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Landwirtschaft

Novellierung des Tierschutzgesetzes debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes„ (21/6809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten, macht die Regierung deutlich. Im Tierschutzgesetz sei geregelt, dass warmblütige Tiere nur geschlachtet werden dürfen, “wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind und ab der Betäubung bis zum Tod wahrnehmungs- und empfindungslos sind„. Eine ausbleibende oder unzureichende Betäubung könne mit erheblichen Schmerzen und Leiden der Tiere einhergehen, heißt es. Auch im Vorfeld der Betäubung und Tötung bestehe – im Rahmen der Entladung und Unterbringung sowie Zuführung zur und Ruhigstellung zwecks Betäubung – ein Risiko übermäßiger Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere.

Da bei der Kontrolle von Schlachteinrichtungen durch die zuständigen Behörden in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden könnten, insbesondere in größeren Schlachteinrichtungen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig abliefen, sehe die Regelung eine Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Diese unterstütze die amtliche Überwachung darin, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherzustellen. 

Die zuständige Behörde werde in die Lage versetzt, im Fall von Unregelmäßigkeiten auch vorausgehende Zeiträume zu kontrollieren sowie relevante Ereignisse nachträglich zu sichten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies erleichtere es den zuständigen Behörden, die einschlägigen Tierschutzvorschriften erforderlichenfalls durchzusetzen und gegebenenfalls etwaige Rechtsverstöße zu sanktionieren. Mittels der Videoüberwachung könne das amtliche Personal auch überprüfen, “ob Abläufe am Schlachthof durch die eigene Anwesenheit beeinflusst werden„. (hau/09.07.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Rainer, Alois

Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Alois Rainer

Alois Rainer

© Alois Rainer/ DBT Inga Haar

Seifert, Dario

AfD

Dario Seifert

Dario Seifert

© AfD Fraktion im Deutschen Bundestag/ Nikolaus Becker

Behrens, Jens

SPD

Jens Behrens

Jens Behrens

© Jens Behrens / Susie Knoll

Mayer, Dr. Zoe

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Zoe Mayer

Dr. Zoe Mayer

© Zoe Mayer/ Stefan Kaminski

Latendorf, Ina

Die Linke

Ina Latendorf

Ina Latendorf

© Ina Latendorf/ Olaf Köstritz

Aeikens, Anna

CDU/CSU

Anna Aeikens

Anna Aeikens

© Anna Aeikens / Sophie Weise-Meißner

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/6809 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
    PDF | 331 KB — Status: 01.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/6809(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Landwirtschaft

Experten fordern Videoüberwachung in allen Schlachthöfen

Zeit: Freitag, 11. September 2026, 8 bis 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 700

Die Mehrheit der Sachverständigen hat am Freitag, 11. September 2026, die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung für alle Schlachtbetriebe gefordert. Für die Sichtung der Aufnahmen sollten die technischen und rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) geprüft werden. Die Experten äußerten sich am Freitagmorgen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zu dem von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ (21/6809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit dem Gesetz soll der Tierschutz für warmblütige Tiere während des Schlachtens sichergestellt werden, indem eine Videoüberwachung in Schlachthöfen ab einer bestimmten Größe eingeführt werden soll.

Einsatz technischer Hilfsmittel in der Praxis

Dr. Kai Braunmiller, Amtstierarzt der Stadt Bayreuth und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbrauchschutz, in der bundesweit Schlachthoftierärzte organisiert sind, erläuterte in der Anhörung seine Erfahrungen: Vor über 25 Jahren seien an zwei mittelgroßen Städtischen Schlachthöfen in Oberfranken Kameras an den sogenannten tiersensiblen Stellen installiert worden, beim Abladen, beim Aufstallen, beim Zutrieb zur Betäubung und bei der Entblutung. „Dadurch konnte die Anzahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz deutlich gesenkt werden“, sagte Barunmiller. Trotzdem gebe es weiterhin im geringen Umfang Verstöße, die mit der Technik gut erfasst und geahndet werden könnten. 

