Anträge zum Schutz der Meinungsfreiheit und Stärkung der Demokratie

Zentrale Kundgebung anlässlich der Kommunalwahl in Nürnberg (© picture alliance / Eibner-Pressefoto | Ardan Fuessman)
Liveübertragung: Freitag, 26. Juni, 10.10 Uhr
Um den Schutz der Meinungsfreiheit und eine Stärkung der Demokratie geht es bei einer einstündigen Bundestagsdebatte am Freitag, 26. Juni 2026. Grundlage dafür sind mehrere Initiativen der Fraktion Die Linke. Nach der Aussprache sollen die Anträge und der Gesetzentwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den Anträgen mit den Titeln „Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen“ (21/6101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen“ (21/6106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen“ (21/6102(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll der Innenausschuss federführend bei den weiteren Beratungen sein. Im Fall des Gesetzentwurfs „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)“ (21/6104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll der Rechtsausschuss die Federführung innehaben.
Erster Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke will das demokratische Gemeinwesen stärken und fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/6101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, ein Demokratiefördergesetz vorzulegen. Außerdem soll sie auf eine umfassende politische Überprüfung zivilgesellschaftlicher Initiativen im Sinne des „Haber-Erlasses“ verzichten und die derzeitige Förderung klar auf die Auseinandersetzung mit antidemokratischen und gruppenbezogen menschenfeindlichen Haltungen ausrichten.
Ein weiterer Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage für die Bundeszentrale für politische Bildung schaffen und eine klare Parteinahme der Bundeszentrale für die zentralen Werte des Grundgesetzes festschreiben. Damit soll klarstellt werden, „dass aus dem staatlichen Neutralitätsgebot keineswegs ein Wertfreiheitsgebot folgt, das Amtsträger von einer deutlichen Haltung zur Verteidigung des Menschenwürdegebots sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsgebots des Grundgesetzes abhalten würde“, schreibt die Fraktion.
In der Begründung heißt es unter anderem, rechte Akteure würden das Neutralitätsgebot nutzen, um offizielle und behördliche Bekenntnisse zum Schutz von Minderheiten, zu Vielfalt und zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu delegitimieren. Das Neutralitätsgebot sei jedoch nicht als Wertneutralitätsgebot misszuverstehen.
Meinungs- und Pressefreiheit unter Druck
Überdies seien Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit etwa durch rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte und soziale Medien stark unter Druck geraten, schreiben die Abgeordneten. Der Bundesregierung werfen sie vor, sie lasse sich ihre politische Agenda von „Rechtsaußen diktieren“, indem sie deren Forderungen selbst umsetzt. Dies treffe nicht nur die betroffenen Gruppen, sondern habe auch zur Folge, dass grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien und die Menschenwürde angegriffen und ausgehöhlt würden. Exemplarisch lasse sich das an dem immer härteren Umgang der Behörden mit Geflüchteten veranschaulichen.
Zweiter Antrag der Linken
Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den das Grundgesetz geändert werden soll, damit auf Bundesebene das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden könne, lautet eine weitere Forderung der Linksfraktion.
In dem dahingehenden Antrag (21/6106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird darauf hingewiesen, dass auch junge Menschen von politischen Entscheidungen betroffen seien. Außerdem dürften 16- und 17-Jährige in Deutschland bereits auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene wählen.
Dritter Antrag der Linken
In dem dritten Antrag (21/6102(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Einführung des Wahlrechts für Ausländer verlangt. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, „der allen in Deutschland rechtmäßig lebenden Menschen mit mindestens fünfjährigem Aufenthalt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit“ das Wahlrecht auf Bundesebene gewährt, schreiben die Abgeordneten.
In Zusammenarbeit mit den Ländern solle auch ermöglicht werden, dass diese Menschen an Wahlen auf Landes- und Kommunalebene teilnehmen können.
Gesetzentwurf der Linken
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (21/6104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zielt darauf ab, einen neuen Absatz 5 des Artikels 19 zu verankern, der „eine ausdrückliche Gewährleistung“ beinhaltet, „die jeder Person das Recht einräumt, sich in gerichtlichen wie außergerichtlichen Angelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen“.
So solle klargestellt werden, dass es sich bei diesem Recht nicht nur um Verfahren gegen die öffentliche Gewalt gehe, sondern alle Rechtsangelegenheiten umfasst, heißt es. (joh/des/hau/15.06.2026)