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Recht

Abgesetzt: Antrag zur Schwangerschafts­konfliktberatung

Auf einem weißen und roten Schild stehen die Schriftzüge pro familia und für selbstbestimmte Sexualität sowie die Kontaktdate der Beratungsstelle.

Beratungsstelle von „pro familia“ in der Kalkreuthstrasse in Berlin. (© picture alliance / ZB / Sascha Steinach)

„Ungeborenes Leben schützen – pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages stehen sollte. Die 20-minütige Aussprache wurde jedoch abgesetzt. (hau/23.06.2026)

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  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Frauen

Antrag zur Schwangerschafts­konfliktberatung debattiert

„Pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen – Ungeborenes Leben schützen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6927(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundesstag am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Antrag der AfD

Die Fraktion wirft der Organisation pro familia vor, dass ihr „die erforderliche Grundeinstellung, nämlich eine Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten“, fehle. „pro familia“ unterstütze das „geltende Schutzkonzept“ nicht, heißt es weiter. Von der Bundesregierung verlangt die Fraktion daher, „laufende sowie zukünftige Zahlungen an pro familia für Zwecke der Schwangerschaftskonfliktberatung umgehend einzustellen“.

Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der AfD-Fraktion „im Rahmen der Bundesaufsicht nach Artikel 85 Absatz 4 Grundgesetz“ prüfen und darauf hinwirken, dass die zuständigen Landesbehörden nur solchen Einrichtungen die Beratung anvertrauen, „die nach ihrer Grundeinstellung die Gewähr dafür bieten, zum Schutz des ungeborenen Lebens zu beraten“. In Ländern, in denen die „verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Schwangerschaftskonfliktberatung“ nicht erfüllt sind, soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Anerkennung der jeweiligen Beratungsstellen widerrufen wird. Dem Bundestag soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge zudem über das Ergebnis der Prüfung und beabsichtigte Maßnahmen berichten. (scr/hau/09.07.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Martina Kempf

Martina Kempf

© Martina Kempf

Kempf, Martina

AfD

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Ralph Edelhäußer

Ralph Edelhäußer

© CSU-Landesgruppe / Christian Kaufmann

Edelhäußer, Ralph

CDU/CSU

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Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

SPD

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Kathrin Gebel

Kathrin Gebel

© Kathrin Gebel/ Nicklas Kurzweil

Gebel, Kathrin

Die Linke

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/6927 - Antrag: Pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen – Ungeborenes Leben schützen
    PDF | 630 KB — Status: 07.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Pöpsel, Oliver (CDU/CSU)
  • Überw 21/6927(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-pro-familia-1192510

Stand: 10.07.2026