„Es hat sich gezeigt, dass wir dieses technische Hilfsmittel durchgängig in allen Schlachthöfen brauchen“, sagte er. Im Fernsehen würden immer wieder verdeckt gefilmte Videoaufnahmen aus Schlachthöfen mit schwersten Tierschutzverstößen gezeigt, was in Folge zur vorübergehenden oder dauerhaften Schließung von fast zwanzig Schlachtbetrieben geführt habe. „Es ist in unser aller Interesse, dass die Vorgaben des Tierschutzgesetzes an Schlachthöfen durchgängig eingehalten werden, um die Anzahl der Verstöße zu minimieren“, sagte der Tierarzt.

Einsatz von KI-Techniken soll entlasten

Dr. Melanie Schweizer, stellvertretende Vorsitzende der Bundestierärztekammer, sprach sich ebenfalls für „eine Kameraüberwachung in allen Schlachtbetrieben“ aus. „Mit der Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachtbetrieben wird eine langjährige Forderung der Bundestierärztekammer (BTK) endlich umgesetzt“, sagte Schweizer. Zudem forderte sie, dass die Verantwortlichkeiten klarer herausgestellt und Auswertungsmöglichkeiten einschließlich KI-Nutzung konkretisiert werden müssten. „Die Möglichkeit des Einsatzes von KI-Techniken zur Überwachung sollte hinsichtlich rechtlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben geregelt werden“, forderte sie. 

Für „problematisch“ hält die Bundestierärztekammer, dass die zuständige Behörde die Videoaufzeichnungen stichprobenartig sowie anlassbezogen sichtet. Dadurch werde die Verantwortung für den tierschutzgerechten Ablauf der Schlachtung der Behörde, nämlich dem amtlichen Tierarzt, zugeschoben. Die Sichtung stelle einen erheblichen Aufwand dar, der mit der vorhandenen Personaldecke der zuständigen Behörden kaum leistbar sein werde. „Es müsste eine entsprechend geschulte KI zumindest zum Filtern der Aufnahmen eingesetzt werden, bevor eine Auswertung durch den amtlichen Tierarzt oder Amtstierarzt erfolgt“, sagte Schweizer.

Ausnahmeregelung für Schlachteinrichtungen

Konrad Ammon, Vizepräsident des Deutschen Fleischer-Verbands (DFV), verwies auf die Rolle der rund 10.000 Betriebe des Fleischerhandwerks in Deutschland. Die zumeist inhabergeführten Unternehmen seien ein zentraler Bestandteil regionaler Wertschöpfungsketten und sicherten die lokale Versorgung der Bevölkerung mit frischen, hochwertigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Gleichzeitig leisteten sie einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung regionaler Strukturen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht zur Anfertigung von Videoaufzeichnungen in Schlachteinrichtungen sei mit finanziellen, personellen und organisatorischen Auflagen verbunden, „die die handwerkliche Schlachtung gefährden“, warnte Ammon. 

Der DFV begrüße daher „ausdrücklich“, dass kleinere Schlachtbetriebe von der verpflichtenden Videoüberwachung ausgenommen werden sollen. Die im Entwurf vorgesehene Ermächtigungsgrundlage, auch bei ausgenommenen Betrieben im Einzelfall eine Videoüberwachung anzuordnen, bedürfe aus Sicht des DFV zur Vermeidung unverhältnismäßiger Folgen für die betroffenen Unternehmen einer Konkretisierung. Die technischen Anforderungen an etwaige Videoüberwachungssysteme müssten sich an der Größe und Struktur der jeweiligen Betriebe orientieren.

Finanzielle und bürokratische Belastungen

Jochen Dettmer, Vorstandssprecher bei Neuland, schloss sich seinem Vorredner an. „Wir begrüßen die vorgesehene Ausnahmeregelung für Schlachteinrichtungen, in denen jährlich weniger als 1.000 Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden“, sagte er. Damit würden die strukturellen Nachteile der handwerklichen Schlachtung, insbesondere der selbstschlachtenden Metzger und Hofschlachtstätten berücksichtigt werden. Eine Videoüberwachung würde bei diesen Betrieben nicht nur zu finanziellen und bürokratischen Belastungen führen, „sondern würde ein Klima des Misstrauens befördern“, gab Dettmer zu bedenken. 

