Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung

Tabarot und Schnieder halten an der Bahnstrecke Freiburg - Colmar fest

Fragen zur Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Freiburg - Colmar bildeten einen Schwerpunkt bei der Anhörung der Verkehrsminister Deutschlands und Frankreichs im Rahmen einer Sondersitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) am Freitag, 12. Juni 2026. Sowohl Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) als auch sein französischer Amtskollege  Philippe Tabarot (Les Républicains) halten an der im Aachener Vertrag zur deutsch-französischen Zusammenarbeit aus dem Jahr 2019 vereinbarten Wiederinbetriebnahme fest. Gleichzeitig wiesen sie jedoch daraufhin, dass die Strecke nicht zum Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) gehört und daher auch nicht über das Finanzierungsinstrument CEF2 gefördert werden könne.

Klärung der Finanzierung

Bundesverkehrsminister Schnieder sprach sich für eine Förderung des deutschen Teils der Bahnstrecke über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aus. Es zeichne sich ab, „dass auf deutscher Seite die Wirtschaftlichkeit gegeben ist“, sagte Schnieder. Bei einer GVFG-Finanzierung sei das Land Baden-Württemberg zuständig, stelle dann einen Antrag auf GVFG-Förderung, was eine Bundesförderung von bis zu 90 Prozent möglich mache. „Selbstverständlich stehen wir gern für weitere Gespräche bereit, wie wir die Wirtschaftlichkeit insgesamt, auch auf französischer Seite, vielleicht darstellen können“, sagte der Bundesverkehrsminister.

Taberot hatte sich zuvor zurückhaltender zu dem Projekt geäußert. Der französische Verkehrsminister sprach von einer schwierigen Finanzierung sowie regionalen Befindlichkeiten, die es zu beachten gelte. Gleichzeitig verwies er auf die Anfang Juli anstehende Sitzung des deutsch-französischen Lenkungsausschusses, wo das weitere Vorgehen besprochen werde. Auf die Frage eingehend, ob die Streckenertüchtigung und insbesondere der Brückenbau über den Rhein in einem Staatsvertrag festgeschrieben werden sollte, sagte Schnieder: „Über einen Staatsvertrag rede ich erst dann, wenn wir die Finanzierung klarhaben.“ Es gebe aktuell schon viele Staatsverträge mit Nachbarstaaten, „die gar nicht finanziert sind“. 

Ausbau der Elektromobilität

Thematisiert wurde bei der Anhörung auch ein Ausbau der Elektromobilität. Die Elektrifizierung sei mittel- und langfristig die notwendige Antwort, „um unsere Abhängigkeit von gewissen Ländern zu reduzieren, die uns für exorbitante Preise Öl und Gas verkaufen“, sagte Frankreichs Verkehrsminister Taberot. „Wir müssen aus dieser Abhängigkeit herauskommen“, forderte er. Frankreich nutze dazu die Möglichkeit, Atomstrom zu produzieren, „der günstig ist, und der es uns ermöglicht, die selbst gesteckten Ziele einzuhalten“.

Nötig sei der Ausbau der Ladesäulen, sagte Taberot. Frankreich plane eine Verfünffachung. Der deutliche Anstieg bei den Neuzulassungen von E-Autos zeige ihm: „Wir sind hier auf dem richtigen Weg.“ Diesen gelte es weiterhin zu beschreiten. Bundesverkehrsminister Schnieder verwies auf die mit Frankreich gemeinsam betriebene Dialogplattform „Tank- und Ladeinfrastruktur“. Darüber stimme man sich beim grenzüberschreitenden Ausbau der Ladeinfrastruktur ab. „Dort werden wir die distanzbasierten Ziele, die die AFIR-Ladesäulenverordnung setzt, bis 2030 eingehalten haben“, betonte er. 

100 Mitglieder bilden die Versammlung

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen sollen. Die konstituierende Sitzung fand am Montag, 25. März 2019, unter der Leitung von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble und des Präsidenten der Assemblée nationale, Richard Ferrand, in Paris statt. 

Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Das Parlamentsabkommen ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, die am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zu diesem Zweck eingesetzt worden war. (hau/12.06.2026)