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Wirtschaft

Regierung will Stromübertragungsnetze ausbauen

Mehrere Hochspannungsmasten und zahlreiche Hochspannungsleitungen, die diagonal über eine offene Landschaft verlaufen. Der Himmel ist im Sonnenuntergang in Orange- und Blautönen gefärbt. Bäume und niedrige Vegetation bilden dunkle Silhouetten am Horizont.

Die Stromübertragungsnetze sollen ausgebaut werden. (© picture alliance / Eibner-Pressefoto / Ardan Fuessman)

Liveübertragung: Donnerstag, 11. Juni, 21.30 Uhr

Die Bundesregierung will die Stromübertragungsnetze „bedarfsgerecht, kosteneffizient und beschleunigt“ ausbauen. Den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert das Parlament am Donnerstag, 11. Juni 2026. Für die erste Lesung sind 20 Minuten vorgesehen. Anschließend soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung die Beschleunigung und Sicherstellung des Ausbaus des deutschen Stromübertragungsnetzes, um den steigenden Strombedarf und die Integration erneuerbarer Energien im Zuge der Energiewende zu bewältigen. Dazu soll der Bundesbedarfsplan aktualisiert und ausgeweitet werden.  Der Bundesbedarfsplan gilt als das zentrale Planungsinstrument, um den Ausbau der Stromnetze auf Höchstspannungsebene in Deutschland zu steuern und zu beschleunigen. 

Vor allem der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen müsse zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Regfierung Engpässe in der Stromversorgung innerhalb des deutschen Netzes beseitigen.

45 neue Netzausbauvorhaben

Der Entwurf enthält laut Regierung die Maßnahmen, die die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan (NEP) 2023–2037/2045 bestätigt hat und deren Bedarf weiterhin unstrittig ist, da sie insbesondere im aktuellen zweiten Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber zum NEP 2025–2037/2045 erneut enthalten seien. 

Vorgesehen ist, neben 45 neuen Netzausbauvorhaben 13 bestehende zu verändern. Umfasst seien 39 Wechselstrommaßnahmen, drei Interkonnektoren, die beiden Gleichstromleitungen DC42 und DC42plus von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg beziehungsweise Bayern sowie eine Offshore-Anbindungsleitung. Für diese Netzausbauvorhaben würden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben.

Bau von kostengünstigeren Freileitungen

Für die neuen Vorhaben soll die energiewirtschaftliche Notwendigkeit festgeschrieben und der vordringliche Bedarf dieser Vorhaben festgestellt werden, was die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Das bedeutet, dass der Bedarf in späteren Planfeststellungsverfahren nicht mehr infrage gestellt werden kann, was die Verfahren massiv entlasten soll, so die Bundesregierung. 

Neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen sollen grundsätzlich als kostengünstigere Freileitungen gebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen für die neuen Vorhaben einmalige Investitionskosten von etwa 44,65 Milliarden Euro aufbringen. Diese Kosten würden sich auf die Netzentgelte auswirken, was bedeute, dass für typische Haushaltskunden ein durchschnittlicher Anstieg um rund 30 bis 35 Euro pro Jahr erwartet werde, für Gewerbekunden um rund 400 Euro pro Jahr.

Bessere Systemsicherheit und Kosteneffizienz

Mit dem Gesetzesentwurf werde die Systemsicherheit bei gleichzeitiger Verbesserung der Kosteneffizienz gestärkt, heißt es. Die im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bestätigten Gleichstromvorhaben DC42 und DC42plus würden von Seiten der Übertragungsnetzbetreiber im aktuellen Netzentwicklungsplan weiterhin als erforderlich angesehen. Beide Vorhaben sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, aus Gründen der Kosteneffizienz grundsätzlich als Freileitung umgesetzt werden. Zudem werde der Erdkabelvorrang für neue Gleichstromverbindungen aufgehoben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes könnten die Netzausbauvorhaben in die Planungs- und Genehmigungsphase übergehen, betont die Bundesregierung. Ziel sei, dass ein Fadenriss beim Ausbau des Übertragungsnetzes vermieden wird und möglichst viele Vorhaben die Vorteile der erfolgreich umgesetzten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewables Energy Directive, RED III) nutzen können und hierdurch eine Beschleunigung des Netzausbaus erreicht wird. Dadurch würden Kosten für Eingriffsmaßnahmen aufgrund von Netzengpässen – die sogenannten Redispatch-Kosten – gesenkt. (nki/hau/28.05.2026)

Dokumente

  • 21/6128 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    PDF | 422 KB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Stand: 04.06.2026