Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Versorgungsausgleich: Im federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (21/6510(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiterberaten. Die Regierung erläutert dazu: „Wird eine Ehe geschieden, sind die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte zwischen den Eheleuten gerecht zu teilen, insbesondere die Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung und aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.“ Dabei seien die Versorgungsträger so wenig wie möglich zu belasten. Das geltende Versorgungsausgleichsrecht werde diesen Anforderungen in einigen Punkten nicht gerecht, schreibt die Bundesregierung. „Dies gilt insbesondere für die übergangenen Anrechte: So kommt es vor, dass Ehegatten oder ein Versorgungsträger im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte angeben - sei es aus Versehen (vergessenes Anrecht) oder aus Absicht (verschwiegenes Anrecht) - oder dass das Familiengericht ein Anrecht fehlerhaft übersieht.“ Es habe sich in der Praxis gezeigt, dass die fehlende Möglichkeit der Fehlerkorrektur im Einzelfall zu Gerechtigkeitslücken führen könne. Dies werde der hohen Bedeutung des Versorgungsausgleichsrechts für die Alterssicherung der Beteiligten sowie dem Halbteilungsgrundsatz nicht gerecht, schreibt die Regierung weiter. Durch die Reform des Versorgungsausgleichsrechts solle „eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen gewährleistet werden“. Zugleich sollen einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts anwenderfreundlich weiterentwickelt werden: Für übergangene Anrechte soll der schuldrechtliche Ausgleich eröffnet werden. Betriebliche Anrechte insbesondere eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Das Entstehen von Splitteranrechten soll durch eine Änderung der Regelungen zu den geringfügigen Anrechten vermieden werden. Im Verfahrensrecht soll der frühestmögliche Zeitpunkt für einen Antrag auf Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung praxisgerecht vorverlegt werden.

Nachhaltige Mobilität: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Klimafreundlich in den Urlaub – Nachhaltige Mobilität zum Standard machen“ (21/6930(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Tourismusausschuss weiterberaten. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert den vorrangigen Ausbau der Schieneninfrastruktur „gegenüber dem Neu- und Ausbau klimaschädlicher Verkehrsinfrastruktur“ und will „nachhaltige Mobilität“ zum Standard für einen „klimafreundlichen“ Urlaub machen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, Finanzprogramme des Bundes - insbesondere auch für Maßnahmen der Länder - wie Reaktivierungen durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - „angemessen“ auszustatten und europäische Kooperationen „bestmöglich voranzutreiben“. Konkret sollen unter anderem Bahnhöfe zu attraktiven Aufenthaltsorten werden, Nachtzuglinien ausgebaut, Buchungs- und Ticketsystems für Bahnreisen vereinfacht sowie der klimafreundliche Radverkehr an Urlaubsorten verbessert werden.

Ernährung: Die Abgeordneten der AfD haben einen Antrag mit dem Titel „Mehr Ernährungssouveränität für Deutschland – Agrarflächen sichern“ (21/6931(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Der Antrag wird im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat federführend beraten. Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität keinesfalls als selbstverständlich betrachtet werden dürfen. Daher sei es unabdingbar, dass im Grundgesetz auch die Sicherung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen inländischen Landwirtschaft verankert werde, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung deshalb auf, bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Sicherstellung der nationalen Ernährungssicherheit durch eine leistungs- und wettbewerbsfähige inländische Landwirtschaft - mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen, der Eigentumsrechte und der unternehmerischen Freiheit landwirtschaftlicher Betriebe - als Staatsziel im Grundgesetz verankert und diese Neugewichtung auch raum- und bauplanungsrechtlich umsetzt.

