Debatte über Fankultur und Sicherheit in Fußballstadien

Fußballfans im Hamburger Volksparkstadion (© picture alliance / osnapix / Marcus Hirnschal)
Liveübertragung: Donnerstag, 11. Juni, 19.50 Uhr
Die Sicherheit in Fußballstadien sowie der Erhalt der Fankultur stehen im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte am Donnerstag, 11. Juni 2026. Grundlage dafür ist ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung“ (21/5826(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nach der 20-minütigen Aussprache soll der Antrag den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss sein.
Antrag der Linken
Nach Auffassung der Linksfraktion wird vonseiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, aber auch von Teilen der Politik die demokratische Partizipation und soziale Teilhabe im Fußball-Sport oft nur unzureichend wahrgenommen. Fußballfans und vor allem Ultras würden nicht als Partner für einen für alle Beteiligten fruchtbaren Dialog gesehen, die ein spezifisches Wissen in die Debatte einbringen könnten, sondern in erster Linie als ordnungspolitisches Problem, dem vor allem mit Repression, Überwachung und nicht zuletzt auch Gewalt begegnet werden müsse, heißt es in dem Antrag.
Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, im Bereich Fußball und Fankultur ein deutliches Zeichen der Deeskalation zu setzen. So solle die Regierung einen Gesetzentwurf für eine grundsätzliche Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts gemäß Paragraf 13 vorlegen, der sicherstellt, dass die Namen von Fußballfans nur dann gespeichert werden, wenn sie wegen einer Gewalttat verurteilt wurden.
Gegen Kollektivstrafen und präventive Stadionverbote
Zudem verlangen die Antragsteller von der Bundesregierung, sich im Rahmen der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass die Länderpolizeien Maßnahmen ergreifen, die gemeinsam mit dem DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH die Wirksamkeit von bundesweiten Stadionverboten auch hinsichtlich der Verdrängung von Gewaltstraftaten in das räumliche Umfeld und zu Grundrechtswirkungen solcher Verbote evaluiert.
Geltende Gesetze und Vorschriften sollten mit dem Ziel überprüft werden, gemäß dem Rechtsgrundsatz „nulla poena sine culpa“ Kollektivstrafen und Bestrafungen ohne Verurteilung, also etwa präventive Stadionverbote oder kollektive Betretungsverbote, wie sie im Kontext von Fußballspielen immer wieder vorkämen, zukünftig auszuschließen. Zudem solle eine gleichberechtigte Einbeziehung der beteiligten Vereine in die Entscheidung über sogenannte Hochrisikospiele und damit verbunden dem Ausmaß der polizeilichen Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltung eingeführt werden. (mis/hau/26.05.2026)