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Auswärtiges

Bundeswehr soll ein Jahr länger in Bosnien und Herzegowina bleiben

Die Bundeswehr soll sich für ein weiteres Jahr an der von der Europäischen Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss.

Antrag der Bundesregierung 

Das im Juni 2025 durch den Bundestag beschlossene Mandat läuft am 30. Juni 2026 ab. Es sieht den Einsatz von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. 

Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist laut Bundesregierung die Unterstützung der weiterhin andauernden und „bisher erfolgreichen“ Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schreibt die Bundesregierung. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränke. 

Geringe Resilienz staatlicher Institutionen

Dazu komme die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen. „Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentiert die Bundesregierung. Die Operation Eufor Althea leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes.

Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2757 (2024), die Gemeinsame Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (hau/07.05.2026

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Florian Hahn

Florian Hahn

© Cosima Höllt

Hahn, Florian

Staatsminister im Auswärtigen Amt

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Tobias Teich

Tobias Teich

© Tobias Teich/ Tim Kühn

Teich, Tobias

AfD

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Sebastian Hartmann

Sebastian Hartmann

© Sebastian Hartmann

Hartmann, Sebastian

Parlamentarischer Staatssekretär der Verteidigung

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Niklas Wagener

Niklas Wagener

© Stefan Kaminski

Wagener, Niklas

Bündnis 90/Die Grünen

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Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

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Niklas Wagener

Niklas Wagener

© Stefan Kaminski

Wagener, Niklas

Bündnis 90/Die Grünen

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Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Die Linke

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Peter Beyer

Peter Beyer

© Peter Beyer/ Lars Weiss

Beyer, Peter

CDU/CSU

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Jörg Zirwes

Jörg Zirwes

© Jörg Zirwes

Zirwes, Jörg

AfD

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Metin Hakverdi

Metin Hakverdi

© SPD-Bundestagsfraktion/ photothek

Hakverdi, Metin

SPD

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/5512 - Antrag: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina
    PDF | 163 KB — Status: 22.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Auswärtiges

Abstimmung über Fortführung des Bosnien-Einsatzes der Bundeswehr

Ein Soldat trägt das Wappen der EU-Mission EUFOR Operation Althea im Camp Butmir in Sarajevo/Bosnien-Herzegowina.

Ein Soldat trägt das Wappen der EU-Mission EUFOR Operation Althea im Camp Butmir in Sarajevo (Bosnien-Herzegowina). (© Bundeswehr/Martin Pätzold)

Liveübertragung: Donnerstag, 11. Juni, 16.30 Uhr

Die Bundeswehr soll sich weiter an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea) beteiligen und dafür wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Über diese in einem Antrag der Bundesregierung (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erhobene Forderung entscheidet das Parlament am Donnerstag, 11. Juni 2026, nach einer 30-minütigen Aussprache in namentlicher Abstimmung. Den Abgeordneten wird dann eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses – ebenso wie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorliegen. 

Antrag der Bundesregierung 

Zu den Aufgaben gehören laut Antrag unter anderem die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentraler Auftrag von Eufor Althea bleibe die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Dieser Auftrag entspringe dem Dayton-Friedensabkommen von 1995.

Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina bewertet die Bundesregierung derzeit als stabil und kontrollierbar. Politisch bleibe die Lage hingegen volatil, das Land sei weiter von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) sowie die Blockadehaltung weiterer nationalistischer Akteure höhlen die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus.“

Risiko von Destabilisierungsversuchen gewachsen

Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordere neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. „Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig“, schreibt die Bundesregierung. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sei auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das Engagement Deutschlands und der EU richte sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes zu stärken.

Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2795 (2025), die Gemeinsamen Aktion des Rates der EU von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung von 1995. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (ahe/hau/26.05.2026)

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  • 21/5512 - Antrag: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-bundeswehr-althea-1181908

Stand: 28.05.2026