Parlament

Vereinbarte Debatte zum Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR

Anlässlich des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, in einer Vereinbarten Debatte an das Ereignis erinnert. In mehr als 700 Gemeinden gingen damals rund eine Million Menschen in der ganzen DDR auf die Straße, protestierten in den Betrieben und erhoben soziale, wirtschaftliche und politische Forderungen. In Reaktion auf die Proteste verhängte die Sowjetunion in der Mehrheit der Kreise der DDR den Ausnahmezustand. Durch massiven militärischen Einsatz wurde der Volksaufstand von der sowjetischen Armee unter Beteiligung der Kasernierten Volkspolizei niedergeschlagen. Über 15.000 Personen wurden verhaftet und über 1.500 Menschen in den folgenden Monaten verurteilt. An dem Tag selbst, in den Folgetagen und durch die Vollstreckung von Todesurteilen kamen mehr als 50 Menschen ums Leben.

Union: Der Volksaufstand ist Mahnung und Auftrag

Michael Hose (CDU/CSU) erinnerte an die Opfer und die Tragik des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953. Demonstranten seien durch die Kugeln der Volkspolizei gestorben, durch die Wut der sowjetischen Besatzungsmacht und durch die Urteile eines Unrechtsstaates. „Es gab Schauprozesse; es gab Folter; es gab lange Haftstrafen.“ 

Viele „Helden des Aufstandes“ hätten das Ende der DDR, die noch fast vier Jahrzehnte überlebt hätte, „leider nie erlebt“. Der Volksaufstand sei „Mahnung und Auftrag“ in einer Zeit, „in der Freiheit von innen wie von außen wieder in Bedrängnis gerät“, betonte Hose. Der Ruf der Arbeiter nach Freiheit am 17. Juni halle bis heute auch im Bundestag nach.

AfD: Gedenken ist zum Pflichtprogramm degradiert

Der AfD-Abgeordnete Ronald Gläser monierte, dass das Gedenken an den 17. Juni zu einem „Tag mit Pflichtprogramm“ degradiert worden sei. Dem Bundestag sei das Gedenken gerade mal eine Debatte von 20 Minuten wert, weder der Bundespräsident, noch der Bundeskanzler hätten sich zum Volksaufstand geäußert. 

Dieser habe sich gegen die Herrschaft der SED gewendet, „die heute in Form der Linkspartei“ immer noch im Bundestag sitze. Der Mehrheit im Bundestag sei es „unangenehm“, dass es „ein Aufstand gegen linke Politik“ und den Sozialismus gewesen sei, behauptete Gläser.

SPD fordert festen Platz in der Bildung

Die SPD-Parlamentarierin Franziska Kersten bezeichnete den 17. Juni als ein „zentrales Ereignis der deutschen Freiheits- und Demokratiegeschichte“. Der Volksaufstand müsse einen festen Platz in der schulischen, außerschulischen und universitären Bildung erhalten. 

Lokale Gedenkstätten und Gespräche mit Zeitzeugen seien „unglaublich wichtig“ für die demokratische Erinnerungskultur und müssten deshalb auch eine „verlässliche Förderung“ bekommen und die Stasiunterlagen müssten langfristig erhalten werden, forderte Kersten. 

Grüne: Regierungen hatten Angst vor der Bevölkerung

Katrin Göring-Eckhardt (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, dass der Volksaufstand gezeigt habe, dass die sozialistischen Regierungen in Europa in den 1950er Jahren „Angst vor den eigenen Bevölkerungen“ gehabt hätten. „Sie hatten Angst vor Menschen, die ihre Meinung sagen und ihr Land gestalten wollten.“ 

Der AfD hielt sie entgegen, es verbiete sich, ein demokratisches und freies Land wie die Bundesrepublik mit den „Unrechtsstaaten im Ostblock“ zu vergleichen. „Es verbiete sich, zu meinen, dass man seine Meinung nicht sagen dürfe, weil man den Widerspruch der Demokraten nicht aushalten kann.“

Linke: Legitimation hängt an sozialen Rechte der Bürger

Pascal Meiser (Die Linke) führte an, dass der selbsternannte „Arbeiter- und Bauernstaat“ der DDR „eben vieles war, nur kein Arbeiterstaat“. Es seien Arbeiter und Beschäftige aus großen Betrieben gewesen, die an der Spitze des Volksaufstandes von 1953 gestanden hätten. 

Es sei eine „schreckliche Tragödie, dass der Aufstand mit Waffengewalt niedergeschlagen wurde“. Die Legitimation auch eines demokratischen und freiheitlichen Staates, so mahnte Meiser, stehe und falle damit, ob es ihm gelingt, die sozialen Rechte seiner Bürger zu schützen„. (aw/12.06.2026)