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Forschung

Anträge zu Arbeitsbedingungen an Hochschulen und Universitäten

Ein helles Forschungslabor mit fünf Personen in weißen Kitteln, die sich an gegenüberliegenden Laborbänken befinden. Auf den Arbeitsflächen sind Mikroskope, Laborgeräte, Plastikbehälter und Flaschen zu sehen.

Beschäftigte in einem Krebsforschungslabor des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) (© picture alliance / dpa / Andreas Arnold)

Liveübertragung: Donnerstag, 9. Juli, 14.30 Uhr

Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 9. Juli 2026, über die Arbeitsbedingungen an deutschen Hochschulen und Universitäten. Den Abgeordneten liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Echte Perspektiven statt Kettenbefristungen – Gute Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft“ (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gute Arbeit auf dem Campus – Maßnahmenpaket für wissenschaftliche Karriereperspektiven vorlegen und Generationenwechsel als Reformchance nutzen“ (21/6345(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache sollen beide Anträge an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend soll der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sein.. 

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag von der Bundesregierung eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Unter anderem solle diese Reform Mindestvertragslaufzeiten definieren, die – unabhängig von der Finanzierung aus Dritt- oder Haushaltsmitteln – nicht unterschritten werden dürften, heißt es. 

Verträge sollten grundsätzlich nicht kürzer als drei Jahre laufen. Anstellungen, die der Promotion dienen, sollten eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Jahren haben. Außerdem müsse Personal im wissenschaftlichen Bereich, das überwiegend Daueraufgaben erledigt, unbefristet beschäftigt werden, schreibt die Linksfraktion.

Antrag der Grünen

Auch bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht es um die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Aus Sicht der Abgeordneten muss etwa bei befristeten Verträgen für Promovierende, „die Vertragslaufzeit der angestrebten Qualifikation besser entsprechen“. Erstverträge für Promovierende sollten eine Mindestlaufzeit von vier Jahren umfassen. Außerdem müsse gesetzlich geregelt sein, dass 50 Prozent der festgelegten Arbeitszeit „ausschließlich für die eigene akademische Qualifikation zur Verfügung“ stehen.

Um den strukturierten Übergang nach der Promotion zu sichern, wollen die Grünen eine einmalig befristete sogenannte Orientierungsphase erlauben, die maximal zwei Jahre andauern darf. Danach solle die unbefristete Beschäftigung zum Standard werden. Grundsätzlich müsse gelten: Dauerstellen für Daueraufgaben, heißt es in dem Antrag. Außerdem fordert die Fraktion, dass Bund und Länder gemeinsam das Programm Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum „Tenure Track 1.000 Plus“ weiterentwickeln sollen, das bis 2030 mindestens 1.000 Tenure-Track-Professuren kofinanzieren soll. 

Laut Bundesforschungsministerium ist die Tenure-Track-Professur ist ein attraktiver Karriereweg für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Weg zur Dauerprofessur. Schon bei der Bewerbung gebe es die Zusage, nach einer erfolgreichen Evaluation in spätestens sechs Jahren auf eine Lebenszeitprofessur überzugehen – unabhängig von der Stellensituation an der Hochschule. (des/hau/29.06.2026)

Dokumente

  • 21/6103 - Antrag: Echte Perspektiven statt Kettenbefristungen - Gute Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft
    PDF | 168 KB — Status: 21.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6345 - Antrag: Gute Arbeit auf dem Campus - Maßnahmenpaket für wissenschaftliche Karriereperspektiven vorlegen und Generationenwechsel als Reformchance nutzen
    PDF | 174 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Stand: 29.06.2026