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Energie

Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“ (21/5440(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5925(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung das Gasleitungsnetz in Deutschland umbauen und die Infrastruktur für Wasserstoff neu regeln. Es bilde die Grundlage für die EU-konforme Modernisierung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Damit solle Wasserstoff künftig einen regulierten Netzzugang analog zum Gassektor erhalten, was bedeutet, dass Betreiber den Anschluss und Zugang zu ihren Leitungen gewähren müssen. Gaslieferanten müssen künftig ausweisen, ob sie erneuerbare, kohlenstoffarme oder fossile Gase liefern. Das gilt auch für Wasserstoff. 

Herkunftsnachweise sollen sicherstellen, dass Angaben zum Energieträgermix korrekt sind. Als ein zentrales Element der Reform gilt die neue Pflicht zu sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen. Damit soll die Netzplanung künftig stärker an dem tatsächlichen örtlichen Bedarf ausgerichtet werden. Netzbetreiber sollen diese Pläne gemeinsam mit Kommunen und Landesbehörden erarbeiten. Die Bundesregierung will so vermeiden, dass Gasnetze zu schnell stillgelegt werden. 

Keine Pflicht zum Rückbau

Der Entwurf schreibt ausdrücklich keine Pflicht zum Rückbau vor. Stattdessen sollen bestehende Leitungen weiter genutzt oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Nur wenn eine Nutzung dauerhaft entfällt und keine andere Verwendung möglich ist, sollen Leitungen rückgebaut werden. Außerdem sieht die Reform eine stärkere Verantwortung der Kommunen für die Netzplanung vor. Die Verteilernetzentwicklungspläne müssen von den Ländern oder der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Netzplanung stärker als bisher mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird. 

Ziel des Gesetzentwurfes ist laut Regierung die Umsetzung der wesentlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1788 im Energiewirtschaftsgesetz und – soweit erforderlich – die Anpassung des nationalen Energiewirtschaftsrechts an die Vorgaben der EU-Verordnung 2024/1789. Er diene dazu, Planungssicherheit zu schaffen, indem ein Rechtsrahmen für künftige Investitionen in Wasserstoffinfrastrukturen geschaffen und der bestehende Rechtsrahmen für Erdgasinfrastrukturen überarbeitet werde. „Damit wird ein Beitrag geleistet für die vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele erforderliche Weiterentwicklung und Transformation der Energieversorgungsnetze“, heißt es. 

Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze

Der Entwurf umfasst unter anderem Regelungen zur integrierten Netzentwicklungsplanung für Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze, die Einführung einer Netzentwicklungsplanung für Wasserstoffverteilernetze sowie von Planungsinstrumenten für die Transformation der Gasnetze auf Verteilernetzebene. 

Ebenso enthalten sind Vorgaben zur Zertifizierung auf Wasserstofftransportnetzebene, zur Entflechtung im Wasserstoffbereich, zur Regulierung des Netzzugangs zu Wasserstoffnetzen, des Netzanschlusses an Wasserstoff- und Erdgasnetze, einschließlich des Zugangs zu Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, zur Regulierung der Netzentgelte für Gas und Wasserstoff, zu den Aufgaben der Betreiber von Wasserstoffnetzen, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, Vorgaben für die Überwachung durch die Regulierungsbehörden im Wasserstoffbereich sowie Regelungen zur Gas- und Wasserstoff Kennzeichnung im Rahmen von Versorgungsverträgen. (nki/hau/23.04.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Saskia Ludwig

Dr. Saskia Ludwig

© Laurence Chaperon

Ludwig, Dr. Saskia

CDU/CSU

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Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

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Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Scheer, Dr. Nina

SPD

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Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

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Nicklas Kappe

Nicklas Kappe

© Nicklas Kappe/ Laurence Chaperon

Kappe, Nicklas

CDU/CSU

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Raimond Scheirich

Raimond Scheirich

© Raimond Scheirich

Scheirich, Raimond

AfD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/5440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    PDF | 4 MB — Status: 20.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5925 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets - Drucksache 21/5440 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 683 KB — Status: 13.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5440(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Energie

Gasnetze sollen nur teilweise weitergenutzt werden

Zeit: Mittwoch, 20. Mai 2026, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200

Sachverständige haben sich für die Zukunft der Gasnetze und deren Umbau für einen Technologiemix ausgesprochen. Während ein Großteil der Netze zurückgebaut werde, sollten ausgewählte Leitungen für Wasserstoff und Biomethan umgerüstet werden. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“ (21/5440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Mit dem Gesetz wird das EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket (Richtlinie (EU) 2024/1788, Verordnung (EU) 2024/1789) umgesetzt. Das Vorhaben schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine strukturierte Weiterentwicklung der Gasnetze in nationales Recht.

Weiternutzung der Netze mit erneuerbaren Gasen

Dieser Umbau sieht verschiedene Entwicklungspfade vor: Zum einen geht es um die Weiternutzung bestehender Gasnetze mit erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, zum anderen um den Bau neuer Wasserstoffleitungen. Außerdem sollen Gasleitungen, die nicht mehr benötigt werden, dauerhaft stillgelegt werden. So soll Wasserstoff, wie Erdgas, einen gleichberechtigten Zugang zu den Netzen erhalten. Betreiber werden verpflichtet, Netzzugänge zu gewähren. Um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, dürfen Wasserstoffnetze künftig nicht mehr von denselben Unternehmen betrieben werden, die gleichzeitig Erdgas oder Strom erzeugen oder liefern. 

