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Recht

Entwurf zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2026, erstmals den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712“ (21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die gut 30-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Rechtsausschuss sein. 

An den Ausschuss für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend hingegen überwiesen wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Betroffene besser schützen – Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen“ (21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht umgesetzt. 

Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit werde der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden.

Nachfragestrafbarkeit für alle Ausbeutungsformen 

Der Gesetzentwurf sieht erstmals eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor. Bislang kenne das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf Menschenhandel nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht, also wenn es sich um ein Opfer von Zwangsprostitution oder anderer sexueller Ausbeutung handelt, heißt es. 

Künftig solle sich aber auch strafbar machen, wer andere Dienste von Personen in dem Wisse in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Ausbeutungen sind, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens.

Effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen

Auch Kinder und Jugendliche würden von Tätern ins Visier genommen, mit falschen Versprechungen gelockt und ausgebeutet, schreibt die Bundesregierung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt solle durch neue Tatbestände verbessert werden.

So sollen die Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt werden. 

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, Menschenhandel und Zwangsprostitution stärker zu bekämpfen und Betroffene besser zu schützen. In ihrem Antrag (21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) führt sie unter Verweis auf Datenbanken aus: „2024 wurden in Deutschland 868 Fälle von Menschenhandel durch Beratungsstellen dokumentiert. Das ist ein Anstieg um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Mehrheit der Betroffenen ist weiblich, und die häufigste Ausbeutungsform ist sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Arbeitsausbeutung.“ 

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, den Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen voll umzusetzen und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt zu finanzieren. Auch soll eine bei der Bundesregierung angesiedelte Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel eingerichtet werden. Des Weiteren müsse der Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit voll umgesetzt und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt finanziert werden. (che/hau/26.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Anette Kramme

Anette Kramme

© Anette Kramme/ Yves Sucksdorff

Kramme, Anette

Parlamentarische Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz

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Rainer Galla

Rainer Galla

© Rainer Galla/AfD-Bundestagsfraktion

Galla, Rainer

AfD

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

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Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

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Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

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Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

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Knuth Meyer-Soltau

Knuth Meyer-Soltau

© Nikolaus Becker

Meyer-Soltau, Knuth

AfD

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Anne König

Anne König

© Anne König/Anja Tiwisina

König, Anne

CDU/CSU

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Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/6347 - Antrag: Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
    PDF | 248 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6584 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
    PDF | 1 MB — Status: 22.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-menschenhandel-1184362

Stand: 07.07.2026