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Umwelt

Debatte über Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung

Gelb-schwarze Elektrobusse, die im Depot unter einer Überkopfladestation an Ladearmen geladen werden.

Batteriebetriebene Elektrobusse werden im Depot der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) an einer Stromtankstelle geladen. (© picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Liveübertragung: Freitag, 26. Juni, 11.20 Uhr

Die Bundesregierung will ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. Das geht aus einem Beschluss hervor, der als Unterrichtung mit dem Titel „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ (21/2696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt und am Freitag, 26. Juni 2026, erstmals im Parlament beraten wird.

Nach einer 30-minütigen Aussprache soll die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung innehaben. 

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Der Vorlage zufolge soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines Aktionsplans weiterentwickelt werden. Es solle aufgezeigt werden, dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur „für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland“ bieten, heißt es in der Unterrichtung. Im Aktionsplan sollen „Missionen“ zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgelegt werden, um bis zum Ende der Wahlperiode konkrete Verbesserungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.

Nachhaltige Entwicklung müsse unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein, schreibt die Bundesregierung. Staatsmodernisierung und Digitalisierung würden dabei einen Schwerpunkt bilden.

„Missionen“ in fünf Handlungsfeldern

Als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung wird dem Beschluss zufolge der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes neu eingesetzt. Er soll den Aktionsplan mit „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern erarbeiten: erstens „Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen“, zweitens „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, drittens „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, viertens „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und fünftens „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit“. 

Laut Beschluss kann der Ausschuss dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Neben dem Rat werde auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages in die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung einbezogen. (vom/hau/15.06.2026)

Dokumente

  • 21/2696 - Unterrichtung: Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland Beschluss der Bundesregierung
    PDF | 160 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-nachhaltigkeit-1184356

Stand: 17.06.2026