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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Landwirtschaft

Novelle des Düngegesetzes in erster Lesung beraten

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (21/6135(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Ursprünglich sollte das Gesetz schon in der vergangenen Legislatur beschlossen werden, allerdings hatte der Bundesrat dem Entwurf damals die Zustimmung versagt. Als die Bundesregierung daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, befasste dieser sich nicht mehr vor Ablauf der Wahlperiode mit der Vorlage, sodass diese der Diskontinuität unterlag. Inzwischen hat die neue Bundesregierung beschlossen, die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen, die maßgeblich für die Ablehnung der Länderkammer war.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Düngegesetz soll vor allem die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten regeln. Es enthält Ermächtigungen, die näheren Bestimmungen hierzu durch Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung des Düngerechts.

Die auf der Grundlage des Düngegesetzes erlassene Düngeverordnung ist wesentlicher Bestandteil der verbindlichen Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (EU-Nitratrichtlinie). Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der flächendeckenden Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission dienen soll. Hierdurch wird einer Forderung der EU-Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie Rechnung getragen. Für die Einrichtung des erweiterten Monitorings ist die notwendige Datengrundlage zu schaffen. Dies macht den Austausch von Daten zwischen Behörden und die Erhebung von Daten bei landwirtschaftlichen Betrieben, die den Behörden nicht bereits vorliegen, erforderlich.

Monitoring der Nährstoffbelastung von Gewässern

Die notwendige Rechtsgrundlage für das erweiterte Monitoring, dessen Einzelheiten durch eine Rechtsverordnung geregelt werden sollen, soll im Düngegesetz geschaffen werden. Das geplante Monitoring erlaubt Rückschlüsse hinsichtlich der flächendeckenden Auswirkungen der Düngungsmaßnahmen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer.

Ein weiterer wesentlicher Regelungsbereich des Düngerechts sind die Vorschriften über das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Die gesetzlichen Ermächtigungen zum Erlass von Regelungen über das Inverkehrbringen in der nationalen Düngemittelverordnung sollen mit der vorliegenden Änderung des Düngegesetzes ergänzt werden. (mis/ste/11.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Büdenbender, Benedikt

CDU/CSU

Benedikt Büdenbender

Benedikt Büdenbender

© Benedikt Büdenbender/ Tobias Koch

Schmidt, Julian

AfD

Julian Schmidt

Julian Schmidt

© Julian Schmidt/Vadim Derksen

Bär, Karl

Bündnis 90/Die Grünen

Karl Bär

Karl Bär

© Karl Bär/ Elias Keilhauer

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/6135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
    PDF | 485 KB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6811 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - Drucksache 21/6135 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 191 KB — Status: 01.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Kersten, Dr. Franziska (SPD), Latendorf, Ina (Die Linke), Auernhammer, Artur (CDU/CSU)


Überw 21/6135(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Landwirtschaft

Unterschiedliche Auffassungen zum Düngegesetz

Zeit: Dienstag, 8. September 2026, 15 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 700

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung am Dienstag, 8. September 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes„ (21/6135(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschäftigt.

Die geladenen Sachverständigen beurteilten den Gesetzentwurf in der vom Ausschussvorsitzenden Hermann Färber (CDU/CSU) geleiteten Sitzung unterschiedlich. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring in das Düngegesetz aufnehmen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der von der EU-Kommission geforderten flächendeckenden Berichterstattung dienen soll. 

“Trend zum effizienteren Einsatz von Düngemitteln„

In der Anhörung wies Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband darauf hin, dass die Landwirte in den vergangenen Jahren weitreichende Fortschritte in der Effizienzsteigerung der Düngung erreicht hätten. Viele Daten würden den Trend zu einem effizienteren Einsatz von Düngemitteln belegen. 

Pingen erklärte, die positiven Entwicklungen im Gewässerschutz würden das große Engagement der Betriebe belegen, eine moderne produktive Landbewirtschaftung mit den Zielen des Gewässerschutzes zu vereinen. Eine Überarbeitung des Düngerechts sei aber zwingend erforderlich. Dabei wäre es besser, zusätzlich zum Entwurf des Düngegesetzes auch die Verordnung für das Monitoring vorzulegen, da der Gesetzentwurf keine Einzelheiten zur Ausgestaltung des Monitorings selbst vorsehe. “In Anbetracht dessen sind die weitreichenden Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch in ihrer Tragweite nur begrenzt zu beurteilen und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert„, sagte Pingen.

“Nitrat darf nicht verurteilt werden„

Der Landwirt Christian Beißner wies auf erzielte Erfolge beim Gewässerschutz hin. Nitrat dürfe nicht verteufelt werden. Nitrat sei ein wichtiger Nährstoff für Pflanzen. Es müsse auch um die Ernährungssicherheit in Deutschland gehen. 

