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Energie

Ausbau der Stromübertragungsnetze debattiert

Die Bundesregierung will die Stromübertragungsnetze „bedarfsgerecht, kosteneffizient und beschleunigt“ ausbauen. Ihren „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6564(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung die Beschleunigung und Sicherstellung des Ausbaus des deutschen Stromübertragungsnetzes, um den steigenden Strombedarf und die Integration erneuerbarer Energien im Zuge der Energiewende zu bewältigen. Dazu soll der Bundesbedarfsplan aktualisiert und ausgeweitet werden.  Der Bundesbedarfsplan gilt als das zentrale Planungsinstrument, um den Ausbau der Stromnetze auf Höchstspannungsebene in Deutschland zu steuern und zu beschleunigen. 

Vor allem der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen müsse zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Regfierung Engpässe in der Stromversorgung innerhalb des deutschen Netzes beseitigen.

45 neue Netzausbauvorhaben

Der Entwurf enthält laut Regierung die Maßnahmen, die die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan (NEP) 2023–2037/2045 bestätigt hat und deren Bedarf weiterhin unstrittig ist, da sie insbesondere im aktuellen zweiten Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber zum NEP 2025–2037/2045 erneut enthalten seien. 

Vorgesehen ist, neben 45 neuen Netzausbauvorhaben 13 bestehende zu verändern. Umfasst seien 39 Wechselstrommaßnahmen, drei Interkonnektoren, die beiden Gleichstromleitungen DC42 und DC42plus von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg beziehungsweise Bayern sowie eine Offshore-Anbindungsleitung. Für diese Netzausbauvorhaben würden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben.

Bau von kostengünstigeren Freileitungen

Für die neuen Vorhaben soll die energiewirtschaftliche Notwendigkeit festgeschrieben und der vordringliche Bedarf dieser Vorhaben festgestellt werden, was die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Das bedeutet, dass der Bedarf in späteren Planfeststellungsverfahren nicht mehr infrage gestellt werden kann, was die Verfahren massiv entlasten soll, so die Bundesregierung. 

Neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen sollen grundsätzlich als kostengünstigere Freileitungen gebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen für die neuen Vorhaben einmalige Investitionskosten von etwa 44,65 Milliarden Euro aufbringen. Diese Kosten würden sich auf die Netzentgelte auswirken, was bedeute, dass für typische Haushaltskunden ein durchschnittlicher Anstieg um rund 30 bis 35 Euro pro Jahr erwartet werde, für Gewerbekunden um rund 400 Euro pro Jahr.

Bessere Systemsicherheit und Kosteneffizienz

Mit dem Gesetzesentwurf werde die Systemsicherheit bei gleichzeitiger Verbesserung der Kosteneffizienz gestärkt, heißt es. Die im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bestätigten Gleichstromvorhaben DC42 und DC42plus würden von Seiten der Übertragungsnetzbetreiber im aktuellen Netzentwicklungsplan weiterhin als erforderlich angesehen. Beide Vorhaben sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, aus Gründen der Kosteneffizienz grundsätzlich als Freileitung umgesetzt werden. Zudem werde der Erdkabelvorrang für neue Gleichstromverbindungen aufgehoben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes könnten die Netzausbauvorhaben in die Planungs- und Genehmigungsphase übergehen, betont die Bundesregierung. Ziel sei, dass ein Fadenriss beim Ausbau des Übertragungsnetzes vermieden wird und möglichst viele Vorhaben die Vorteile der erfolgreich umgesetzten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewables Energy Directive, RED III) nutzen können und hierdurch eine Beschleunigung des Netzausbaus erreicht wird. Dadurch würden Kosten für Eingriffsmaßnahmen aufgrund von Netzengpässen – die sogenannten Redispatch-Kosten – gesenkt. (nki/hau/11.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Stefan Rouenhoff

Stefan Rouenhoff

© Stefan Rouenhoff/ Tobias Koch

Rouenhoff, Stefan

Parlamentarischer Staatssekretär für Wirtschaft und Energie

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Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/6128 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    PDF | 502 KB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6564 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes - Drucksache 21/6128 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 490 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Kreiser, Dunja (SPD), Alhamwi, Dr. Alaa (B90/Grüne), Cezanne, Jörg (Die Linke)


Überweisung 21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Energie

Stromnetzbetreiber wollen keine Erdverkabelung mehr

Zeit: Montag, 22. Juni 2026, 11.45 bis 13.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200

Die Stromnetzbetreiber haben sich für Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6564(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ausgesprochen. Insbesondere wurde beim Leitungsbau, der künftig zur Verbesserung der Kosteneffizienz vorrangig in Form von Freileitungen erfolgen soll, von den vorgesehenen Ausnahmeregelungen für die Erdverkabelung in Teilabschnitten abgeraten. Dadurch könnten sich Genehmigungsverfahren um Jahre verlängern, wurde gewarnt. 

In einer vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleiteten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 22. Juni 2026,  wurde von Dr. Guido Hermeier von der Amprion GmbH auf den seiner Ansicht nach problematischen Wechsel zwischen Erdverkabelung und Freileitungen im Höchstspannungsnetz hingewiesen. Im Ergebnis führe die Ausnahmeregelung voraussichtlich zu einem Wechsel zwischen Freileitungs- und Erdkabelabschnitten, was Hermeier als „Nähmaschine“ bezeichnete. Es drohten Zeitverzögerungen durch erforderliche Doppelprüfungen und Genehmigungsrisiken durch erhebliche Diskussionen mit Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit über die Ausführungsart bei einem mehrfachen Wechsel in räumlicher Nähe.

