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Recht

Gesetzliche Regelungen gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung

Nahaufnahme von unregelmäßigem Kopfsteinpflaster, auf dem die langen, scharf konturierten Schatten eines gehenden Mannes liegen.

Die Bundesregierung will mit dem Strafrecht härter gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vorgehen. (© picture alliance / Caro | Sorge)

Liveübertragung: Freitag, 26. Juni, 12.30 Uhr

Den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712“ debattiert der Bundestag am Freitag, 26. Juni 2026. Im Anschluss an eine 30-minütige Aussprache ist die Überweisung des Entwurfes an die Ausschüsse vorgesehen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss sein. 

An den Ausschuss für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend hingegen überwiesen werden soll ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Betroffene besser schützen – Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen“ (21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht umgesetzt. 

Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit werde der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden.

Nachfragestrafbarkeit für alle Ausbeutungsformen 

Der Gesetzentwurf sieht erstmals eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor. Bislang kenne das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf Menschenhandel nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht, also wenn es sich um ein Opfer von Zwangsprostitution oder anderer sexueller Ausbeutung handelt, heißt es. 

Künftig solle sich aber auch strafbar machen, wer andere Dienste von Personen in dem Wisse in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Ausbeutungen sind, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens.

Effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen

Auch Kinder und Jugendliche würden von Tätern ins Visier genommen, mit falschen Versprechungen gelockt und ausgebeutet, schreibt die Bundesregierung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt solle durch neue Tatbestände verbessert werden.

So sollen die Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt werden. 

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, Menschenhandel und Zwangsprostitution stärker zu bekämpfen und Betroffene besser zu schützen. In ihrem Antrag (21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) führt sie unter Verweis auf Datenbanken aus: „2024 wurden in Deutschland 868 Fälle von Menschenhandel durch Beratungsstellen dokumentiert. Das ist ein Anstieg um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Mehrheit der Betroffenen ist weiblich, und die häufigste Ausbeutungsform ist sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Arbeitsausbeutung.“ 

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, den Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen voll umzusetzen und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt zu finanzieren. Auch soll eine bei der Bundesregierung angesiedelte Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel eingerichtet werden. Des Weiteren müsse der Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit voll umgesetzt und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt finanziert werden. (che/hau/15.06.2026)

Dokumente

  • 21/6347 - Antrag: Betroffene besser schützen – Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
    PDF | 763 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-menschenhandel-1184362

Stand: 16.06.2026