Anträge zum Schutz der Meinungsfreiheit und Stärkung der Demokratie
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2026, über den Schutz der Meinungsfreiheit und die Stärkung der Demokratie beraten. Grundlage waren drei parlamentarische Initiativen der Fraktion Die Linke mit dieser Zielrichtung.
Die beiden Anträge mit den Titeln „Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen“ (21/6101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen“ (21/6106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen nun federführend im Innenausschuss weiterberaten werden. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)“ (21/6104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss an die Debatte an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Linke: Vertrauen in den Staat schaffen
Clara Bünger (Die Linke) plädierte in der Debatte dafür, Vertrauen in den Staat dadurch zu schaffen, dass man sich etwa in einem Demokratieprojekt engagieren könne, „ohne vom Verfassungsschutz überprüft zu werden“.
Alexander Throm (CDU/CSU) warf der Linken vor, sie wolle nicht die Meinungsfreiheit schützen, sondern ihre „linksextremen Freunde“. Mit der Forderung, auf die IP-Adressspeicherung zu verzichten, treffe sich Die Linke mit der AfD, die dies auch regelmäßig fordere.
AfD kritisiert Regierungspolitik
Dr. Gottfried Curio (AfD) beklagte „staatliche Repression“ gegen Kritiker der Regierungspolitik. Die Regierung gehe „mit allen Machtmitteln des Staates“ gegen Bürger vor, die sich gegen die Politik der Regierung äußern und deren Funktionsträger kritisieren.
Sebastian Fiedler (SPD) kritisierte, Die Linke wolle „das ganze Sanktionsregime vom Tisch wischen“, mit dem sich die EU gegen die hybride Kriegsführung des russischen Präsidenten Wladimir Putin zur Wehr setze. Das sei „unerträglich“.
Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) warb dafür, 16- und 17-Jährigen das Wahlrecht zuzugestehen. Davon dürften sie nicht länger ausgeschlossen werden.
Antrag der Linken zur Meinungsfreiheit
Die Fraktion Die Linke will das demokratische Gemeinwesen stärken und fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/6101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, ein Demokratiefördergesetz vorzulegen. Außerdem soll sie auf eine umfassende politische Überprüfung zivilgesellschaftlicher Initiativen im Sinne des „Haber-Erlasses“ verzichten und die derzeitige Förderung klar auf die Auseinandersetzung mit antidemokratischen und gruppenbezogen menschenfeindlichen Haltungen ausrichten.
Ein weiterer Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage für die Bundeszentrale für politische Bildung schaffen und eine klare Parteinahme der Bundeszentrale für die zentralen Werte des Grundgesetzes festschreiben. Damit soll klarstellt werden, „dass aus dem staatlichen Neutralitätsgebot keineswegs ein Wertfreiheitsgebot folgt, das Amtsträger von einer deutlichen Haltung zur Verteidigung des Menschenwürdegebots sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsgebots des Grundgesetzes abhalten würde“, schreibt die Fraktion.
In der Begründung heißt es unter anderem, rechte Akteure würden das Neutralitätsgebot nutzen, um offizielle und behördliche Bekenntnisse zum Schutz von Minderheiten, zu Vielfalt und zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu delegitimieren. Das Neutralitätsgebot sei jedoch nicht als Wertneutralitätsgebot misszuverstehen.
Meinungs- und Pressefreiheit unter Druck
Überdies seien Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit etwa durch rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte und soziale Medien stark unter Druck geraten, schreiben die Abgeordneten.
Der Bundesregierung werfen sie vor, sie lasse sich ihre politische Agenda von „Rechtsaußen diktieren“, indem sie deren Forderungen selbst umsetzt. Dies treffe nicht nur die betroffenen Gruppen, sondern habe auch zur Folge, dass grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien und die Menschenwürde angegriffen und ausgehöhlt würden. Exemplarisch lasse sich das an dem immer härteren Umgang der Behörden mit Geflüchteten veranschaulichen.
Antrag der Linken zum Wahlalter
Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den das Grundgesetz geändert werden soll, damit auf Bundesebene das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden könne, lautet eine weitere Forderung der Linksfraktion.
In dem dahingehenden Antrag (21/6106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird darauf hingewiesen, dass auch junge Menschen von politischen Entscheidungen betroffen seien. Außerdem dürften 16- und 17-Jährige in Deutschland bereits auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene wählen.
Gesetzentwurf der Linken
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (21/6104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zielt darauf ab, einen neuen Absatz 5 des Artikels 19 zu verankern, der „eine ausdrückliche Gewährleistung“ beinhaltet, „die jeder Person das Recht einräumt, sich in gerichtlichen wie außergerichtlichen Angelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen“.
So solle klargestellt werden, dass es sich bei diesem Recht nicht nur um Verfahren gegen die öffentliche Gewalt gehe, sondern alle Rechtsangelegenheiten umfasst, heißt es. (joh/des/hau/ste/26.06.2026)