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Energie

Regierungsentwurf zur Versorgungssicherheit bei Strom

Mehrere hohe, gitterförmige Hochspannungsmasten stehen in einer ländlichen, grasbewachsenen Hügellandschaft und tragen zahlreiche parallel verlaufende Stromleitungen. Im Vordergrund sind grüne Wiesen und vereinzelte Bäume sowie kleine Gebäude zu sehen. Im Hintergrund liegen schneebedeckte Berge unter einem teils bewölkten, blauen Himmel.

Hochspannungsmasten im Allgäu transportieren Strom über weite Strecken. (© picture alliance / Chromorange | Michael Bihlmayer)

Liveübertragung: Donnerstag, 11. Juni, 15.20 Uhr

In erster Lesung berät das Parlament am Donnerstag, 11. Juni 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“. Er soll – ebenso wie ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag mit dem Titel „Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne fossilen Lock-In“ – nach der 30-minütigen Debatte zur weiteren Beratung dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind. So solle weiterhin eine stabile Versorgung im Stromsystem jederzeit gewährleistet bleiben – „auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“, schreibt die Regierung. 

Der Gesetzentwurf führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein. Damit soll der Bedarf für eine sichere Versorgung mit Strom ab 2031 gedeckt werden. Bereits in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden – also Stromkapazitäten, die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können. In den Jahren 2027 und 2029 sollen zwei weitere Ausschreibungen folgen. 

„Finanzielle Anreize für Investitionen“

Ein Kapazitätsmarkt entlohne Anbieter schon für die Bereithaltung von Leistung und nicht erst, wenn der von ihrer Anlage produzierte Strom abgenommen wird, macht die Bundesregierung deutlich. Das schaffe wichtige finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten – „auch, wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden“. 

Mit einem Zuschlag gingen aber auch Verpflichtungen einher, heißt es. Anlagen müssen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden. (hau/26.05.2026)

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Stand: 26.05.2026