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Landwirtschaft

Novelle des Düngegesetzes in erster Lesung

Ein Landwirt fährt mit seinem Traktor und einer angehängten Feldspritze über ein Feld mit dicht stehenden grünen Jungpflanzen und bringt Flüssigdünger aus. Die blaue Spritze erzeugt einen feinen Sprühnebel entlang der Spritzbalken, der auf die Pflanzen gesprüht wird.

Düngung mit Flüssigdünger (© picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann)

Liveübertragung: Freitag, 12. Juni, 2.40 Uhr

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit dem von der Bundesregierung vorgelegten „Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes“ (21/6135(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Entwurf soll im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden.

Ursprünglich sollte das Gesetz schon in der vergangenen Legislatur beschlossen werden, allerdings hatte der Bundesrat dem Entwurf damals die Zustimmung versagt. Als die Bundesregierung daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, befasste dieser sich nicht mehr vor Ablauf der Wahlperiode mit der Vorlage, sodass diese der Diskontinuität unterlag. Inzwischen hat die neue Bundesregierung beschlossen, die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen, die maßgeblich für die Ablehnung der Länderkammer war.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Düngegesetz soll insbesondere die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten regeln. Es enthält Ermächtigungen, die näheren Bestimmungen hierzu durch Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung des Düngerechts.

Die auf der Grundlage des Düngegesetzes erlassene Düngeverordnung ist wesentlicher Bestandteil der verbindlichen Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (EU-Nitratrichtlinie). Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der flächendeckenden Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission dienen soll. Hierdurch wird einer Forderung der EU-Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie Rechnung getragen. Für die Einrichtung des erweiterten Monitorings ist die notwendige Datengrundlage zu schaffen. Dies macht den Austausch von Daten zwischen Behörden und die Erhebung von Daten bei landwirtschaftlichen Betrieben, die den Behörden nicht bereits vorliegen, erforderlich.

Monitoring der Nährstoffbelastung von Gewässern

Die notwendige Rechtsgrundlage für das erweiterte Monitoring, dessen Einzelheiten durch eine Rechtsverordnung geregelt werden sollen, soll im Düngegesetz geschaffen werden. Das geplante Monitoring erlaubt Rückschlüsse hinsichtlich der flächendeckenden Auswirkungen der Düngungsmaßnahmen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer.

Ein weiterer wesentlicher Regelungsbereich des Düngerechts sind die Vorschriften über das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Die gesetzlichen Ermächtigungen zum Erlass von Regelungen über das Inverkehrbringen in der nationalen Düngemittelverordnung sollen mit der vorliegenden Änderung des Düngegesetzes ergänzt werden. (mis/ste/09.06.2026)

Dokumente

  • 21/6135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-duengegesetz-1183834

Stand: 11.06.2026