Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 24. September 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt:

Änderung des Seelotsgesetzes: Angenommen wurde der Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/8163(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD. Die Linke enthielt sich. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) kann damit künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln.

Teilrückzahlung Portugals: Einstimmig billigte der Bundestag einen Antrag des Bundesfinanzministeriums (21/7910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf „Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes“ zur vorzeitigen Teilrückzahlung Portugals von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus. Nach Angaben des Finanzministeriums geht es um die vorzeitige Teilrückzahlung von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro bis Ende 2027. Wie es im Antrag heißt, habe sich die fiskalische Situation Portugals ausgesprochen positiv entwickelt. Für 2026 prognostiziere die EU-Kommission einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt. Der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sei von 134 Prozent des BIP im Jahr 2020 auf aktuell knapp unter 90 Prozent des BIP gesunken.

Arzneimittelversorgung I: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern –  Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren“ (21/1567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/5003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Lieferengpässe seien seit Jahren ein Problem, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Der Versuch, die Missstände mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das seit Juli 2023 in Kraft ist, zu bessern, sei nicht gelungen. Auch 2025 bestünden weiter Lieferengpässe bei vielen Arzneimitteln. Grund sei die nach wie vor bestehende Abhängigkeit von wenigen Wirkstoffherstellern in Asien, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten forderten einen Exportstopp von essenziellen Arzneimitteln bei einem Versorgungsengpass dieser Mittel. Zudem müssten Rabattverträge geändert werden. So sollten Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer sowohl das Fertigarzneimittel als auch den Wirkstoff innerhalb der EU herstellt oder herstellen lässt. Der Arzneimittel-Großhandel sollte dazu verpflichtet werden, bei versorgungsrelevanten Medikamenten mindestens zwei Monatsbedarfe vorzuhalten.

Arzneimittelversorgung II: Der Bundestag lehnte zudem mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung der Arzneimittelversorgung durch gezielten Bürokratieabbau und Förderung der heimischen Produktion“ (21/2717(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/5003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Engpässe bei wichtigen Medikamenten wie etwa Antibiotika oder onkologischen Präparaten gefährdeten die Gesundheit vieler Patienten und entstünden häufig durch eine zu starke Abhängigkeit von wenigen Herstellern und ausländischen Produktionsstandorten, heißt es in dem Antrag. Die zunehmende Bürokratie erschwere nicht nur die unternehmerische Planung, sondern führe auch zu einer messbaren Ressourcenverlagerung weg von Forschung und Entwicklung hin zu Berichtspflichten und Nachweisführungen. Die Abgeordneten forderten, Bürokratie und Berichtspflichten so zu reduzieren, dass sich pharmazeutische Unternehmen stärker auf Forschung, Entwicklung, den Preiswettbewerb und die Rückverlagerung wichtiger Produktionsschritte nach Deutschland und Europa konzentrieren können. Ferner sollte die inländische Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln gezielt gefördert werden, zum Beispiel durch Abbau von Investitions- und Innovationshemmnissen wie „überbordenden“ Melde-, Prüf- und Dokumentationspflichten oder doppelten Genehmigungspflichten, etwa bei klinischen Prüfungen.

Agrarbetriebe: Direkt abgestimmt und mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und Dürrehilfe generieren“ (21/8135(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion forderte angesichts von Dürre, Ernteausfällen und gestiegenen Betriebskosten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe. Sie forderte die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern „unverzüglich“ ein Hilfsprogramm nach dem Vorbild der Dürrehilfe 2018 aufzulegen. Existenzgefährdete land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollen schnelle, unbürokratische und nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten. Ergänzend sollten dürrebedingt notwendige Futtermittelzukäufe unterstützt werden.

