Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Detailansicht des Bundestagsadlers im Plenum mit seinem Kopf

Die Abgeordneten des Bundestages entscheiden über manche Vorlagen ohne vorherige Debatte im Plenum. (© DBT/Tobias Koch)

Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 13.45 Uhr

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 24. September 2026, über mehrere Vorlagen ab:

Versicherungen: Abgestimmt wird über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG(), 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu wird eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses erwartet. Der Versicherungssektor soll noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Dafür müssen die beiden EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Nach Angaben der Bundesregierung werden mit der Richtlinie (EU) 2025 / 1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025 / 2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf.

Änderung des Seelotsgesetzes: Abgestimmt wird auch über den Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses erwaretet wird. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln dürfen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln.

Teilrückzahlung Portugals: Der Bundestag entscheidet ferner über den Antrag des Bundesfinanzministeriums (21/7910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf „Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes“ zur vorzeitigen Teilrückzahlung Portugals von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus. Nach Angaben des Finanzministeriums geht es um die vorzeitige Teilrückzahlung von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro bis Ende 2027. Wie es im Antrag heißt, habe sich die fiskalische Situation Portugals ausgesprochen positiv entwickelt. Für 2026 prognostiziere die EU-Kommission einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt. Der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sei von 134 Prozent des BIP im Jahr 2020 auf aktuell knapp unter 90 Prozent des BIP gesunken.

Arzneimittelversorgung I: Entschieden wird ebenso über einen Antrag der AfD-Fraktion  mit dem Titel „Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern –  Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren“ (21/1567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/5003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Lieferengpässe seien seit Jahren ein Problem, schreibt die Fraktion. Der Versuch, die Missstände mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das seit Juli 2023 in Kraft ist, zu bessern, sei nicht gelungen. Auch 2025 bestünden weiter Lieferengpässe bei vielen Arzneimitteln. Grund sei die nach wie vor bestehende Abhängigkeit von wenigen Wirkstoffherstellern in Asien, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern einen Exportstopp von essenziellen Arzneimitteln bei einem Versorgungsengpass dieser Mittel. Zudem müssten Rabattverträge geändert werden. So sollten Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer sowohl das Fertigarzneimittel als auch den Wirkstoff innerhalb der EU herstellt oder herstellen lässt. Der Arzneimittel-Großhandel sollte dazu verpflichtet werden, bei versorgungsrelevanten Medikamenten mindestens zwei Monatsbedarfe vorzuhalten.

Arzneimittelversorgung II: Der Bundestag stimmt zudem über einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung der Arzneimittelversorgung durch gezielten Bürokratieabbau und Förderung der heimischen Produktion“ (21/2717(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Auch dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/5003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Engpässe bei wichtigen Medikamenten wie etwa Antibiotika oder onkologischen Präparaten gefährdeten die Gesundheit vieler Patienten und entstünden häufig durch eine zu starke Abhängigkeit von wenigen Herstellern und ausländischen Produktionsstandorten, heißt es in dem Antrag. Die zunehmende Bürokratie erschwere nicht nur die unternehmerische Planung, sondern führe auch zu einer messbaren Ressourcenverlagerung weg von Forschung und Entwicklung hin zu Berichtspflichten und Nachweisführungen. Die Abgeordneten fordern, Bürokratie und Berichtspflichten so zu reduzieren, dass sich pharmazeutische Unternehmen stärker auf Forschung, Entwicklung, den Preiswettbewerb und die Rückverlagerung wichtiger Produktionsschritte nach Deutschland und Europa konzentrieren können. Ferner sollte die inländische Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln gezielt gefördert werden, zum Beispiel durch Abbau von Investitions- und Innovationshemmnissen wie überbordenden Melde-, Prüf- und Dokumentationspflichten oder doppelten Genehmigungspflichten, etwa bei klinischen Prüfungen.

Agrarbetriebe I: Direkt abgestimmt werden soll über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe sichern – Direktzahlungen 2026 bereits im Oktober auszahlen“. Der Antrag liegt noch nicht vor.

Agrarbetriebe II: Ebenfalls direkt abgestimmt wird über einen weiteren Antrag mit dem Titel „Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und Dürrehilfe generieren“, den die AfD-Fraktion angekündigt hat.

Petitionen: Das Parlament stimmt über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 304 bis 316 (21/7954(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7955(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7956(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7957(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7958(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7959(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7960(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7961(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7962(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7963(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7964(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7965(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7966(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (hau/hle/pk/14.09.2026)