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  • Anhörung
Energie

Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ (EEG-Novelle 2027, 21/7867(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8298(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformiert werden. 

Nach halbstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz, 21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Energiewende gemeinsam gestalten – Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle“ (21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Linken mit dem Titel „Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten – Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen – Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen“ (21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Das EEG 2027 bedarf aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung. Es gilt, das EEG 2027 konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“, heißt es in dem Entwurf, mit dem die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel in der deutschen Ökostrom-Förderung einläutet.

Die Bundesregierung will zwar am Ziel festhalten, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms in Deutschland im Jahr 2030 auf 80 Prozent zu steigern, der Ausbau müsse jedoch „system- und kosteneffizienter“ gestaltet werden. „Entsprechend werden die Ausbaupfade fortgeführt und die daraus abgeleiteten Ausschreibungsmengen für die Jahre 2027 bis 2032 angepasst“, heißt es in dem Entwurf. Der Bund rechnet für die in diesem Zeitraum neu unter dem EEG geförderten Anlagen mit Ausgaben von etwa 12,8 Milliarden Euro. Der jährliche Bedarf steige bis 2032 auf 4,6 Milliarden Euro und solle aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen

Als zentrale Maßnahmen des Gesetzes gelten die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen, die verpflichtende Direktvermarktung für Stromerzeuger, die Einführung eines Abschöpfungsmechanismus für Zusatzerlöse (Refinanzierungsbeitrag), die Anpassung der Ausschreibungsmengen und die Vereinfachung von Förder- und Nachweispflichten.

Konkret bedeutet das die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Hausdächern und für diese Erzeuger eine verpflichtende Direktvermarktung bei Neuanlagen. Für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt sind feste Vergütungen für eingespeisten Strom noch bis Ende 2028 vorgesehen. Die Förderung soll aber deutlich gekürzt werden: Statt wie bisher über 20 Jahre soll sie nun noch drei Jahre laufen, der Satz sinkt auf 5,2 Cent je Kilowattstunde – nach zuletzt rund acht Cent.

Auch für größere Anlagen ab 100 Kilowatt ist eine grundlegende Änderung vorgesehen: Für sie sollen künftig Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) gelten. Dabei erhalten Betreiber zwar weiterhin eine Absicherung – verdienen sie am Markt aber deutlich mehr, etwa in Phasen hoher Strompreise, müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen wieder abführen.

Zusätzliche Ausschreibungsmengen geplant

Zur Erreichung des Ausbauziels, die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu steigern, plant die Bundesregierung zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt zwölf Gigawatt, heißt es in dem Entwurf.

Um diese Ausbauziele zu erreichen, soll die bisherige Aufteilung des Zubaus mit Photovoltaik-Anlagen auf Dach- und Freiflächenanlagen zugunsten „kostengünstigerer Freiflächenanlagen geändert“ werden. Bei knappen Kapazitäten entscheidet nicht mehr die Reihenfolge der Anträge. Netzbetreiber dürfen Anschlussvorhaben künftig unter anderem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren.

Werden neue Wind- und Solarparks bewusst in überlasteten Netzgebieten gebaut, entfällt für einen Teil des wegen Netzproblemen abgeregelten Stroms der finanzielle Ausgleich. Nach dem Kompromiss in der Regierung wird dieser Entschädigungsverzicht auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge und grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Länderkammer sieht in ihrer Stellungnahme (21/8298(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor allem die Akzeptanz des Ausbaus von erneuerbaren Energien bei Unternehmen und Verbrauchern gefährdet und verlangt tiefgreifende Nachbesserungen. Sie spricht sich unter anderem gegen die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung bei Solaranlagen auf Dächern bis 2032 aus und fordert, „den PV-Aufdachausbau weiterhin anzureizen“. 

Außerdem wendet sich der Bundesrat gegen die vorgesehene stärkere Verlagerung des Photovoltaik-Ausbaus von Dächern auf Freiflächen. Die bisherige Zielsetzung, wonach der Zubau auf Gebäuden mindestens dem Zubau auf Freiflächen entsprechen soll, solle erhalten bleiben. Zur Begründung verweist die Länderkammer unter anderem auf Flächenkonkurrenzen sowie die Bedeutung von Dachanlagen für die Akzeptanz der Energiewende.

Kritik an Plänen zur Direktvermarktung

Die Länderkammer kritisiert auch die Pläne zur Direktvermarktung. Kleine Anlagen sollen laut Gesetzentwurf schneller in die Direktvermarktung gezwungen werden. Doch dazu fehlten derzeit noch die technischen und marktlichen Voraussetzungen, wie flächendeckend verfügbare Smart-Meter (Digitale Messsysteme) und passende Dienstleister für Kleinststrommengen. 

