Linke und Grüne setzen sich für Steuerentlastung ein
Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, im Bundestag massiv für eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommensbezieher eingesetzt. Die Grünen wollen darüber hinaus eine zusätzliche Entlastung durch die Senkung von Krankenkassenbeiträgen erreichen. Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet“ (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde am Donnerstag nach 60-minütiger Aussprache ebenso wie ein Antrag der Linken mit dem Titel „Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken, Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern, Ehegattensplitting reformieren“ (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Auch an den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf der Grünen zum „Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen“ (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Zwei weitere Anträge der Grünen mit den Titeln „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen“ (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Grüne wollen ein Zeichen setzen
In der Debatte erklärte Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grüne), die Grünen wollten ein klares Zeichen setzen, dass kleine und mittlere Einkommen entlastet werden. 20 bis 30 Prozent der Menschen könnten aber nicht entlastet werden, weil sie keine Steuern zahlen würden.
Daher schlug Beck neben der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Arbeitnehmerpauschbetrags eine Senkung von Sozialabgaben vor. Damit könnte zum Beispiel eine Alleinerziehende mit 30.000 Euro brutto Jahresverdienst um 450 Euro entlastet werden, wenn Steuer- und Abgabensenkung zusammengerechnet würden.
Union: Einkommensteuerreform ist auf dem Weg
Fritz Güntzler (CDU/CSU) wies darauf hin, dass auch die Koalition eine Einkommensteuerreform im Programm habe. Die unteren und mittleren Einkommensgruppen sollten zum 1. Januar 2027 entlastet werden. Die Gespräche zwischen den Koalitionsparteien verliefen konstruktiv. Güntzler würdigte den Grünen-Antrag, in dem es heiße, wer arbeite, solle vom Einkommen mehr behalten. Das sehe auch die Union so. Die Union sei für die Entlastung unterer und mittlerer Einkommen, „aber das bedeutet nicht zwingend, dass dies dazu führen muss, dass andere Teile mehr belastet werden, die jetzt bereits einen Großteil des Steueraufkommens tragen“.
Eine reine Umverteilung wäre keine Steuerreform, so Güntzler. Er wies darauf hin, dass ein Prozent der Steuerpflichtigen 25 Prozent des Einkommensteueraufkommens beitragen würden. Die obersten zehn Prozent würden 60 Prozent tragen, die untere Hälfte hingegen nur 6,5 Prozent. Güntzler verlangte, dass auch die Lage des Haushalts und vor allem der Kommunen bedacht werden müsse. Aber die Koalition werde gemeinschaftlich zu einer guten Lösung kommen: „Wir werden liefern.“
AfD: Extrem hohe Steuer- und Abgabenbelastung
Kay Gottschalk (AfD) verwies auf die mit 49,3 Prozent extrem hohe Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland: „Das ist moderne Sklaverei, wenn Menschen, die arbeiten, fast 50 Prozent ihres Einkommens an diesen gefräßigen Steuerstaat abdrücken und keine Leistung mehr bekommen, wenn sie die brauchen.“ Es sei kein Wunder, dass die Deutschland auch beim Vermögen der Haushalte nur noch im unteren Mittelfeld der EU liege.
„Die Deutschen, insbesondere die Arbeitnehmer, sind inzwischen zu den armen Schluckern Europas geworden“, stellte Gottschalk fest. Verantwortlich seien Union und SPD. Mit den sprudelnden Steuereinnahmen sei die ganze Welt finanziert worden, während die eigenen Bürger im Stich gelassen worden seien, was besonders am „jämmerlichen Bild“ der Deutschen Bahn deutlich werde.
SPD: Arbeit ist im Vergleich zu hoch besteuert
Parsa Marvi (SPD) zeigte sich überzeugt, dass die Koalition nach der Renteneinigung auch eine Einkommensteuerreform auf den Weg bringen werde. Er sei mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) einig, dass Arbeit im internationalen Vergleich zu hoch besteuert werde. Es gehe um die Entlastung von 95 Prozent der Steuerzahler, die auf ihre Erwerbseinkommen angewiesen seien. „Abenteuerliche Flat-Tax-Phantasien“, die zu einer kräftigen Entlastung von Bestverdienern, aber bei vielen Menschen, die auf Erwerbseinkommen angewiesen seien, zu einer Belastung führen würden, könne man nicht gebrauchen. Auch dürfe es keine Steuerentlastung auf Pump geben. Marvi sagte, für die SPD sei klar, dass Steuerzahler mit sehr hohen Einkommen und Vermögen ihren Beitrag leisten müssten: „Das ist unsere Vorstellung von Solidarität und von einem gerechten Gesamtpaket.“
Linke: Steuerpolitik muss für Umverteilung sorgen
Doris Achelwilm (Linke) wies Vorwürfe zurück, dass die Linke maßlos Steuern erhöhen wolle: „Das Gegenteil ist der Fall“. Richtig sei, dass man die seit 30 Jahren stillgelegte Vermögensteuer wiederhaben wolle. Riesenvermögen und Erbschaften führten in Deutschland ein hochprivilegiertes Eigenleben, während ansonsten Stagnation und Finanzierungsnot herrschten.