Bei Neuland seien keine Studien oder Erhebungen bekannt, dass bei handwerklichen Schlachtbetrieben vermehrte Tierschutzverstöße vorlägen, die ein öffentliches Interesse für die Einschränkung von Persönlichkeitsrechten rechtfertigen würden. Der Neuland-Verein habe schon immer den Standpunkt vertreten, dass Tierschutzprobleme nicht über das Ordnungsrecht zu lösen seien, es sei denn, man wolle die Nutztierhaltung oder das Töten von Tieren grundsätzlich abschaffen.

Kritik an Beschränkung auf große Schlachtbetriebe

Rüdiger Jürgensen, Direktor Politik und Interessenvertretung bei Vier Pfoten/Stiftung für Tierschutz, hingegen forderte: „Die verpflichtende Videoüberwachung muss in allen Schlachteinrichtungen gelten.“ Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden lediglich 232 Betriebe unter die Pflicht fallen, obwohl es in Deutschland insgesamt mehr als 4.500 Schlachteinrichtungen gebe. Auch in kleineren und mittelgroßen Betrieben seien „bereits schwerwiegende Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben“ dokumentiert worden. „Wir sehen es als unerlässlich an, dass die Videoaufnahmen den zuständigen Behörden digital zum Abruf bereitgestellt werden“, betonte Jürgensen. 

Dadurch würden aber die Veterinärbehörden deutlich entlastet und könnten ihre Zeit effizienter für tatsächliche Kontrollen aufwenden. Außerdem entstünden bessere Möglichkeiten für unabhängige Kontrollen, sei es durch ein Rotationsprinzip bei der Sichtung der Aufnahmen oder durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). „Wir regen zudem an, den in § 4d Absatz 4 Satz 1 vorgesehenen Speicher- und Bereitstellungszeitraum von derzeit 30 Tagen auf 90 Schlachttage anzuheben“, sagte er.

Forderung nach effizienter Auswertung des Materials

Tierschutzrelevante Vorfälle würden auch in kleinen und mittleren Schlachtbetrieben festgestellt. „Vor diesem Hintergrund erscheint die Beschränkung der verpflichtenden Aufzeichnungen auf große Schlachtbetriebe nicht nachvollziehbar“, sagte Johanna Friebel, Referatsleiterin Verfassungs- und Verwaltungsrecht beim Deutschen Landkreistag. Erfahrungen aus den großen Schlachtbetrieben, die bereits eine freiwillige Videoaufzeichnung eingeführt haben, hätten gezeigt, dass diese die betriebliche Eigenkontrolle stärke und zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und betrieblichen Kontrollvorgänge beitragen könne. 

Für eine effizientere Auswertung des aufgenommenen Videomaterials fordert der Deutsche Landkreistag, eine Lösung zu prüfen, die es den zuständigen Behörden ermögliche, „sich an den Schlachttagen jederzeit aus dem Büro auf die Videoüberwachung ,aufzuschalten', um so stichprobenartige Kontrollen mit geringstmöglichem Aufwand durchzuführen“, sagte Friebel. Darüber hinaus sollten die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine KI-gestützte Auswertung der Videoaufzeichnungen mittels entsprechend trainierter Systeme geschaffen werden. (nki/11.09.2026)

Dokumente

  • 21/6809 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
    PDF | 331 KB — Status: 01.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 30. Sitzung - öffentliche Anhörung am Freitag, dem 11. September 2026, 8.00 - 10.00 Uhr (inklusive Liste der Sachverständigen) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Einzelsachverständigen Dr. Kai Braunmiller (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme der Bundestierärztekammer e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des Deutschen Fleischer-Verbandes e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme von NEULAND e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme der VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Stellungnahme des Deutschen Landkreistages (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw37-pa-landwirtschaft-tierschutz-1200738

Stand: 11.09.2026