Auch eine gemeinschaftliche Eigenversorgung mit regionalem Ökostrom wird nach Ansicht der Länder massiv ausgebremst. Notwendig seien aber Maßnahmen für eine Weiterentwicklung des so genannten Energy Sharings, damit Kommunen, Stadtwerke, kleine Unternehmen und vor allem Bürgerenergiegesellschaften solche Modelle einfacher nutzen könnten. Dafür müssten die Pflichten zur Bilanzierung sowie die Marktkommunikation und bürokratische Verträge standardisiert und digitalisiert werden. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge der Länder dazu ab.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abschaffen. In einem vorgelegten Gesetzentwurf (21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, das EEG habe seit seiner Einführung im Jahr 2000 den Strommarkt planwirtschaftlich verzerrt und alle Ziele einer kostengünstigen, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung konterkariert. Anstelle einer Reform des EEG (Stand 2023) legen die Abgeordneten ein „Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz“ (EEGAG) vor.

Das EEG privilegiere durch Einspeisevorrang und garantierte Vergütungen Wind- und Solaranlagen, die mit dem Netzausbau, Reservekraftwerken und Redispatch-Maßnahmen verbundenen Kosten würden einseitig auf die Stromverbraucher umgelegt. Zudem beklagt die AfD-Fraktion, dass das Gesetz Naturschutz- und Immissionsschutzbelange „systematisch“ verdränge und sich Deutschland „in eine gefährliche Abhängigkeit von chinesischen Rohstoffen und Solartechnik“ begebe. Die durch den Stopp des EEG frei werdenden Mittel will die AfD-Fraktion zur Senkung der Energiesteuern nutzen.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab und legt mit dem Antrag „Energiewende gemeinsam gestalten“ (21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einen eigenen Vorschlag vor.

Darin fordern die Abgeordneten die Beibehaltung einer angemessenen Förderung für alle Arten von Solardachanlagen für Unternehmen und für Privathaushalte. Die von der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Direktvermarktung für alle PV-Aufdachanlagen solle erst dann eingeführt werden, wenn die entsprechenden Bedingungen und Strukturen geschaffen seien, sodass sowohl kleine wie große Anlagen unkompliziert Reststrommengen verkaufen könnten.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke lehnt den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des EEG ab. Sie fordert in ihrem Antrag (21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den Entwurf der EEG-Novelle so abzuändern, dass die Förderung für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) des zweiten Segments (Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden) erhalten bleibt, ebenso wie eine Sonderregelung (Privilegierung) für sogenannte besondere Solaranlagen – einschließlich Agri-PV. 

Außerdem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, mehrere Gesetze vorzulegen, um die Energiewende voranzubringen. Dazu gehört unter anderem ein Gesetzentwurf, der Standortkommunen einen Bonus von 25.000 Euro pro einem Megawatt-Leistung eines gebauten Windrades oder einer gebauten PV-Großflächenanlage gewährt.

Darüber hinaus soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um das EEG-Ziel einer installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land von 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu erreichen. Ferner verlangt die Fraktion einen Gesetzentwurf, der zusätzlich zu den regulären Ausschreibungen Resilienzausschreibungen in allen Segmenten (PV, Wind-an-Land und Wind-auf-See) vorsieht. (nki/hau/02.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Reiche, Katherina

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

Katherina Reiche

Katherina Reiche

© BMWE/ Chaperon

Bernhard, Marc

AfD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Scheer, Dr. Nina

SPD

Nina Scheer

Nina Scheer

© Nina Scheer

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Cezanne, Jörg

Die Linke

Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Seidler, Stefan

fraktionslos

Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Koller, Hans

CDU/CSU

Hans Koller

Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/7867 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    PDF | 5 MB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7907 - Antrag: Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten - Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen - Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen
    PDF | 185 KB — Status: 08.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz - EEGAG)
    PDF | 529 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8119 - Antrag: Energiewende gemeinsam gestalten - Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle
    PDF | 156 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8298 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor - Drucksache 21/7867 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 1 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/7867(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Energie

Experten: Beim Ausbau erneuerbarer Energien nicht nachlassen

Zeit: Montag, 5. Oktober 2026, 12.15 bis 14.15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal MELH 3.101

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (21/7867(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8298(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. 

Gegenstand der Anhörung waren auch die Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung und der Marktstammdatenregisterverordnung infolge der Abwicklung des Regionalnachweisregisters sowie zur Neuregelung der Subdelegation an das Umweltbundesamt (21/7819(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz, 21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Energiewende gemeinsam gestalten – Für ein EEG mit fairen Chancen für alle“ (21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten – Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen – Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen“ (21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

In der Bewertung des Regierungsentwurfs gehen die Meinungen der Sachverständigen weit auseinander. Während Industrieverbände das Vorhaben der Regierung, den Ausbau erneuerbarer Energien kosteneffizienter und marktorientierter organisieren zu wollen, begrüßen, warnen Umwelt- und Vertreter der Wind- und Solarbranche vor einer Verzögerung beim Ausbau von Wind- und Solarenergie. Alle Seiten verlangen erhebliche Nachbesserungen. 

