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Recht

Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Ein Foto zeigt mehrere durchsichtige Plastiksäcke voller Müll, übereinandergestapelt am Rand eines dichten, grünen Gebüsches.

Der Bundestag berät über eine Anhebung des Strafmaßes bei Umweltdelikten. (© picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON)

Liveübertragung: Donnerstag, 11. Juni, 23.10 Uhr

Der Bundestag behandelt am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen“. Er soll nach 20-minütiger Debatte den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss sein. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die umzusetzende EU-Richtlinie legt für die Mitgliedstaaten Mindestvorschriften für den Erlass von Straftatbeständen und Sanktionen fest, um europaweit einen wirksamen und einheitlichen Umweltschutz sicherzustellen. Zudem regelt sie Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität und zur wirksamen Durchsetzung des Umweltrechts der Union. 

Das deutsche Umweltstrafrecht enthalte bereits viele Elemente, die den Vorgaben der Richtlinie entsprechen, scheibt die Bundesregierung. Dennoch bestehe Umsetzungsbedarf im Kernstrafrecht sowie in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen. So müsse für die meisten der vorhandenen Tatbestände eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden, auch sei in vielen Fällen die Anhebung des Strafmaßes erforderlich. Einige Elemente der Richtlinie seien zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. 

Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht seien Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesjagdgesetz, im Chemikaliengesetz, im Pflanzenschutzgesetz sowie in einer Reihe von Verordnungen sowie diverse Folgeänderungen erforderlich, heißt es. (hau/26.05.2026)

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Stand: 26.05.2026