Patientenakte: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Verbesserung des Sicherheitskonzeptes der elektronischen Patientenakte“ (21/6932(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Gesundheitsausschuss befasst sich damit federführend.  Demanch soll das Sicherheitskonzept für die elektronische Patientenakte (ePA) verbessert werden. In der ePA sollen alle Dokumente aus der Krankheits- beziehungsweise Behandlungsgeschichte eines Menschen digital abgelegt werden können. In der jüngeren Vergangenheit seien jedoch immer wieder zum Teil gravierende Sicherheitslücken im Zusammenhang der ePA aufgedeckt worden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Abgeordneten fordern, eine Liste mit besonders sensiblen Diagnosen und Medikationen zu erarbeiten und regelmäßig zu aktualisieren, deren Details keinesfalls in unbefugte Hände geraten dürfen. Dazu zählten mindestens Depressionen, HIV-Infektionen, Suchterkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche und Essstörungen. Diese Diagnosen sollten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patienten in die ePA aufgenommen werden können. Mit einer technischen Erweiterung der ePA sollten solche Diagnosen in einem besonders abgesicherten Bereich der ePA untergebracht werden, der nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten zur Einsicht freigeschaltet werden könne. Ferner sollte bei der Anlage weiterer elektronischer Patientenakten die jetzt geltende Widerspruchslösung durch eine Zustimmungslösung ersetzt werden, nach der nur derjenige Patient eine ePA bekomme, der dies aktiv einfordere.

Impfpflicht: Ebenfalls an den Gesundheitsausschuss zur Federführung wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ablehnung jeglicher Impfpflichten – Aufhebung des Masernschutzgesetzes“ (21/6933(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert einen Verzicht auf Impfpflichten. Es dürften keine neuen Impfpflichten angestrebt werden. Die Aufhebung bestehender Impfpflichten sei unverzüglich in die Wege zu leiten, um das grundgesetzlich geschützte Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie das Elternrecht zu wahren, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Masernimpfpflicht müsse aufgehoben werden, da sie gegen die medizinische Ethik sowie Grundrechte verstoße. Die Abgeordneten fordern ferner, eine unabhängige Studie in Auftrag zu geben, die den Masernimpfstoff hinsichtlich Wirksamkeit, schwerer Nebenwirkungen, Langzeitfolgen und Gesamtmortalität vergleicht.

Hamburger Modell: Außerdem hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Hamburger Modell der integrierten psychiatrischen Versorgung bundesweit ausrollen und dauerhaft finanzieren“ (21/6934(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Auch in dieser Sache berät der Gesundheitsausschuss in Federführung. Das am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) entwickelte Modell verbinde stationäre, teilstationäre und ambulante Elemente in einem langfristigen, multiprofessionellen Behandlungsnetz mit einem therapeutischen Assertive-Community-Treatment-(TACT-)Team, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Schwere psychische Erkrankungen erforderten eine kontinuierliche, sektorenübergreifende, wohnortnahe und aufsuchende Behandlung. Brüche zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgung führten derzeit häufig zu Rückfällen, Chronifizierung, hohem Leidensdruck für Betroffene und Angehörige sowie erheblichen Folgekosten im Gesundheits- und Sozialsystem. Berichte zeigten, dass das „Hamburger Modell“ die Versorgungskontinuität verbessere, Zwangs- und Kriseninterventionen sowie stationäre Aufenthalte reduziere, die Lebensqualität stabilisiere und gleichzeitig Kosten für Krankenkassen senken könne. Trotz nachgewiesener Wirksamkeit sei die Umsetzung integrierter psychiatrischer Versorgungsmodelle in Deutschland bislang regional begrenzt. Die Finanzierung über selektivvertragliche Einzelvereinbarungen verhindere eine flächendeckende, verlässliche und nachhaltige Verbreitung. Die Abgeordneten fordern, das „Hamburger Modell“ als Referenzmodell für die Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen bundesweit zu etablieren und als Regelleistung auszubauen.