Das könne so nicht bleiben, Steuerpolitik müsse für Umverteilung sorgen. Leistungslose Kapitalerträge, Spitzengehälter und Einkommensmillionäre müssten stärker in die Pflicht genommen werden. Für 95 Prozent der Menschen sollten dagegen Steuern gesenkt werden: „Entlastung für die breite Mehrheit ist überfällig,“ sagte Achelwilm.
Gesetzentwurf der Grünen zu Immobilienveräußerungen
Mit ihrem Gesetzentwurf (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Grünen die bisher mögliche steuerfreie Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nach zehnjähriger Haltedauer abschaffen. Mit Aufhebung der Haltefrist würden Gewinne aus Immobilienveräußerungen unabhängig von der Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
In der Begründung heißt es, die bisher geltende vollständige Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach zehn Jahren führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Kapital in Form von Grund und Boden gegenüber anderen Anlageformen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen würden dauerhaft der Abgeltungsteuer unterliegen. Wer hingegen in Immobilien investiere, könne nach zehn Jahren vollständig steuerfrei veräußern.
Weiter schreibt die Fraktion, dass die Immobilienmärkte in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Wertsteigerungen verzeichnet hätten. „Die hieraus resultierenden Veräußerungsgewinne bleiben nach Ablauf der Frist vollständig der Besteuerung entzogen. Dies stellt eine Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage dar, die fiskalisch nicht länger hinnehmbar ist, zumal der Staat gleichzeitig erhebliche Investitionen in Wohnungsbau, Infrastruktur und städtische Entwicklung tätigt, die zum Wertzuwachs der Immobilien beiträgt“, argumentiert die Fraktion. Durch die Gesetzesänderung werden steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro erwartet.
Antrag der Grünen zu Steuerentlastungen
In ihrem ersten Antrag (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die gezielte steuerliche Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen.
Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel.
„Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss reformieren“
Außerdem wird gefordert, die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, so dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen könne. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes überführt werden. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Verbessert werden soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten.
Stärker gefördert werden soll nach Vorstellungen der Fraktion der Rücklagen- und Vermögensaufbau. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.500 Euro. Als ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem „Opt-out“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet werden, „um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen“.
„Stromsteuer auf europäischen Mindestsatz senken“
Zu den geforderten Maßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher gehören eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz und ein Energiekrisengeld, für das ein neuer Direktauszahlungsmechanismus geschaffen werden soll. Dieser Mechanismus soll ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds genutzt werden. Außerdem soll der Preis des Deutschlandtickets dauerhaft auf 49 Euro im Jahresabonnement stabilisiert werden.
Die Fraktion verlangt darüber hinaus den Abbau von Steuervergünstigungen sowie „eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen“. Lücken im Steuersystem sollen geschlossen werden, zum Beispiel durch Änderungen bei der Erbschaftsteuer für große Vermögen und beim heute möglichen steuerfreien Verkauf von Immobilien, wo die Steuerfreiheit nach zehnjähriger Haltedauer abgeschafft werden soll. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer wird abgelehnt, weil sie untere Einkommen überproportional belasten und die Wirtschaft schwächen würde.
Antrag der Grünen zu Share-Deals
Die Grünen verlangen von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verhinderung von Steuerumgehungen bei Immobiliengeschäften. In ihrem zweiten Antrag (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern. Damit soll Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfallen, so dass hierdurch etwa eine Milliarde Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden könnten.
