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Recht

Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen“ (21/6133(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Der Entwurf wurde im Anschluss zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unsere Zukunft schützen – Ökozid verhindern“ (21/6362(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die umzusetzende EU-Richtlinie legt für die Mitgliedstaaten Mindestvorschriften für den Erlass von Straftatbeständen und Sanktionen fest, um europaweit einen wirksamen und einheitlichen Umweltschutz sicherzustellen. Zudem regelt sie Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Umweltkriminalität und zur wirksamen Durchsetzung des Umweltrechts der Union. 

Das deutsche Umweltstrafrecht enthalte bereits viele Elemente, die den Vorgaben der Richtlinie entsprechen, scheibt die Bundesregierung. Dennoch bestehe Umsetzungsbedarf im Kernstrafrecht sowie in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen. So müsse für die meisten der vorhandenen Tatbestände eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden, auch sei in vielen Fällen die Anhebung des Strafmaßes erforderlich. Einige Elemente der Richtlinie seien zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. 

Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht seien Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesjagdgesetz, im Chemikaliengesetz, im Pflanzenschutzgesetz sowie in einer Reihe von Verordnungen sowie diverse Folgeänderungen erforderlich, heißt es. 

In einem zweiten Teil regelt der Entwurf die Zustellungspauschalen. Aus Gründen der Kostendeckung soll die zum 1. Juli 2025 von der Deutschen Post AG vorgenommene Erhöhung des Entgelts für Postzustellungsaufträge von 3,45 Euro auf 5,62 Euro im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und den Justizkostengesetzen nachvollzogen werden. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme (21/6668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem, dass „der vorliegende Entwurf an mehreren Stellen über die europäischen Vorgaben hinausgeht“. Zudem führe die Übernahme einzelner Formulierungen der Richtlinie unbestimmte Rechtsbegriffe in das deutsche Recht ein, „die mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz nicht vereinbar sind“, heißt es weiter. Der Bundesrat führt zudem zahlreiche Änderungswünsche im Detail an. 

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Kritik an den unbestimmten Rechtsbegriffen zurück. Sie seien bei der Umsetzung „ausreichend konkretisiert“ worden. Weitere Forderungen des Bundesrates will die Bundesregierung noch prüfen, andere lehnt sie ab.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, Ökozid – also die systematische Zerstörung von Ökosystemen sowie die schwere und langwierige Beschädigung oder Zerstörung der Umwelt – als Straftatbestand ins deutsche Umweltstrafrecht aufzunehmen. Verstöße gegen die Entwaldungsverordnung sollen dabei als Teil des Straftatbestands definiert werden. Zudem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den Tatbestand des Ökozids und anderer besonders schwerer Umweltstraftatbestände als Eignungsdelikt, also Gefährdungsdelikt, auszugestalten. So soll bereits die Gefährdung der Umwelt bestraft werden können und nicht erst die Zerstörung, „wie es bei Erfolgsdelikten der Fall ist“, heißt es im Antrag.

Ein dazu von der Bundesregierung vorzulegender Gesetzentwurf soll laut den Linken auch regeln, dass Unternehmen die vollständigen Kosten der Wiederherstellung von Ökosystemen entsprechend dem Verursacherprinzip tragen müssen. Weitere Forderungen der Fraktion zielen auf die Einführung eines „echten“ Unternehmensstrafrechts mit Geldbußen, die den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt entsprechen, sowie auf weitergehende Sanktionsmöglichkeiten und eine effektivere Verfolgung von Umweltstraftaten. Zudem soll das Hinweisgeberschutzgesetz entsprechend angepasst werden. Die Bundesregierung habe ihre Pflicht verletzt, die EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt fristgerecht bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen, schreibt die Linksfraktion. Die Umsetzung müsse nun schnellstmöglich erfolgen. (sas/hau/25.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Frank Schwabe

Frank Schwabe

© photothek

Schwabe, Frank

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/ Birgid Allig

Moser, Christian

CDU/CSU

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Dr. Fabian Fahl

Dr. Fabian Fahl

© Dr. Fabian Fahl / Ute Haupts

Fahl, Dr. Fabian

Die Linke

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/6133 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
    PDF | 1 MB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6362 - Antrag: Unsere Zukunft schützen - Ökozid verhindern
    PDF | 172 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6668 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen - Drucksache 21/6133 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 437 KB — Status: 24.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Benner, Lukas (B90/Grüne), Müller, Axel (CDU/CSU)


Überweisung 21/6133(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6362(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Geteiltes Echo auf Änderungen im Umweltstrafrecht

Zeit: Montag, 6. Juli 2026, 11.30 bis 13.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 6. Juli 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung  zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen (21/6133(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Der Entwurf stieß bei den sieben eingeladenen Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Strittig war vor allem die Frage, ob die Umsetzung in deutsches Recht über das europarechtlich gebotene Maß hinausgehen solle.

Der Entwurf sieht die Umsetzung von EU-Vorgaben im Umweltstrafrecht vor. Unter anderem besteht laut Bundesregierung Umsetzungsbedarf im Kernstrafrecht sowie in einigen strafrechtlichen Nebengesetzen. So müsse für die meisten der vorhandenen Tatbestände eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt und das Strafmaß angehoben werden. Einige Elemente der Richtlinie seien zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. 

Gegenstand der Anhörung war zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unsere Zukunft schützen – Ökozid verhindern“  (21/6362(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin fordert die Fraktion unter anderem, Ökozid – also die systematische Zerstörung von Ökosystemen sowie die schwere und langwierige Beschädigung oder Zerstörung der Umwelt – als Straftatbestand in das deutsche Umweltstrafrecht aufzunehmen.