Gasversorger müssen transparent ausweisen, ob sie fossile, kohlenstoffarme oder erneuerbare Gase liefern. Dies wird durch neue Herkunftsnachweise belegt. Die bisherige, separate Planung von Erdgas- und Wasserstoffnetzen wird zusammengelegt. Die Nutzung stillgelegter Gasleitungen zur Wasserstoffförderung wird erleichtert und die Netzplanung mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt.

Finanzierungskonzept für bestehende Verteilnetze gefordert

Dr. Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), forderte ein Finanzierungskonzept für bestehende Verteilnetze und die Weiterentwicklung des Kernnetzes sowie gedeckelte Hochlaufentgelte für Speicher. Auf diese Weise würde „Investitionssicherheit auf Abnehmerseite für den Wasserstoffhochlauf gewährleistet, andernfalls dürfte der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft an prohibitiven Netzentgelten scheitern“, sagte er.

Darüber hinaus sollte die Versorgungssicherheit höchste Priorität besitzen: Die Fristen im Falle einer Anschlussverweigerung und Anschlusstrennung bei Gasversorgung sollten so gesetzt sein, dass ein Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung den Unternehmen ermöglicht werde.

Expertin: Nachbesserungsbedarf bei Kappungsfrist

Sandra Rostek, Leitung des Hauptstadtbüros der Vereinigung Bioenergie, sieht den größten Nachbesserungsbedarf bei der zehnjährigen Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethanerzeugungsanlagen. „Die Möglichkeit, dass Verteilnetzbetreiber die Netzanschlüsse von Biomethananlagen mit einem Vorlauf von zehn Jahren entschädigungslos kündigen können, wird dazu führen, dass der Anschluss von Biomethanlagen an das Gasnetz vollständig zum Erliegen kommt“, sagte Rostek. Damit stelle die zehnjährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen einen eindeutigen Bruch des Europarechts dar und konterkariere den Vorsatz der Bundesregierung, mehr grüne Gase in der Gebäudewärme nutzen zu wollen. 

Der Entwurf sei deshalb in der Form auszugestalten, dass Einspeiseanlagen für erneuerbare Gase nur dann vom Netz getrennt werden dürfen, wenn ein Weiterbetrieb dem Gemeinwohlinteresse und nicht nur den wirtschaftlichen Interessen des Netzbetreibers widersprechen würde. Eine Biogasanlage soll dabei frühestens nach Ablauf von 20 Jahren ab Inbetriebnahme des Anschlusses vom Netz genommen werden. „Gewinnausfälle, die durch Netzstilllegung entstandenen sind, müssen ausgeglichen werden“, forderte Rostek.

„Vergrünung statt Stilllegung“

Dr. Timm Kehler, Geschäftsführer beim Branchenverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, sieht bei der Transformation der bestehenden Gasinfrastruktur „in mehreren Regelungsbereichen erheblichen Anpassungsbedarf“. Die Transformation der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur müsse „technologieoffen, wirtschaftlich tragfähig und investitionsfreundlich ausgestaltet werden“, forderte Kehler. Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Bezahlbarkeit müssten dabei auch während der gesamten Umbauphase gewährleistet bleiben. „Die Grundausrichtung muss auf Vergrünung statt Stilllegung abzielen“, sagte er. 

Bei der Finanzierung zum Ausbau eines Wasserstoff-Kernnetzes bestehe aktuell kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Rendite. Insbesondere der hohe Selbstbehalt für Netzbetreiber sowie eine nicht risiko-adäquate Eigenkapitalverzinsung verringere die Attraktivität privater Investitionen deutlich. Da sollte der Gesetzgeber nachsteuern.

„Netzanschlussregelungen ab 2027 schnellstmöglich konkretisieren“

Nach Ansicht von Prof. Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, sowie Lehrbeauftragter bei der Universität Kassel, gibt es „inhaltlich am Gesetzentwurf mit Ausnahme einiger Details nur wenig zu kritisieren“. Größte Herausforderung sei, darauf zu achten, dass das Energiewirtschaftsgesetz mit anderen Gesetzesvorhaben ähnlicher Zielrichtung, wie Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, harmoniere und sich an den Schnittstellen zu deren Regelungsgegenständen passgenau einfüge. Die geplante Zehn-Jahres-Frist sei in Anbetracht von Verbraucherinteressen ausreichend. 

Die Netzanschlussregelungen ab dem Kalenderjahr 2027 sollten „schnellstmöglich konkretisiert werden“, sagte Däupner. Anderweitig drohe bereits jetzt ein Stillstand bei der Planung zukünftiger Netzanschlussprojekte.

