Antrag zur Einführung eines Pflegelohns

Die Pflege Angehöriger sowie eine Initiative zur Einführung eines Pflegelohns sind das Thema einer Bundestagsdebatte. (© picture alliance / imageBROKER / Unai Huizi)
Liveübertragung: Donnerstag, 11. Juni, 22 Uhr
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Pflegende An- und Zugehörige unterstützen, Pflegelohn einführen“ (21/6361(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals berät. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Antrag der Linksfraktion
Die Linksfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Der Großteil der Pflegebedürftigen werde zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn versorgt. Diese Form der Pflege ermögliche es Betroffenen, im gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben, heißt es in dem Antrag. Viele Menschen entschieden sich aber auch für eine Angehörigenpflege, weil die Eigenanteile bei professioneller Pflege nicht leistbar seien. Nun wolle die Bundesregierung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sparen. Das sei ein fatales Signal, führe zu mehr Altersarmut und senke die Motivation, selbst zu pflegen. Diese Pflegekräfte bräuchten im Gegenteil mehr Anerkennung und damit auch höhere Rentenzahlungen durch die Pflegeversicherung.
Die Abgeordneten fordern, pflegende An- und Zugehörige finanziell zu entlasten, um einem sozialen Abstieg und Verarmung durch die Pflege entgegenzuwirken. Dafür solle das Pflegegeld so weiterentwickelt werden, dass Hauptpflegepersonen künftig einen Anspruch auf Geldzahlungen für ihre pflegerische Tätigkeiten erhalten. Beschäftigte, die erstmals Pflegeverantwortung übernehmen, müssten einen Anspruch auf sechswöchige Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Pflegenden An- und Zugehörigen sollten für ihre Pflegetätigkeit zudem mehr Rentenpunkte angerechnet werden. Anstelle des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege solle außerdem ein gesetzlicher Anspruch auf achtwöchige Pflegeauszeit eingeführt und kostendeckend finanziert werden. (pk/10.06.2026)