Bedeutung der Umweltkriminalität

Peer Cyriacks, Programmleiter Wald beim WWF Deutschland, hob in seinem Eingangsstatement vor allem auf die Bedeutung der Umweltkriminalität ab. Es sei laut Interpol nach Betrug und Drogenhandel der drittgrößte Kriminalitätssektor weltweit, der rasant zunehme. Umweltkriminalität und organisierte Kriminalität seien eng verflochten. Daher sei es wichtig, auch die kriminellen Strukturen dahinter zu adressieren und Ermittlungsbefugnisse zu stärken. Ferner müsse es wirksame Sanktionen gegen Unternehmen geben, sagte der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige.

Hauke Dierks von der Deutschen Industrie- und Handelskammer äußerte scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf. Er sei ein „Paradebeispiel für die schlechte Umsetzung europäischer Vorgaben und einer der Gründe, weshalb wir in Deutschland eine weiterhin zunehmende Belastung von Unternehmen haben“, sagte Dierks. Kritisch sah der von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige, dass der Gesetzentwurf über die EU-Vorgaben hinausgehe. So solle bei bestimmten Straftaten schon fahrlässiges Handeln kriminalisiert werden, die Richtlinie setze aber nur leichtfertiges Handeln voraus.

Anpassungsbedarf sah auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Heger von der Humboldt-Universität zu Berlin. Wie auch Dierks sah Heger das Abstellen auf Fahrlässigkeit statt auf Leichtfertigkeit kritisch. Zudem problematisierte er, dass in dem Entwurf die Begrifflichkeit des Ökosystems eingeführt werde, was Schwierigkeiten im Sinne des Bestimmtheitsgebotes bereite. Der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Sachverständige schlug in seinem Eingangsstatement vor, stattdessen im Gesetzestext direkt auf die entsprechenden EU-Vorgaben zu verweisen.

Umsetzung der EU-Vorgaben

Wolf-Christian Hingst, Vorsitzender des Vereins „Stop Ecocide Deutschland e. V. i. G.“, betonte die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Umsetzung der neuen Vorgaben. Zwar sei man im Verzug, was die Richtlinienumsetzung angehe, aber Deutschland sei in Europa eines der ersten Länder, die schon so weit seien. „Wir sind Vorreiter in Europa - das bedeutet: Europa schaut auch auf uns und auf die Umsetzung. Und auch die ganze Welt“, so Hingst. Der auf Vorschlag der Fraktion Die Linke eingeladene Sachverständige hob - anders als Heger - positiv hervor, dass erstmals der Begriff des Ökosystems im Strafrecht verankert werden soll.

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel von der Universität Augsburg sagte, der Entwurf werde der „Mammutaufgabe“, die EU-Vorgaben umzusetzen, gut gerecht. Allerdings beruhe die Richtlinie auf empirisch anfechtbaren Annahmen. So spiele die organisierte Umweltkriminalität in Deutschland keine Rolle, auch Umweltstraftaten in einem Unternehmenskontext seien die „rare Ausnahme“. Der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige warb ebenfalls dafür, bei den Fahrlässigkeitsdelikten auf das europarechtlich erforderliche Niveau zu gehen. „Die empirischen Daten legen es nicht nahe, dass ausgerechnet Deutschland punitiver sein sollte als andere Staaten“, so Kubiciel in seinem Eingangsstatement.

Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf

Der Rechtsanwalt Felix Rettenmaier sprach sich ebenfalls dafür aus, auf Vorgaben, die über das europarechtliche Mindestmaß hinausgingen, zu verzichten. Er argumentierte, dass weiterreichende Vorgaben auch eine Standortbenachteiligung für Unternehmen in Deutschland bedeuten würden. Neben der Frage von Fahrlässigkeit und Leichtfertigkeit thematisierte er auch die geplante Verbandsgeldbuße. „Der Entwurf sollte auf das europarechtlich Gebotene zurückgeführt werden im Interesse der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit“, forderte der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige.

Dr. Stephan Sina vom Ecologic Institut sah ebenfalls Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige kritisierte indes, dass die Umsetzung der Vorgaben in zwei Punkten zu kurz greife. Konkret forderte er weitere Ausnahmen von der Legalisierungswirkung von Genehmigungen und schärfere Sanktionen bei ökozidartigen Taten. Sina hob zudem hervor, dass ohne eine verbesserte Strafverfolgung eine wirksame Bekämpfung von Umweltkriminalität illusorisch sei, und sprach sich für erweiterte Ermittlungsbefugnisse aus. (scr/06.07.2026)

Dokumente

  • 21/6133 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
    PDF | 1 MB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6362 - Antrag: Unsere Zukunft schützen - Ökozid verhindern
    PDF | 172 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 43. Sitzung - 6. Juli 2026, 11:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 21(6)104a - Stellungnahme Wolf-Christian Hingst (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)104b - Stellungnahme Felix Rettenmaier (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)104c - Stellungnahme Dr. Stephan Sina (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)104d - Stellungnahme Hauke Dierks (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)104e - Stellungnahme Peer Cyriacks (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)104f - Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • 21/6133 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
    PDF | 1 MB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6668 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen - Drucksache 21/6133 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 437 KB — Status: 24.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6362 - Antrag: Unsere Zukunft schützen - Ökozid verhindern
    PDF | 172 KB — Status: 09.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(6)102 - Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(26)46(neu)-2 - Gutachtliche Stellungnahme des PBnEZ (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-pa-recht-strafrecht-1187666

Stand: 06.07.2026