Experte: Entwurf ist hochakzeptabel

Dr. Werner Götz von TransnetBW nannte den Gesetzentwurf inhaltlich hochakzeptabel. Man freue sich, dass mit dem Vorzug für Freileitungen die schnellste, wirtschaftlichste und robusteste Variante gewählt worden sei. Die Ausnahmeregelung sah er kritisch. Man habe die Sorge, dass sich Bauprojekte bis zu zwei Jahre durch die Ausnahmeregelung verschieben könnten. Die „Nähmaschine“ sei „ein Konstrukt, das uns beängstigt“. 

Ein Wechsel von Freileitung zu Erdverkabelung koste 70 Millionen Euro und benötige für die technischen Einrichtungen eine Fläche von zwei Fußballfeldern. Genauso äußerte sich Andreas Feicht von RheinEnergie. Erdkabel seien erheblich teurer als Freileitungen. Das gelte auch für den Betrieb, weil die Erdkabel keine so lange Haltbarkeitsdauer hätten wie Freileitungen. Dadurch werde Strom unnötig teuer. Man habe früher angenommen, dass Erdkabel auf stärkere Akzeptanz stoßen würden. Das habe sich als falsch erwiesen. Wie Götz riet er von Ausnahmemöglichkeiten ab.

Warnung vor Leitungsumplanungen

Dr. Christoph Riese von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten berichtete über einen erstellten Vergleich zwischen Freileitungen und Erdkabeln. Ein Wechsel von der geplanten Erdverkabelung zu Freileitungen werde die Inbetriebnahme bei zwei untersuchten Projekten um vier bis sieben Jahre verzögern. Im Gegensatz zu den Erdkabeln, die weitgehend durchgeplant seien, müssten neue Verfahren für die Freileitungen durchgeführt werden. Riese sprach auch von fehlender Akzeptanz bei Eingriffen in die Landschaft durch den Bau von Freileitungen. Auf Fragen nach der Resilienz des Stromnetzes sagte Riese, Angriffe auf Erdkabel seien schwieriger als auf Freileitungen.

Vor Leitungsumplanungen warnte Silke Weyberg vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen. Bereits begonnene Leitungsplanungen müssten weitergeführt werden. „Ein Umschwenken in begonnenen Planungen von Erdkabeln auf Freileitungen würde zu Unsicherheiten und Verzögerungen sowie letztendlich Kostenerhöhungen führen“, sagte sie. Sie glaube nicht, dass es zu Beschleunigungen der Verfahren kommen werde. Eine Umkehr zum Freileitungsvorrang würde zu Akzeptanzproblemen in besonders belasteten Gebieten führt. Allein Niedersachsen sei von rund 30 Projekten betroffen.

Experte: Großer Elefant im Raum ist die Eigentumsfrage

Dr. Patrick Kaczmarczyk vom Kompetenzzentrum für Transformation der Universität Mannheim wies darauf hin, dass der erklärte Anspruch des Gesetzentwurfs ein bedarfsgerechter, kosteneffizienter und beschleunigter Ausbau sei. Während der Entwurf für die Dimensionen „bedarfsgerecht“ und „beschleunigt“ konkrete Vorkehrungen treffe wie über die Bestätigung der Vorhaben und die grundsätzliche Bevorzugung kostengünstigerer Freileitungen, bleibe die Finanzierung der Investitionen außerhalb des Gesetzes. Der „große Elefant im Raum“ sei, wem die Netze gehörten würden und wie hoch die Renditen seien. Private Finanzinvestoren würden Renditen von acht bis zehn Prozent fordern, während sich die öffentliche Hand zu einem Bruchteil dieser Kosten am Kapitalmarkt refinanzieren könne. Da das zusätzliche Eigenkapital überwiegend öffentlich bereitgestellt werden müsste, um den Anstieg der Netzentgelte zu begrenzen, liege es nahe, die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt in öffentliches Eigentum zu überführen, empfahl Kaczmarczyk.

Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zielt darauf ab, das deutsche Stromübertragungsnetz auf der Höchstspannungsebene schneller, bedarfsgerechter und kosteneffizienter auszubauen. Dazu sollen 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. 13 Netzausbauvorhaben sollen geändert, und für 58 Vorhaben soll der vordringliche Bedarf festgestellt werden. (hle/22.06.2026)

Dokumente

  • 21/6128 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
    PDF | 502 KB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6564 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes - Drucksache 21/6128 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 490 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 38. Sitzung am Montag, den 22. Juni 2026, 11:45 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200 - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 21(9)280 Stellungnahme Patrick Kaczmarczyk, Ph.D., Universität Mannheim (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)283 Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Guido Hermeier, Amprion GmbH (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)287 Stellungnahme der Sachverständigen Silke Weyberg, LEE Niedersachsen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)292 Stellungnahme der 50 Hertz, TenneT, Transnet BW GmbH (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

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Stand: 23.06.2026