EU-Altfahrzeugverordnung: Ebenfalls direkt abgestimmt und mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eigentum der Fahrzeughalter schützen – Nichtigkeitsklage gegen die EU-Altfahrzeugverordnung einreichen“ (21/8136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion machte sich darin gegen die europäische Altfahrzeugverordnung stark und forderte die Bundesregierung auf, „unverzüglich Klage auf Nichtigkeit der Verordnung (EU) 2026/1738 einzureichen“ und deren Verfassungsmäßigkeit wegen „offenkundiger Verletzung von Eigentumsrechten“ durch Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. Zugleich sollte sich die Bundesregierung in der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Altfahrzeugverordnung entweder aufgehoben oder zumindest so geändert wird, dass kein Fahrzeug gegen den Willen seines Eigentümers allein aufgrund von „Fristen oder Kriterienkatalogen“ zu Abfall erklärt wird und jeder gesetzlich angeordnete Eigentumsverlust angemessen entschädigt wird. Die bestehenden Ausnahmen für Fahrzeuge von historischem Interesse sollten nach dem Willen der Abgeordneten auf alle außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge in Privatbesitz – insbesondere Fahrzeuge in Restaurierung und Ersatzteilträger – ausgedehnt werden. Dazu sollte die Bundesregierung laut Vorlage die in der Verordnung eröffnete Möglichkeit, Fahrzeuge von besonderem kulturellem Interesse vom Anwendungsbereich auszunehmen, umfassend nutzen und dabei Sammler-, Museums-, Eigenbau- und Rennfahrzeuge sowie Fahrzeuge in Restaurierung einbeziehen. Die Altfahrzeugverordnung ist seit 13. August 2026 in Kraft und löst die bisherige Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG ab. Erstmals würden damit in der EU verbindliche Kriterien festgelegt, nach denen ein Fahrzeug als „Altfahrzeug“ gilt und damit rechtlich zu Abfall werde, erklärt die AfD-Fraktion im Antrag. Erfülle ein Fahrzeug diese Kriterien, sei der Eigentümer verpflichtet, es einer Verwertungsanlage zu übergeben. Wer sein Fahrzeug behalten möchte, müsse „durch ein Sachverständigengutachten auf eigene Kosten nachweisen, dass es reparierbar ist - und es anschließend innerhalb von fünf Jahren wieder in einen verkehrstauglichen Zustand versetzen“. Gelinge das nicht, gelte das Fahrzeug unabhängig vom Willen seines Eigentümers als Abfall. „Nicht mehr der Bürger entscheidet damit, ob und wann er sein Eigentum repariert oder aufgibt, sondern eine von der EU vorgegebene Frist“, kritisierten die Abgeordneten. 

Petitionen: Das Parlament stimmte 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 304 bis 316 (21/7954(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7955(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7956(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7957(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7958(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7959(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7960(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7961(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7962(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7963(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7964(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7965(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7966(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Verbot des ungefragten Filmens und Fotografierens in Fitnessstudios

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem Verbot des ungefragten Filmens und Fotografierens in Fitnessstudios. Zur Begründung wird in der Eingabe angeführt, dass in den vergangenen Jahren das ungefragte Filmen in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen zugenommen habe. Diese Praxis verletze die Privatsphäre der hiervon betroffenen Besucher und führe zu einem Verlust des Wohlbefindens, schreibt der Petent. Ein Verbot könne dazu beitragen, in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ein sicheres und respektvolles Umfeld zu schaffen.

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 9. September 2026 verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Petition „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“. 

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Ausschuss fest, dass sich bereits nach geltendem Recht strafbar macht, „wer von einer anderen Person, die sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“. Gegen Einblick besonders geschützte Räume sind insbesondere Toiletten und Umkleidekabinen. 

Bildaufnahmen missglückter sportlicher Betätigung strafbar

Darüber hinaus sei das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzen, strafbar. Die Hilflosigkeit könne insbesondere auch auf eine missglückte sportliche Betätigung oder Freizeitaktivität zurückzuführen sein.

Der Ausschuss macht zudem darauf aufmerksam, dass nach dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. April 2026 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes gegen digitale Gewalt zudem auch das Herstellen bestimmter sexualisierter Bildaufnahmen, insbesondere solcher, die in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbilden, zukünftig unabhängig vom Ort (öffentlich oder privat) strafbar sein soll. 

Die Eingabe sei im Hinblick auf die von der Bundesregierung geplante besondere Pönalisierung des Herstellens und Verbreitens bestimmter sexualisierter Bildaufnahmen geeignet, in die politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, schreiben die Abgeordneten. (hau/hle/pk/24.09.2026)