Enquete-Kommission zum Medien- und Pressewesen gefordert
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Informations- und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts“. Über einen entsprechenden Antrag (21/6929(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Ausschuss für Kultur und Medien beantragt, konnte sich in der Abstimmung darüber aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen, die die Federführung beim Geschäftsordnungsausschuss sahen.
„Zersplitterung von Zuständigkeiten“
Die Kommission soll sich laut AfD-Fraktion aus 14 Abgeordneten und 14 Sachverständigen zusammensetzen und bis zum 1. Juli 2028 einen Abschlussbericht vorlegen. Aus Sicht der AfD wirft die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) im digitalen Informationsraum neue Fragen und Problemstellungen auf. Geschriebener Text im Internet unterliege, wenn er vom ÖRR stamme, dessen eigenen Aufsichts- und Kontrollstrukturen. Stamme er von einem Presseunternehmen, könne er der freiwilligen Selbstkontrolle des Deutschen Presserates unterliegen. Stamme er von einem unabhängigen politischen Online-Publizisten, könne die Aufsicht einer Landesmedienanstalt zuständig sein.
Diese „Zersplitterung von Zuständigkeiten“ sei kaum noch erklärbar und das Ergebnis einer Medienordnung, die immer weiter ausgedehnt worden sei. Durch die Verlagerung der Medien- und Nachrichtennutzung vor allem der jüngeren Generationen auf soziale Medien und andere digitale Angebote verliere der ÖRR nicht nur seine frühere Sonderstellung, sondern „zunehmend auch seine ehemals fast selbstverständliche Position als zentraler Informationsvermittler für die öffentliche Meinungsbildung“.
Was die Kommission untersuchen soll
Die Kommission soll unter anderem untersuchen, wie Internet, digitale Plattformen, Suchmaschinen, soziale Medien, neue publizistische Akteure und Künstliche Intelligenz die Entstehung, Verbreitung und Nutzung von Informationen sowie die öffentliche Meinungsbildung verändert haben. Untersucht werden sollen auch die Aufgaben, Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der Regulierungs-, Aufsichts- und Kontrollstrukturen.
Die Auswirkungen der Regulierung digitaler Plattformen und die Stellung des ÖRR innerhalb der deutschen Informations- und Kommunikationsordnung sollen ebenfalls untersucht und geprüft werden. Auf Grundlage der Erkenntnisse solle die Kommission Leitlinien und Vorschläge für eine Neuordnung der deutschen Informations- und Kommunikationsordnung entwickeln und bestimmen, welche Bereiche staatlicher Regulierung bedürfen und welche nicht.
AfD: Öffentlich-Rechtliche berichten aus „fiktiver Realität“
In der Debatte argumentierte Martin Erwin Renner (AfD), die aktuelle Medienordnung stamme aus dem vergangenen Jahrhundert und passe nicht mehr zu Bedingungen einer digitalen Medienwelt. Die Zeiten mit wenigen TV- und Radiosendern sei vorbei, heute könne jeder senden und empfangen. Die Bürger würden sich zunehmend auf Internetplattformen und in den sozialen Medien informieren. Das Festhalten am „verstaubten analogen Korsett“ der aktuellen Medienordnung zeuge von „der Angst der Mächtigen“ vor ungefilterten Debatten der Bürger in der digitalen Welt.
Auf EU-, Bundes- und Länderebene würden immer mehr Aufsichtsgremien hinzuerfunden. Der durch „Zwangsgebühren“ finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk hingegen berichte „aus einer fiktiven Realität“ in einer Weise, die „sehr häufig an Desinformation grenzt“, kritisierte Renner. Trotzdem werde diese „heilige Kuh“ immer weiter gefüttert. Dies müsse beendet werden.
CDU/CSU: Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern
Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) hielt der AfD vor, dass sie einen identischen Antrag auf Einsetzung einer solchen Enquete-Kommission bereits 2022 eingebracht habe. Seine Fraktion werde den Antrag wie damals erneut ablehnen. Der Bundestag könne laut seiner Geschäftsordnung eine Enquete-Kommission „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ einsetzen, führte Hoppenstedt an. Dies setze aber voraus, dass der Bundestag eine Entscheidungskompetenz zu dem Sachkomplex habe.
Die Gesetzgebungskompetenz zur Medienordnung sei im Grundgesetz jedoch bei den Bundesländern verortet. Dies habe „gute und historische Gründe“, im Nationalsozialismus seien die Medien vom Staat gleichgeschaltet worden. Die Bundesländer würden ihrer Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch gerecht, argumentierte Hoppenstedt und verwies auf den Reformstaatsvertrag vom Dezember 2025 und die Ergebnisse der Enquete-Kommission des Landtags von Sachsen-Anhalt zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
SPD: Öffentlich-Rechtliche bieten hochwertige Versorgung
In diesem Sinne argumentierte auch Holger Mann (SPD). Alle von der AfD angesprochenen Fragen würden längst von den Ländern diskutiert, dafür benötige man keine Enquete-Kommission des Bundestages. In Wirklichkeit gehe es der AfD lediglich um eine „Delegitimierung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie wolle das Vertrauen in die seriösen Medien untergraben. Dies zeige bereits die Ankündigung der AfD in Sachsen-Anhalt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen den Medienstaatsvertrag aufkündigen zu wollen.
Die Qualität von Medien bemesse sich nicht nach Einschaltquoten, argumentierte Mann. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantierte für monatliche Gebühren von 18,36 Euro die journalistisch hochwertige Versorgung der Bürger mit Informationen. Dies sei „nicht teurer als ein Netflix-Abo“, aber dort werde nur Unterhaltung geboten.
Grüne rügen Regierungskoalition
Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der AfD ebenfalls entgegen, ihr Antrag sei von „pauschalen Unterstellungen“ gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geprägt und ignoriere zudem die föderale Ordnung der Bundesrepublik und die Kompetenz der Bundesländer. Zugleich erhob Tesfaiesus schwere Vorwürfe gegen die Regierungskoalition. Dies versuche den Informationszugang für Journalisten im Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken.
Ohne dieses Gesetz wäre es der Presse nicht möglich gewesen, „den Masken-Deal“ des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn während der Corona-Pandemie aufzudecken. Die geplante Regelung, dass künftig ein „berechtigtes Interesse“ Voraussetzung für das Fragerecht der Presse vorliegen müsse, führe zu Intransparenz bei staatlichem Handeln, betonte die Abgeordnete.
Linke kritisiert Änderungen beim Informationsfreiheitsgesetz
Auch David Schliesing (Die Linke) kritisierte die geplanten Änderungen beim Informationsfreiheitsgesetz scharf. Dies sein „ein direkter Angriff auf die Demokratie“. Die Forderung nach einer Medien-Enquete wies er ebenfalls zurück. Der Antrag sei ein „Ladenhüter“ der AfD aus dem Jahr 2022, an dem sich inhaltlich nichts geändert habe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus staatsfern und föderalistisch organisiert.
Es sei bezeichnend, dass die AfD dies ändern wolle. Die digitalen Medien seien im Gegensatz auch nicht unabhängig, sondern würden zum großen Teil von amerikanischen Tech-Konzernen kontrolliert. Letztlich wolle die AfD schlicht keine Medien, die über Rassismus, Rechtsextremismus und Klimawandel berichten. (aw/vom/eis/ste/09.07.2026)