Die Abgeordneten erläutern, dass Immobilientransaktionen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegen. Durch sogenannte „Share Deals“ könnten große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften. Die grunderwerbsteuerliche Vergünstigung für Erwerber von Immobilien mittels „Share Deals“ koste die Bundesländer rund eine Milliarde Euro jährlich. Bei mehr als einem Drittel aller großen Wohnungstransaktionen zwischen 1999 und 2019 sei wegen „Share Deals“ keine Steuer gezahlt worden. Eine 2021 erfolgte Reform habe daran nicht wirklich etwas geändert. Während Investoren und Immobilienkonzerne durch die Gestaltungsoption bei Unternehmensübernahmen grunderwerbsteuerliche Ausnahmen erhalten würden, zahlten Privatpersonen in der Regel fair die Grunderwerbsteuer, stellen die Abgeordneten fest.
Antrag der Grünen zu Erbschaften
Die Grünen wollen Steuervorteile bei großen Erbschaften beenden und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. In ihrem dritten Antrag (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft wird. Sie soll durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt werden. Wie die Abgeordneten erläutern, sieht die 2016 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung für den Erwerb von begünstigtem Vermögen auf Antrag des Erwerbers einen Erlass der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vor, „soweit die Person nachweist, dass sie persönlich nicht dazu in der Lage ist, die Steuer aus ihrem verfügbaren Vermögen zu begleichen“. Dadurch habe der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im letzten Jahr bei gerade einmal bei rund zwei Prozent gelegen - trotz der theoretisch hohen nominalen Steuersätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von bis zu 30 Prozent. „Hohe Erbschaften werden faktisch geringer besteuert als mittelgroße. Milliarden schwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf Familienstiftungen können steuerfrei bleiben“, stellt die Fraktion fest.
Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro sei durch die „Verschonungsbedarfsprüfung“ im Jahr 2024 in 95 Prozent der Fälle die Steuer erlassen worden. Die Sonderregel habe die Bundesländer rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet. Darüber hinaus verschaffe die Verschonungsbedarfsprüfung Erben gegenüber Gründern einen strukturellen Finanzierungsvorteil, da bestehende Betriebe künstlich abgesichert würden, während unternehmerische Innovationen gehemmt würden.
Antrag der Linksfraktion zur Einkommenssteuer
Die Fraktion Die Linke will Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen steuerlich entlasten. In einem Antrag (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird gefordert, zur Absicherung des Existenzminimums alle Einkommen bis 16.800 Euro steuerfrei zu stellen. Zu versteuernde Einkommen bis 65.000 Euro - und somit 95 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen - sollten steuerlich entlastet werden. Ferner sollten Menschen mit mittlerem Einkommen durch die Abschaffung der ersten Progressionszone, des sogenannten „Mittelstandbauchs“, und durch die Erhöhung des Schwellenwertes für den Spitzensteuersatz auf 85.000 Euro gegenüber dem Status quo begünstigt werden.
Außerdem wird verlangt, die Abgeltungsteuer, durch die Kapitalerträge nur noch mit 25 Prozent besteuert werden, abzuschaffen und Kapitalerträge künftig mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern. Es sei ein nicht nachvollziehbares Privileg, dass leistungslose Kapitaleinkommen in der Spitze nur halb so hoch wie Arbeitseinkommen besteuert würden. „Das bei der Einführung der Abgeltungsteuer vorgebrachte Argument, Unternehmen und Vermögende würden ohne dieses Steuerprivileg Steuergestaltung und -hinterziehung betreiben, ist spätestens durch den verbesserten internationalen Informationsaustausch entkräftet worden“, schreiben die Abgeordneten.
Gegenfinanzierung für die Entlastung
Als Gegenfinanzierung für die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen wird vorgeschlagen, die reichsten fünf Prozent der Steuerpflichtigen stärker zu besteuern, indem der Spitzensteuersatz ab der erhöhten Schwelle von 85.000 Euro wieder auf 53 Prozent und der Reichensteuersatz ab 250.000 Euro auf 60 Prozent angehoben wird. Zusätzlich soll ein Millionärssteuersatz in Höhe von 75 Prozent eingeführt werden. Dies betreffe die einkommensstärksten 0,08 Prozent der Bevölkerung, heißt es. Außerdem wird eine Begrenzung des Ehegattensplittings gefordert. Es soll durch eine Übertragung des Grundfreibetrags zwischen Ehepartnern und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt werden.
„Mit dem Einkommenskonzept dieses Antrags werden alle Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 65.000 Euro entlastet, das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 7.000 Euro (Single, Steuerklasse I). So liegt die Entlastungswirkung bei 16.800 bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei etwa 800 Euro; im Falle von 50.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt die Entlastung noch bei knapp 500 Euro“, rechnet die Fraktion Die Linke vor. (hle/25.06.2026)