Endlagerfindungsgesetz: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (21/6908(Dokument, öffnet ein neues Fenster), Endlagerfindungsgesetz) eingebracht. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Die AfD-Fraktion will den Prozess der Endlagersuche beschleunigen. Das Entsorgungsfondsgesetz soll so geändert werden, dass die Mittel des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo) auch „für Anreize für eine positive Wahrnehmung“ eines Endlagers genutzt werden können. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Kenfo „nach Erfüllung seines Zwecks“ aufgelöst und das verbleibende Vermögen unter den Gemeinden oder Städten aufgeteilt wird, auf deren Gebiet hochradioaktive Abfälle in einem Endlager entsorgt wurden. Auch Nachbargemeinden und Landkreise sollen nach einem bestimmten Schlüssel Geld erhalten. Die Anreize könnten so ausgestaltet sein, „dass sie der ausgewählten Kommune spürbare Vorteile bringen und langfristig wirksame, nachhaltige Entwicklungsperspektiven eröffnen“, heißt es im Gesetzentwurf. Als Beispiele werden einmalige Infrastrukturinvestitionen, etwa in Straßen, Breitbandversorgung, Wasser- und Abwassersysteme oder andere Infrastruktur genannt. Auch Projekte zur Wirtschafts- und Bildungsförderung, kulturelle Maßnahmen, Sport- sowie Umweltprojekte oder faire Entschädigungs- und Kompensationsmechanismen für etwaige Wertminderungen oder Nutzungsbeschränkungen durch ein Endlager sollen nach dem Willen der AfD daraus finanziert werden. Die in den Kenfo „eingeflossenen Erträge aus dem preisgünstigen Verkauf von Strom aus kerntechnischer Erzeugung der letzten Jahrzehnte“ ermöglichten dies, schreiben die Abgeordneten. Die Endlagersuche in Deutschland laufe schleppend, führt die Fraktion zur Begründung an. In einem „äußerst komplizierten, langwierigen, aufwendigen und teuren Verfahren“ solle nach dem Standortauswahlgesetz ein Endlager-Standort gefunden werden. Dieses Verfahren sei zu überdenken, so die AfD. Durch „klare Zeitfenster, schlankere Prüfpfade und eine bessere Ressourcenplanung, um die Dauer zu begrenzen“, sowie durch die Einrichtung „transparenter, verursachergerechter Finanzierungs- und Begleitmechanismen“ ließen sich Verfahrensdauer und -kosten reduzieren.

Altersversorge: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Altersversorgung der Freien Berufe sichern – Transparenz und Kontrolle bei den berufsständischen Versorgungswerken stärken“ (21/6936(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten. Die Abgeordneten weisen in ihrem Antrag auf die Aufsicht der Länder über die Versorgungswerke hin. „Diese Zuständigkeit ist historisch gewachsen. Angesichts wachsender Anlagevolumina, komplexerer Anlageformen und unterschiedlicher Aufsichtspraxis besteht jedoch Anlass, Transparenz, Kontrolle und Mindeststandards weiterzuentwickeln und die finanzaufsichtliche Kompetenz der BaFin nutzbar zu machen“, schreibt die Fraktion. Sie fordert von der Bundesregierung unter anderem, einen Sonderbericht vorzulegen, der eine Bestandsaufnahme zur Aufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke enthält und dabei auch die praktische Handhabung der bestehenden Aufsichtsinstrumente einbezieht. Gemeinsam mit den Ländern soll die Regierung bundesweit einheitliche Mindeststandards für die Verwaltung von Beiträgen und Versorgungsvermögen vorbereiten. Ferner soll sie einen Vorschlag für eine rechtssichere Verpflichtung der berufsständischen Versorgungswerke zur zeitnahen und verbindlichen Teilnahme an der Digitalen Rentenübersicht vorlegen und dabei klären, ob hierfür ein Bundesgesetz, ein Bund-Länder-Staatsvertrag oder abgestimmte landesrechtliche Regelungen erforderlich sind.

