deckelungen, die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen seien. Dies stelle ein Risiko für die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen dar. Die zu erwartenden Leistungsbeschränkungen und Honorarkürzungen könnten in Verbindung mit den Unterschieden bei der Patientenstruktur zwischen Stadt und Land dazu führen, dass die Niederlassung in ländlichen Räumen an Attraktivität verliere.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) forderte eine Lösung für die unzureichende Finanzierung der verpflichtenden Weiterbildung von Psychotherapeuten. Der Aufwand für die Weiterbildungsbestandteile werde derzeit nicht abgebildet. In der Folge sei eine angemessene Vergütung der Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie die Finanzierung der obligatorischen Weiterbildungsbestandteile kaum zu leisten. Demzufolge sei die Zahl der Weiterbildungsstellen unzureichend. Ohne eine Neuregelung drohe mittelfristig eine Versorgungslücke.

„Bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung“ gefordert

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) unterstützte die Intention der Anträge und forderte eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ohne inakzeptable Wartezeiten. Der Verband sprach sich unter anderem dafür aus, die ambulanten Komplexleistungen für schwer psychisch Kranke zu stärken. Nötig sei eine Koordinations- und Unterstützungsstruktur, um die notwendigen Netzwerkverbünde zu etablieren. Ferner müssten ungeklärte Vergütungsfragen geregelt werden.

Ähnlich äußerte sich in der Anhörung ein Vertreter der Aktion Psychisch Kranker (APK), der darauf hinwies, dass die gegenwärtige „Kürzungslogik“ ein Problem sei, weil Therapiezugänge erschwert und Wartezeiten verlängert würden. Er forderte einen Ausbau der ambulanten Strukturen vor allem zu Gunsten komplexer Behandlungen und eine bessere Vernetzung mit Kliniken nach der Entlassung von Patienten. Nötig sei eine bessere akute Krisenversorgung, Koordination und Steuerung. Derzeit sei die Versorgungsstruktur zersplittert zwischen Stadt und Land, Kindern und Erwachsenen.

GKV weist Kritik an Honorarkürzungen zurück

Nach Ansicht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können strukturelle Versorgungsprobleme nicht durch die Ausweitung von Kapazitäten oder Vergütungen gelöst werden. Nötig seien sektorenübergreifende Reformen, um Ressourcen besser zu steuern, Fehlanreize abzubauen und vulnerable Patientengruppen wirksam zu erreichen.

Der Verband wies zugleich Kritik an den Honorarkürzungen für Psychotherapeuten zurück. Die Anpassung beruhe auf einer gesetzlich vorgesehenen Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung. Die Honorare der Psychotherapeuten hätten im dritten Jahr in Folge über dem Durchschnittshonorar der ärztlichen Vergleichsgruppe gelegen. Letztlich führe die Honoraranpassung  zu einer moderaten Absenkung von rund 2,3 Prozent. Bei Vollzeittätigkeit seien Jahresumsätze von mehr als 190.000 Euro möglich.

Versorgung von Kindern und Jugendlichen

In der Anhörung gingen Sachverständige auf die aus ihrer Sicht unzureichende psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein. Eine Sprecherin der Bundespsychotherapeutenkammer mahnte, mehr als die Hälfte der psychischen Erkrankungen begännen im Kindesalter und müssten möglichst früh diagnostiziert und behandelt werden. Die Bedarfsplanung sei aber gemacht für Erwachsene und nicht für Kinder. Die Kritik an der einseitigen Bedarfsplanung teilten andere Experten in der Anhörung und forderten Änderungen.

Die niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Miriam Pickl-Lowig schilderte den Versorgungsalltag aus Sicht einer ländlichen Praxis in Bayern. Sie könne derzeit keine neuen Termine vor Ende September vergeben. Eltern seien teilweise verzweifelt, alle Ansprechstellen seien überlaufen. Notfälle würden möglichst zwischen bereits vergebene Termine geschoben. Kinder warten nach ihren Angaben derzeit bis zu sieben Monate auf einen Therapieplatz. Die nötigen Absprachen mit anderen Einrichtungen und Behörden seien extrem aufwendig und würden schlecht vergütet. Geplante Honorarkürzungen und Budgetierungen führten überdies zur Verunsicherung bei den Praxen. Sie betonte: „Wir haben Existenzängste.“ Mit Blick auf die geplante Primärversorgung forderte sie, den Erstzugangsrecht zur Psychotherapie unbedingt zu erhalten. Der Weg über einen Arzt sei ein Umweg. (pk/20.05.2026)

Dokumente

  • 21/1568 - Antrag: Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern
    PDF | 181 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1571 - Antrag: Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie
    PDF | 151 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4954 - Antrag: Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
    PDF | 167 KB — Status: 24.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 45. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 20. Mai 2026, 16:00 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument)
  • 1. Änderungsmitteilung der 45. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 20. Mai 2026, 13:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument)

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen (Dokument)

Stellungnahmen

  • Bundespsychotherapeutenkammer (Dokument)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe) (Dokument)
  • GKV-Spitzenverband (Dokument)
  • Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) (Dokument)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

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Stand: 20.05.2026