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Energie

Heftige Debatte um neues Heizungsgesetz

Im Bundestag stand am Donnerstag, 11. Juni 2026, die erste Lesung über den Nachfolger des Heizungsgesetzes der Ampelregierung auf dem Programm. Das von der schwarz-roten Regierung vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz führte zu heftigen Debatten, nahezu zu jedem Redebeitrag gab es Zwischenfragen.

Die schwarz-rote Koalition hatte lange um einen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz gerungen. Der Koalitionsvertrag hatte vorgegeben, dass das sogenannte Heizungsgesetz abgeschafft wird. Der zentrale Passus, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist in dem nun vorliegenden Entwurf gestrichen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird nun im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden. 

Ministerin: Neustart für die Wärmewende

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb offensiv für das neue Gesetz, sie nannte es einen Neustart bei der „Wärmewende“. Die Kernbotschaft des Gesetzes sei, dass „Heizungszwänge durch Technologieoffenheit ersetzt“ werden. „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens“, sagte Reiche. 

Die Menschen bekämen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchem System sie ihr Haus beheizen oder modernisieren wollten. Die bisherigen Regelungen aus dem Gesetz der Ampelregierung seien zu kompliziert, „sie waren bürokratisch, und sie waren wenig flexibel“. Die starre 65-Prozent-Vorhabe, verpflichtende Beratungen und ein Regelwerk, das für viele Eigentümer kaum noch verständlich gewesen sei: „Diese Politik, die korrigieren wir jetzt“, sagte Reiche.

AfD: Heizungshammer durch die Hintertür

Marc Bernhard (AfD) widersprach: „Sie wollen uns allen Ernstes erzählen, dass das Heizungsgesetz abgeschafft wird und in Zukunft wieder jeder die Heizung einbauen kann, die er will?“ Vielmehr sei das neue Gesetz „nichts anderes als Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. 

Die Biotreppe und der weiter steigende CO2-Preis bedeuteten faktisch das Verbot von Öl- und Gasheizungen. „Ihre angebliche Freiheit bei der Heizungswahl ist in Wirklichkeit eine Falle“, sagte Bernhard. Öl und Gas blieben scheinbar erlaubt, aber mit der Biotreppe würden die Verbraucher dazu verpflichtet, Öl- und Gasheizungen in Zukunft mit bis zu 60 Prozent Biogas oder Bioöl zu betreiben.

CDU/CSU: Wärmepumpe im Neubau ist Standard

Lars Rohwer (CDU/CSU) widersprach dieser Argumentation. Im Neubau sei die Wärmepumpe heute bereits „absolut der Standard“. Übertriebene Eingriffe in das Ordnungsrecht und eine „gesellschaftlich aufgeheizte Debatte sind deshalb völlig überflüssig“, sagte er. 

Richtig sei, dass die Schwierigkeit im Gebäudebestand bei den energetischen Sanierungen liege, sie seien mitunter ein finanzieller Kraftakt. „Und diesen gilt es angemessen einzuschätzen und dann auch zu unterstützen.“

SPD: Klimaschutz ist kein Luxus

Helmut Kleebank (SPD) wurde grundsätzlich. „Klimaschutz ist kein Luxus“, befand der Sozialdemokrat. Der Klimawandel und der Klimaschutz seien für ihn soziale Fragen. Von den Folgen des Klimawandels seien Menschen mit kleinen Einkommen „härter als andere“ betroffen. Andererseits könnten sich diese Gruppen am schlechtesten selbst an veränderte Bedingungen anpassen. 

„Diese Gruppen zu schützen, ist auch eine vorrangige Aufgabe von Politik“. Er halte es jedoch für falsch, dass „der Umbau zu einer Welt ohne CO2-Emissionen von genau diesen Gruppen selbst gestemmt wird“. Aus dem Grund brauche es eine Akzeptanz für die Wärmewende, das sei mit dem Gesetz aus der Ampelzeit nicht gelungen. „Aus dieser Realität ziehen wir heute Konsequenzen mit dem vorliegenden Gesetz“, so Kleebank.

Grüne: Regierung blendet Realität aus

Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) warf Ministerin Reiche vor, die Realität auszublenden. „Mitten in der größten Ölkrise, die die Welt jemals erlebt hat, machen Sie ein Gesetz, in dem Sie den Leuten sagen, kauft wieder alte Gasheizungen, als gäbe es diese Krise einfach nicht“. 

Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs seien die Kosten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bereits „explodiert“. Nun lege die Bundesregierung ein Gesetz vor, „mit dem sie den Leuten im Grunde sagt, kauft noch mehr fossile Gasheizungen, was soll auch schon schiefgehen“.

Linke: Entwurf ist verfassungswidrig

„Wir wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist“, betonte dagegen Violetta Bock (Die Linke). Es gebe bereits zahlreiche Gutachten, und Klagen von Umweltverbänden seien in der Vorbereitung. 

„Wir erwarten von allen Abgeordneten des Bundestags, das Gesetz umfassend nachzubessern, um auch das Staatsziel des Klimaschutzes zu wahren“, forderte sie.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Das GEG der Ampel-Koalition sah vor, dass Heizungen in Neubauten seit 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Das käme in vielen Fällen einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Vorgabe entfällt.

Neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen nun auch weiter neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas nutzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ sieht vier Stufen vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Die Lieferanten sollen dabei einer Informationspflicht unterliegen, um den Anteil korrekt zu bemessen.

Grüngasquote und Grünheizölquote

Darüber hinaus sind eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“ für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl geplant: Der Brennstoffhandel soll zum anteiligen Verkauf klimafreundlicher Alternativen und Mischungen verpflichtet werden. So sollen auch Heizungen im Bestand einen Klimaschutzbeitrag leisten. 2028 soll die Quote zunächst bei unter einem Prozent starten und dann steigen. Zu den grünen Gasen zählt der Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz. Theoretisch können Gasheizungen umgerüstet und mit Wasserstoff betrieben werden.

Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, müssen sie sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter tragen ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe, allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten: Unter anderem soll die Förderung für den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen aufgestockt werden. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen. Hausbesitzer sollen unter anderem entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen. (nki/11.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Katherina Reiche

Katherina Reiche

© BMWE/ Chaperon

Reiche, Katherina

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

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Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

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Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Katharina Dröge

Katharina Dröge

© Katharina Dröge/ Dominik Butzmann

Dröge, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

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Violetta Bock

Violetta Bock

© Violetta Bock/ Beatrice Wagner

Bock, Violetta

Die Linke

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Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Raimond Scheirich

Raimond Scheirich

© Raimond Scheirich

Scheirich, Raimond

AfD

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Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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Hanna Steinmüller

Hanna Steinmüller

© Hanna Steinmüller/ Julia Bornkessel

Steinmüller, Hanna

Bündnis 90/Die Grünen

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Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Rohwer, Lars

CDU/CSU

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Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

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Hakan Demir

Hakan Demir

© Hakan Demir/ Christian Spies

Demir, Hakan

SPD

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Wilhelm Gebhard

Wilhelm Gebhard

© Wilhelm Gebhard / Tobias Koch

Gebhard, Wilhelm

CDU/CSU

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Maximilian Kneller

Maximilian Kneller

© Maximilian Kneller/ Tobias Ebenberger

Kneller, Maximilian

AfD

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 20/6875 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    PDF | 1 MB — Status: 17.05.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6278 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    PDF | 2 MB — Status: 08.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw24-de-gebaeudeeneergiegesetz-1181884

Stand: 15.06.2026