Die Landwirte müssten mehr produzieren und zwar mehr qualitativ hochwertige Lebensmittel, was mit dem Gewässerschutz auch vereinbar sei. “Die Welt braucht mehr Lebensmittel„, erklärte Beißner. Er wünsche sich eine bessere und effizientere Gesetzgebung, die der Landwirtschaft auch Planungssicherheit gebe. 

“Verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge fehlen„

Karsten Specht (Verband kommunaler Unternehmen) kritisierte, der Gesetzentwurf bleibe hinter den Erfordernissen eines wirksamen Gewässerschutzes zurück. Zentrale Regelungen würden weiterhin auf nachgelagerte Verordnungen verlagert. 

Zudem fehlten verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge. “Damit bleibt fraglich, ob die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie dauerhaft eingehalten werden können„, erklärte Specht. 

“Höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik„ 

Die Sachverständige Emma André forderte, es sei höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik. Das Problem der hohen Nitratbelastung werde nicht gelöst. Ziel müsse eine Kombination aus wirksamem Gewässer- und Umweltschutz, einer belastbaren Datengrundlage auf Basis realer einzelbetrieblicher Nährstoffdaten und einem praxistauglichen System sein, das den Bürokratieaufwand beschränke. Gebraucht werde eine bundesweit verpflichtende einzelbetriebliche Nährstofferfassung und -bewertung. 

Ein neues Konzept müsse jetzt vorgelegt werden, da Deutschland unter einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission stehe und Fortschritte nachweisen müsse, forderte André. Die aktuelle Aussetzung der “Roten Gebiete„ ohne wirksames Ersatzsystem zur Reduzierung der Nitratüberschüsse sei kontraproduktiv für die Erreichung der EU-Ziele und gefährde die Wasserqualität, warnte André. “Der aktuelle Gesetzgebungsprozess sollte deshalb genutzt werden, um eine moderne, zielgenaue, rechtssichere und langfristige Düngepolitik auf den Weg zu bringen„, forderte sie. 

“Änderungen notwendig und sinnvoll„

Robert Knöferl, Leiter des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, nannte die geplanten Änderungen im Düngegesetz “notwendig und sinnvoll„, um geltendes EU-Recht im nationalen Recht zu verankern und Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen das Düngemittelrecht zu erlassen. Das geplante Monitoringsystem werde die erforderlichen Kenntnisse zu den regionalen Nährstoffströmen liefern und aufzeigen, ob, wo und in welchem Umfang weitere Maßnahmen für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen zu ergreifen seien. 

Das Monitoring sei daher “ein deutlich besseres und zielführenderes Instrument als die Stoffstrombilanz für weitere Verbesserungen beim landwirtschaftlichen Gewässerschutz„. Es sei mit der bisherigen Regelung nicht gelungen, Verursachergerechtigkeit herzustellen. 

“Neuregelung reicht bei Weitem nicht aus„

Laut Prof. Dr. Friedhelm Taube reicht die Neuregelung bei Weitem nicht aus, um die Reduktion der Gewässerbelastung mit Nährstoffen schnellstmöglich zu gewährleisten. Es gehe um Wasserrecht und nicht um Düngerecht, sagte Taube. Er hielt das Monitoring für nicht geeignet, die Wirksamkeit der Maßnahmen überzeugend darzulegen. Es sei bei der Auswahl der Betriebe nicht repräsentativ. 

Somit werde es notwendig sein, auf belegbasierte Daten zu den Importen von Nährstoffen in den Betrieb hinein und Exporten aus dem Betrieb heraus als Kontrollinstrument für alle Betriebe zurückgreifen zu können. Für die Betriebe sei das keine Bürokratie, “sondern im Sinne des wirtschaftlichen Erfolges klassisches Controlling, das die gut wirtschaftenden Unternehmen vor den weniger guten schützt„. (hle/08.09.2026)

Dokumente

  • 21/6135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
    PDF | 485 KB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6811 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - Drucksache 21/6135 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 191 KB — Status: 01.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 29. Sitzung - öffentliche Anhörung am Dienstag, dem 8. September 2026, 15:00 - 17:00 Uhr (inklusive Liste der Sachverständigen) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der Einzelsachverständigen Emma André (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des Einzelsachverständigen Robert Knöferl (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des Einzelsachverständigen Prof. Dr. Friedhelm Taube (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des Verbandes kommunaler Unternehmen e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-duengegesetz-1183834

Stand: 11.09.2026