Experte: Planungssicherheit beim Rückbau der Netzinfrastruktur 

Andrees Gentzsch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), ist der Meinung, dass der Gesetzentwurf bei einigen zentralen Regelungsgegenständen noch hinter dem Notwendigen zurückbleibe. „Hier muss der Gesetzgeber nachbessern, um eine praxisgerechte, rechtssichere und effiziente Umsetzung der zur Erreichung der Ziele erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen“, sagte Gentzsch. So brauche es beim Rückbau der Netzinfrastruktur Planungssicherheit und klare Prozesse bei der Umwidmung oder Stilllegung von Gasnetzen. 

Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft seien investitionsfördernde und kapitalmarktfähige Bedingungen notwendig. Um den Netzausbau effizient zu gestalten, sollen Gewinne aus dem klassischen Gasnetzgeschäft für die Wasserstoff-Transformation genutzt werden dürfen. Bei den Regelungen zu den Gasspeichern und der Umlagenfinanzierung mahnte Gentzsch „stabile rechtliche Rahmenbedingungen“ an, um unkalkulierbare Kostensteigerungen für die Endverbraucher zu verhindern.

Investitionssicherheit angemahnt

Prof. Dr. Marc Hansmann, Vorstandsmitglied für Finanzen und Infrastruktur des Energieversorgers Enercity, Hannover, plädierte für einen konsequenten Ausbau des Fernwärme- und des Stromnetzes und spricht sich gegen doppelte Netzinfrastrukturen aus. „Für Kosteneffizienz und bezahlbare Wärme wird Enercity in seinem Konzessionsgebiet einen Großteil der Gasnetzinfrastruktur langfristig stilllegen“, kündigte er an. 

Der Verbleib stillgelegter Gasleitungen im Erdreich sei drei- bis viermal günstiger als deren Ausbau. Klimaneutrale Gase, wie grüner Wasserstoff und Biomethan, sollten vorrangig für industrielle Prozesse und Kraftwerke eingesetzt werden „und sind zum Heizen in Privathaushalten auf absehbare Zeit viel zu teuer“. Von herausragender Bedeutung für die Wärmewende sei deshalb, „dass die Gesetzgebung Konsistenz, Sozialverträglichkeit und Investitionssicherheit gewährleistet“, sagte Hansmann

Stilllegung nicht mehr verwendeter Gasnetze gefordert

Helene Freitag, Expertin für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), sieht erheblichen Veränderungsbedarf am geplanten Gesetz. Sie forderte eine koordinierte Transformation und die Stilllegung nicht mehr verwendeter Gasnetze. Eine Weiternutzung der bestehenden Gasverteilnetze „ist perspektivisch nur durch die ausschließliche Einspeisung von Biomethan möglich, dessen Verfügbarkeit absehbar knapp und dessen Herstellung teuer bleiben wird“, sagte Freitag.

Gasverteilnetzbetreiber sollten dazu verpflichtet werden, die mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnten Verteilernetzentwicklungspläne spätestens bis zum Jahr 2029 vorzulegen. Einen Weiterbetrieb „unrentabler Gasverteilnetze“ durch die Einspeisung von Biomethan lehnt die DUH ab. Die künftige Entwicklung von Gasverteilnetzen solle „ökonomisch, ökologisch und sozial tragfähig“ gestaltet werden.

Die Rolle der Kommunen

Martin Klausch, Referatsleiter bei der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, stellte klar, dass die Kommunen „eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Transformation, vor allem im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung spielen“. Vor Ort seien weitreichende Entscheidungen über Investitionen zu treffen – etwa zum parallelen Aufbau von Wärmenetzen, grüner Wasserstoffinfrastruktur oder Quartierslösungen. 

„Für die anstehenden Entscheidungen über Investitionen und Konzessionsverträge benötigen die Kommunen Planungssicherheit“, sagte Klausch. Vor allem der Umgang mit stillgelegter Gasinfrastruktur müsse noch konkretisiert werden. Darüber hinaus müsse im Zuge der Transformation der Gasnetze die Versorgung von Verbrauchern in den Netzgebieten gesichert werden, in denen der Weiterbetrieb für den Netzbetreiber aufgrund immer geringer ausfallender Abnahme unwirtschaftlich werde. „Für die noch am Netz befindlichen Verbraucher fordern wir eine befristete Weiterbetriebspflicht, die vom Gesetzgeber zu entschädigen ist“, sagte Klausch. (nki/20.05.2026)

Dokumente

  • 21/5440 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    PDF | 4 MB — Status: 20.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 36. Sitzung am Mittwoch, den 20. Mai 2026, 14:00 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200 - öffentlich (Dokument)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) (Dokument)
  • 21(9)244 Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie (Dokument)
  • 21(9)243neu Stellungnahme des BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (Dokument)
  • 21(9)258 Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Dokument)
  • 21(9)259 Stellungnahme DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. (Dokument)
  • 21(9)260 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Olaf Däuper, Honorarprofessor an der Universität Kassel, Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater, Unternehmensberater PartGmbB (Dokument)
  • 21(9)250neu Stellungnahme der Enercity AG (Dokument)
  • 21(9)262 Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe e.V. (Dokument)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-pa-wirtschaft-energiewirtschaftsgesetz-1175046

Stand: 21.05.2026