Regierungsentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei sollen im Bereich der Cybersicherheit mehr Befugnisse erhalten. (© picture alliance / Zoonar / Andrea Danti)
Liveübertragung: Donnerstag, 25. Juni, 9 Uhr
In erster Lesung berät das Parlament am Donnerstag, 25. Juni 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Er soll nach 20-minütiger Debatte gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke „gegen die Einführung von Hackbacks“ den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss sein.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regelung sieht mehr Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor. Die Sicherheit und Handlungsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in einem modernen, hoch technologisierten und digitalisierten Industrieland wie Deutschland beruhten in hohem Maße auf funktionierenden digitalen Prozessen und Infrastrukturen, schreibt die Regierung. Seit Jahren steige jedoch die Zahl von Cyberangriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure.
Deutschland sei als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Schadenspotenzial. Angesichts der geopolitischen Lage würden zudem auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. „Dieser sicherheitspolitischen Herausforderung begegnet die Bundesregierung, indem sie die Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen ausbaut und hierzu wirksame, angemessene und rechtssichere gesetzliche Grundlagen schafft“, heißt es.
Aufklärung und Erkennung konkreter Angriffe
Mit der Regelung soll die Aufklärung und die Erkennung konkreter Angriffe und langfristig laufender Angriffskampagnen verbessert werden. Zudem soll die Entdeckung konkreter Vorbereitungshandlungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgebaut werden.
Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit hohem Schadenspotenzial böten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein keinen hinreichenden Schutz, schreibt die Bundesregierung. Es müssten daher für die Polizeien des Bundes und das BSI ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Cyberangriffe geschaffen werden, um gravierende Folgeschäden abwenden oder minimieren zu können. (hau/22.06.2026)