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Umwelt

Debatte über Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung

Die Bundesregierung will ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. Das geht aus einem Beschluss hervor, der als Unterrichtung mit dem Titel „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ (21/2696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt und am Mittwoch, 24. Juni 2026, erstmals im Parlament beraten wurde.

Nach der 30-minütigen Aussprache wurde die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung innehaben. 

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Der Vorlage zufolge soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines Aktionsplans weiterentwickelt werden. Es solle aufgezeigt werden, dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur „für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland“ bieten, heißt es in der Unterrichtung. Im Aktionsplan sollen „Missionen“ zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgelegt werden, um bis zum Ende der Wahlperiode konkrete Verbesserungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.

Nachhaltige Entwicklung müsse unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein, schreibt die Bundesregierung. Staatsmodernisierung und Digitalisierung würden dabei einen Schwerpunkt bilden.

„Missionen“ in fünf Handlungsfeldern

Als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung wird dem Beschluss zufolge der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes neu eingesetzt. Er soll den Aktionsplan mit „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern erarbeiten: erstens „Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen“, zweitens „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, drittens „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, viertens „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und fünftens „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit“. 

Laut Beschluss kann der Ausschuss dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Neben dem Rat werde auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages in die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung einbezogen. (vom/hau/24.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Kathrin Michel

Kathrin Michel

© Kathrin Michel/ Photothek Media Lab

Michel, Kathrin

SPD

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Rainer Groß

Rainer Groß

© Rainer Groß/ Tobias Hase

Groß, Rainer

AfD

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Volker Mayer-Lay

Volker Mayer-Lay

© Volker Mayer-Lay/Tobias Koch

Mayer-Lay, Volker

CDU/CSU

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Johannes Wagner

Johannes Wagner

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Wagner, Johannes

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Paul Schmidt

Dr. Paul Schmidt

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Schmidt, Dr. Paul

AfD

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Johannes Wagner

Johannes Wagner

© Bündnis 90/ Die Grünen/ Stephan Kaminski

Wagner, Johannes

Bündnis 90/Die Grünen

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Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

© Lorenz Gösta Beutin / Alexander Klebe

Beutin, Lorenz Gösta

Die Linke

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Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

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Dr. Rainer Kraft

Dr. Rainer Kraft

© Rainer Kraft/Hagen Schnauss

Kraft, Dr. Rainer

AfD

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Caroline Bosbach

Caroline Bosbach

© Caroline Bosbach/ Felix Mayr

Bosbach, Caroline

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

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Beschluss

  • Überw 21/2696(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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Stand: 09.07.2026