Bundesregierung will Tierschutzgesetz novellieren

Eine Novellierung soll den Tierschutz beim Schlachten sicherstellen. (© pa/ Panama Pictures | Christoph Hardt)
Liveübertragung: Donnerstag, 9. Juli, 18.50 Uhr
Die erste Lesung zu dem von der Bundesregierung angekündigtem „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ findet am Donnerstag, 9. Juli 2026, statt. Nach einer 20-minütigen Aussprache soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sein.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten, macht die Regierung deutlich. Im Tierschutzgesetz sei geregelt, dass warmblütige Tiere nur geschlachtet werden dürfen, „wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind und ab der Betäubung bis zum Tod wahrnehmungs- und empfindungslos sind“. Eine ausbleibende oder unzureichende Betäubung könne mit erheblichen Schmerzen und Leiden der Tiere einhergehen, heißt es. Auch im Vorfeld der Betäubung und Tötung bestehe – im Rahmen der Entladung und Unterbringung sowie Zuführung zur und Ruhigstellung zwecks Betäubung – ein Risiko übermäßiger Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere.
Da bei der Kontrolle von Schlachteinrichtungen durch die zuständigen Behörden in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden könnten, insbesondere in größeren Schlachteinrichtungen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig abliefen, sehe die Regelung eine „Videoüberwachung in Schlachthöfen“ vor. Diese unterstütze die amtliche Überwachung darin, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherzustellen.
Die zuständige Behörde werde in die Lage versetzt, im Fall von Unregelmäßigkeiten auch vorausgehende Zeiträume zu kontrollieren sowie relevante Ereignisse nachträglich zu sichten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies erleichtere es den zuständigen Behörden, die einschlägigen Tierschutzvorschriften erforderlichenfalls durchzusetzen und gegebenenfalls etwaige Rechtsverstöße zu sanktionieren. Mittels der Videoüberwachung könne das amtliche Personal auch überprüfen, „ob Abläufe am Schlachthof durch die eigene Anwesenheit beeinflusst werden“. (hau/29.06.2026)