Parteizugehörigkeit: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Wissenschaftliche Untersuchung der Parteizugehörigkeit und Funktionärstätigkeit späterer Bundestagsabgeordneter in der SED-Diktatur“ (21/6937(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung übernimmt die Federführung. Aus Sicht der Fraktion weist der Forschungsstand immer noch erhebliche Lücken auf. Der Bundestag lehne es bisher mehrheitlich ab, seine eigenen „personellen und strukturellen Kontinuitäten zum SED-Regime“ einer unabhängigen, wissenschaftlichen Prüfung zu unterziehen. Dieses „Versäumnis“ stelle eine „schwere Hypothek für den antitotalitären Konsens und die demokratische Kultur“ in der Bundesrepublik dar. Der Bundestag wird in dem Antrag aufgefordert anzuerkennen, dass er zur Festigung der inneren Einheit Deutschlands seinen eigenen Beitrag „zur Aufarbeitung und Überwindung der SED-Diktatur und zur Aussöhnung der Bürger, die unter diesem totalitären System gelebt und gelitten haben“, leisten müsse. Aus ausgewiesenen und anerkannten Historikern solle daher eine Kommission gebildet werden. Diese solle etwaige „personelle und strukturelle Kontinuitäten zwischen Staat und Verwaltung des SED-Regimes und den mit der SED verbundenen Blockparteien und Massenorganisationen“ einerseits und dem Bundestag, seinen Abgeordneten und Verwaltungsmitarbeitern andererseits untersuchen und dokumentieren. Die Kommission solle ermitteln, wie viele ehemalige Vertreter des SED-Regimes Bundestagsabgeordnete oder Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung waren. Zudem solle sie herausfinden, ob es bei diesen Abgeordneten und Verwaltungsmitarbeitern „eine Tendenz gab oder gibt, ihren Dienst in Staat und Verwaltung des SED-Regimes sowie ihre Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit in der SED oder den mit ihr verbundenen Blockparteien und Massenorganisationen“ zu verheimlichen.

Lebensmittelversorgung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Lebensmittelversorgung in Deutschland krisenfest und unabhängig gestalten“ (21/6663(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Antrag wird im Ernährungsausschuss federführend beraten. Die Grünen-Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, Ernährungssouveränität als ressortübergreifende Aufgabe der Sicherheitspolitik zu verstehen. Dazu gehörten unter anderem die Förderung von Mischkulturen, vielfältigen Fruchtfolgen und biodiversitätsfördernden Anbausystemen, inklusive Agroforstsysteme, Waldgartensysteme, Permakultur sowie weitere resiliente Mehrnutzungssysteme. Ferner nennen die Antragsteller wassersparende Produktionsweisen, dezentralen Wasserrückhalt und klimaangepasstes Wassermanagement sowie die Züchtung und Erforschung robuster, standortangepasster und für Mischkulturen geeigneter Sorten, die mit einem deutlich reduzierten Einsatz synthetischer Dünge- und Pflanzenschutzmittel auskommen. Zudem solle die Abhängigkeit der Landwirtschaft von fossilen Energieträgern, importierten Futtermitteln und mineralischen Düngemitteln deutlich reduziert und die Förderung des Anbaus heimischer Eiweißpflanzen gestärkt werden.

