Petitionen

Psychotherapie-Versorgung und Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner zweistündigen öffentlichen Sitzung am Montag, 8. Juni 2026, befasst. In der ersten Stunde ging es um eine Petition zum Thema „Gebührenordnung für Heilberufe – Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“, in der zweiten Stunde um eine Petition mit dem Titel „Inklusion und Teilhabe – Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“.

Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen 

„Die ambulante Psychotherapie rettet Leben und spart Geld“, sagte die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Katja Udolph, die in der Sitzung den Petenten Siegfried Kaldewey vertrat. Dessen Petition hatte mehr als 140.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stünden Kürzungen im Umfang von bis zu 25 Prozent im Raum, sagte Udolph. „Wie soll eine Praxis mit 25 Prozent weniger haushalten“, fragte sie.

Eine Absenkung oder strukturell unzureichende Vergütung könne die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen beeinträchtigen und mittelbar zu einer Reduktion des Behandlungsangebots führen, heißt es in der der Sitzung zugrunde liegenden Eingabe. In einem bereits angespannten Versorgungssystem bestehe die Gefahr, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert wird. Aus Patientensicht sei dies besonders kritisch, schreibt der Petent unter Verweis auf eigene Erfahrungen. „Auch ich habe erst nach längerer Suche einen Therapieplatz erhalten“, heißt es in der Petition. Diese Erfahrung verdeutliche, „dass die bestehenden Kapazitäten bereits heute an ihre Grenzen stoßen“.

Gesundheitsministerium verweist auf die Selbstverwaltung

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), verwies darauf, dass es statistisch gesehen keine Unterversorgung bei der ambulanten Psychotherapie gibt. Dem stehe aber eine individuelle Betroffenheit gegenüber, die vor Ort zu einer anderen Wahrnehmung führen könne, räumte er ein. Die Selbstverwaltung habe einen Sicherstellungsauftrag, betonte der Gesundheitsstaatssekretär. Angesichts vieler unterschiedlicher Therapiesituationen sei es aber sehr schwierig, die Frage der Vergütung organisiert zu bekommen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss, „also quasi das Gremium der Selbstverwaltung, wo alle Akteure enthalten sind“, habe empfohlen, die Vergütung um 4,5 Prozent abzusenken, „in dem Wissen, dass es zusätzliche Strukturzuschläge und diverse andere Unterstützungsmaßnahmen gibt“.

Das BMG, so Sorge weiter, habe keine Regelungskompetenz. „Im Rahmen der Selbstverwaltung entscheiden die Akteure im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses, wie sich die Vergütungssituation entwickelt.“ Das Ministerium habe lediglich die Rechtsaufsicht. „Wir konnten da keinen groben inhaltlichen Fehler feststellen“, so der BMG-Staatssekretär.

Stärkung des ambulanten Sektors im Gesundheitswesen

Befragt nach Steuerungsmechanismen im Interesse einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik verwies die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Udolph auf die psychotherapeutische Sprechstunde, die 50 Minuten umfasse und hervorragend geeignet sei, „um sich ausreichend Zeit zu nehmen, um mit den Patientinnen und Patienten zu sprechen“. Ein fünfminütiges Gespräch beim Hausarzt reiche hingegen nicht. Udolph, die nach eigener Aussage früher selbst psychisch erkrankt war, plädierte dafür, die ambulante Versorgung, „die ein würdevolles Leben möglich macht“, zu stärken. Ihr sei bewusst, dass das Geld kostet. „Aber ein Euro, der in die Psychotherapie investiert wird, bringt zwei bis fünf Euro an Return on Invest“, sagte sie.

Die sie begleitende Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, sprach sich auch für eine Stärkung des ambulanten Sektors im Gesundheitswesen allgemein aus. Mit Blick auf die von Staatssekretär Sorge genannten fünf Milliarden Euro pro Jahr für die voll-stationäre Versorgung, sagte sie: „Wir könnten da ambulant einiges abfangen, wenn wir die Kapazitäten dafür hätten.“ Gerade im ländlichen Raum gebe es eine Unterversorgung im Bereich der ambulanten Psychotherapie, sagte Udolph, „auch wenn die Zahlen etwas anderes sagen“. Diese Zahlen stammten aber von 1999 und müssten der Realität angepasst werden. Auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer hält eine ausreichende Versorgung nicht für gewährleistet. Es gebe eine gleiche Prävalenz zwischen Stadt und Land bei psychischen Erkrankungen. Auf dem Land gebe es aber entsprechend der Bedarfsplanung nur die Hälfte der Praxensitze im Vergleich zur Stadt. 

Keine Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe geplant

Der Dialogprozess Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen zielt nach Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kerstin Griese (SPD), „eindeutig nicht auf Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ab“. Vielmehr gehe es darum, zu identifizieren, „wo können wir Bürokratie abbauen und wo Prozesse verschlanken und effektivieren“, sagte Griese im zweiten Teil der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses.

Damit trat Griese den in einer öffentlichen Petition der Bundesvorsitzenden des Vereins Lebenshilfe, Ulla Schmidt, geäußerten Befürchtung entgegen, es drohten angesichts der schwierigen Finanzsituation vieler Kommunen derartige Einschränkungen. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Schmidt verweist in der 181.269-mal mitgezeichneten Petition auf öffentliche Diskussionen darüber, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. „Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst“, betont sie.

Finanzieller Druck bei den Kommunen

Hintergrund der Diskussion sei der finanzielle Druck, den Kommunen seit Jahren beklagten: Leere Kassen zwängen sie, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Nun fordert laut Schmidt die Sozialstaatskommission, „dass der aktuelle Dialog zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern und Kommunen vorrangig auf Kosteneinsparungen in der Eingliederungshilfe ausgerichtet wird“. Für Menschen mit Behinderung sei Eingliederungshilfe jedoch nicht irgendeine Leistung. „Sie ist die notwendige Unterstützung im Alltag: Assistenz beim Wohnen oder in der Schule, Hilfe bei der Arbeit, Begleitung in der Freizeit, Unterstützung bei der Kommunikation“, heißt es in der Petition.

Solange es keine inklusive Gesellschaft und keine wirkliche Barrierefreiheit gibt, brauche es mehr statt weniger Unterstützung, sagte Schmidt während der Sitzung. Dass Reformen benötigt werden, sei unstrittig. „Auch wir sind für Reformen“, so die Bundesvorsitzende des Vereins Lebenshilfe. Diese Reformen dürften aber nicht bei den Rechten für Menschen mit Behinderung ansetzen. Sie müssten dort ansetzen, wo sie wirksam und notwendig seien. „Wir wollen weniger Bürokratie, mehr Effizienz in der Leistungserbringung.“ Man müsse über bundesweite Bedarfsermittlungen sprechen, über Digitalisierung, über längere Bewilligungszeiträume für Hilfen und damit weniger Anträge und auch über eine „Kultur des Vertrauens“.

Dialogprozess Eingliederungshilfe

Im Dialogprozess Eingliederungshilfe sei über Verbesserungsmöglichkeiten bei der praktischen Anwendung des Bundesteilhabegesetzes gesprochen worden, sagte Staatssekretärin Griese. Als „einigungsfähig auf der Fachebene“ identifiziert worden sei eine Ausweitung der Gesamtpläne von derzeit alle zwei Jahre auf alle fünf Jahre. „Das würde die Leistungsempfänger entstressen, aber auch Bürokratie abbauen und für die Leistungserbringer und Behörden das Ganze schlanker und übersichtlicher machen“, sagte sie.

Beim Thema „gemeinsame Inanspruchnahme“, das auch als Pooling bezeichnet werde, habe man klar gemacht, dass der Bedarf immer gedeckt sein müsse, so Griese. „Da, wo es in der Sache sinnvoll und möglich ist, und auch für die Menschen bedarfsgerecht ist, kann etwa bei der Schulbegleitung eine gemeinsame Inanspruchnahme stattfinden.“ Auch damit kam die Ministeriumsvertreterin der Petentin entgegen, die deutlich gemacht hatte, dass das Pooling von Leistungen nicht zu Lasten individueller Bedarfe erfolgen dürfe.

Griese kündigte die Veröffentlichung der Ergebnisse des Dialogprozesses Eingliederungshilfe innerhalb der nächsten zwei Wochen an. Sie wisse, dass auch viele Kürzungsvorschläge auf dem Tisch lägen, sagte sie. Umso froher sei sie über die Diskussionsbereitschaft der Länder im Rahmen des Dialogprozesses, die sicher noch eine Lösung ihrer Kommunalfinanzen thematisieren würden. Aus Sicht von Griese - wie auch der Petentin - ist jedoch klar, „dass man Kommunalfinanzen nicht mit Kürzungen der Eingliederungshilfe sanieren kann“. (hau/08.06.2026)