Lebensmittelhandwerk: Ebenfalls von den Grünen vorgelegt wurde ein Antrag mit dem Titel „Lebensmittelhandwerk erhalten – Vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherstellen“ (21/6664(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde an den Ernährungsausschuss überwiesen. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, das Lebensmittelhandwerk als systemrelevant anzuerkennen, und es zu schützen, indem sichergestellt wird, dass nur Betriebe diesen Begriff verwenden dürfen, die tatsächlich handwerklich produzieren und damit zur Anwendung von regulatorischen Ausnahmen und Bagatellgrenzen berechtigt sind. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, bestehende Förderinstrumente auf die Praxistauglichkeit für Kleinst- und Kleinbetriebe zu überprüfen und sich auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Binnenmarkt- und Beihilferegeln so ausgestaltet werden, dass handwerkliche Betriebe und regionale Wertschöpfungsketten gestärkt werden. Zur Begründung erklären die Abgeordneten, das Lebensmittelhandwerk erfülle entscheidende Funktionen für die Vielfalt und Resilienz der Ernährungsversorgung: „Wenn etwa für regional erzeugtes Getreide kein Getreidelager in der Region mehr zu finden ist, die Transportwege zur nächsten Mühle zu lang werden oder keine Bäckerei vor Ort mehr Willens oder in der Lage ist, Lebensmittel aus regionalen Rohstoffen herzustellen und zu vermarkten, werden Wertschöpfungsketten zwischen regionaler Landwirtschaft und Verarbeitung unterbrochen, die Nahrungsvielfalt begrenzt und die Nahversorgung bedroht. Die dezentralen Strukturen und Flexibilität werden in geopolitisch angespannten Zeiten und zunehmend hybrider Kriegsführung immer wichtiger“, schreiben die Antragsteller.
Ernährungssicherung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen“ (21/6662(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wird im Ernährungsausschuss federführend beraten. Darin fordern die Grünen-Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, klarzustellen, dass Ernährungssicherheit nicht allein anhand eines hohen Selbstversorgungsgrades festzumachen sei, sondern sich einbindet als besonderer Fall für besondere und zu definierende Szenarien in den umfassenden Ansatz der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) zu sicherer Ernährungsversorgung, auch auf globaler Ebene. Diese sei definiert entlang vier zentraler Säulen: Verfügbarkeit, Zugang, Nutzung, Stabilität. Ernährungssicherung umfasse somit ökonomische, ökologische und soziale Komponenten, so die Abgeordneten. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Voraussetzungen für eine bundesweit angelegte strukturierte Koordinierung und die Erfassung eines permanenten Lagebildes im Falle konkreter Zivilschutz- und Katastrophenschutzfälle für die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln, Wasser und Energie in den vorhandenen Strukturen zu schaffen und dafür im Vorfeld ressortübergreifende Szenarien und Ziele zu definieren.

Landwirtschaft: Der Landwirtschaftsausschuss berät federführend einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Wasserrückhalt und Resilienz stärken – Einkommensperspektiven für Landwirte schaffen und Moorschutzverfahren beschleunigen“ (21/6658(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten wollen Land- und Forstwirtinnen dabei unterstützen, sich auf die kommenden Dürren und Trockenperioden vorzubereiten. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf, im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Ziel von 50.000 Hektar Wiedervernässung von entwässerten Moorflächen pro Jahr für resilientes Wassermanagement zu etablieren, das Wasserhaushaltsgesetz um den Schutz und die Wiedervernässung organischer Böden (insbesondere Moore) als eigenständiges wasserwirtschaftliches Ziel zu ergänzen und klarzustellen, dass Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung oder zur Wiederherstellung natürlicher Wasserverhältnisse - wie die Vernässung von Böden - nicht als nachteiliger Eingriff gelten.

Weltfriedenstag: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Weltfriedenstag als europäischen Feiertag“ (21/6938(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union übernimmt die Federführung. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, den Weltfriedenstag als europäischen Feiertag am 1. September in ganz Europa zu begehen. Das Datum erinnere an den Beginn des Zweiten Weltkrieges, betonen die Abgeordneten. Aus ihrer Sicht wäre es eine „zivilisatorische Leistung“, wenn es der Bundesregierung gelänge, andere Regierungen von der Idee zu überzeugen. Ein europäischer Feiertag biete den Menschen die Möglichkeit, „grenzüberschreitend vielfältige spontane und organisierte Begegnungen zu erleben“. Die offiziellen Feierlichkeiten könnten jedes Jahr von einem anderen Land ausgerichtet werden.

(ste/eis/09.07.2026)