Warnung vor stetig steigenden Systemkosten

Dr. Sebastin Bolay, Bereichsleitung Energie, Umwelt, Industrie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), sprach sich zwar für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aus, warnte aber vor „einem Teufelskreis stetig steigender Systemkosten“. Damit würde die Elektrifizierung in der Wirtschaft unattraktiver, weil die Netzentgelte anstiegen. „Deswegen sollte bei der Energiewende deutlich mehr Nachfrage getrieben werden als bisher.“ Sehr kritisch sieht er auch die Einführung von Differenzverträgen, „weil dadurch die Marktintegration erneuerbarer Energien massiv behindert wird“, sagte Bolay. Sollte die Bundesregierung bei ihrer geplanten Umstellung auf Differenzverträge bleiben, dann solle die Dauer der Förderjahre auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 schrittweise abschmelzen, sodass nach 2045 keine Förderansprüche für Neuanlagen mehr bestünden. 

Außerdem sprach Bolay sich für eine jährliche Kopplung der Ausbauziele erneuerbarer Energien an die tatsächliche Stromnachfrage aus. Die im aktuellen EEG verankerte Nachfrage von 750 TWh dürfte weit unterschritten werden. „Seit Jahren geht die Nachfrage sogar zurück“, sagte Bolay. Ob der Anstieg im ersten Halbjahr 2026 eine tatsächliche Trendumkehr darstelle, werde sich zeigen.

„Branche braucht planbare Perspektiven“

Björn Spiegel ist Leiter Politik & Strategie der ARGE Netz. Die Unternehmensgruppe vertritt die Betreiber von Wind-, Solar- und Biogasanlagen in Schleswig-Holstein, insbesondere von regionalen Bürgerenergiegesellschaften. „Die gesamte Branche will Milliarden investieren und dafür braucht es vor allem Verlässlichkeit und planbare Perspektiven für diese Investition“, forderte Spiegel. Das Gesetzesvorhaben sehe jedoch die Senkung von Ausschreibungen vor. Eine Absenkung des Höchstwertes klinge angesichts der sinkenden Zahl der Ausschreibungen bei Photovoltaik und Wind „vielleicht plausibel, ist aber brandgefährlich“, warnte Spiegel. 

Ab dem kommenden Jahr müssten Investoren sämtliche Risiken und zusätzliche Kosten einpreisen, was am Ende zu höheren Stromkosten führen werde. Er verlangte, die Bürgerenergiegesellschaften in das wettbewerbliche Ausschreibungssegment zu überführen. „Die Bürgerenergie steht für sich als Inbegriff für regionale Wertschöpfung, Akteursvielfalt und Akzeptanz“, sagte Spiegel. Vor dem Hintergrund hoher Preise für importierte, fossile Energie und im Sinne des Klimaschutzes plädierte er für den stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Bürgerenergieprojekte böten erhebliche wirtschaftliche und ökologische Vorteile, da sie es Bürgern ermöglichten, die Energiewende aktiv mitzugestalten und finanziell von ihr zu profitieren.

„Das Biomasse-Ziel erhöhen“

Sandra Rostek, Leitung Politik im Hauptstadtbüro Bioenergie. In dem Verband sammeln sich unter anderem Energieversorgungsunternehmen, Versicherungen und Hersteller von Versorgungssystemen. Rostek betonte: „Das Ziel der laufenden EEG-Novelle muss es sein, bestehende Anlagen zu sichern, neue Investitionen wie die Flexibilisierung anzureizen und die Potenziale aller Bioenergieträger zum Zweck einer resilienten, versorgungssicheren Energieinfrastruktur gezielt zu stärken.“ Der vorliegende Entwurf werde dem „in keiner Weise gerecht“, sagte Rostrk. 

Sie verlangte vor allem, das Biomasse-Ziel zu erhöhen. Das aktuelle Biomasse-Ziel von 9,5 Gigawatt (GW) im Jahr 2030 und 2035 stelle zwar eine Stabilisierung der Stromerzeugungskapazität von Biomasseanlagen dar, führe aufgrund der Flexibilitätsvorgaben für Biogasanlagen aber zu einem massiven Rückgang der Strommenge. Die aus Biomasse erzeugte Strommenge müsse mindestens auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden und das volle Flexibilitätspotenzial der Anlagen gehoben werden. Der Maisdeckel gehöre gestrichen. Außerdem sollten Batteriespeicher auch bei Bioenergieanlagen als Flexibilitätsoption „ausdrücklich ermöglicht werden“, zumal bei festen Biomasseanlagen eine Flexibilisierung der Anlage technisch nur bedingt möglich und bei kleinen Biogasanlagen eine Überbauung oft nicht wirtschaftlich sei.

„Zehntausende Solarjobs stehen auf dem Spiel“

Carsten Körnig, Bundesverband Solarwirtschaft, vertritt die Interessen von rund 1.000 Mitgliedsunternehmen aus der Solar- und Solarspeicherbranche. Er betonte, dass die Solartechnik „trotz beachtlicher Erfolge auch weiterhin auf verlässliche und attraktive Rahmenbedingungen angewiesen ist, um die gesetzlich verankerten Ausbauziele erreichen zu können“. Die im Gesetzentwurf des EEG vorgesehenen, „teils gänzlich unverhältnismäßigen Einschnitte und Auflagen“ würden insbesondere PV-Anlagen in der für die Energiewende systemrelevanten PV-Leistungsklasse 2-100 Kilowatt-Peak (kWp) im Falle ihrer Umsetzung die Investitionsgrundlage entziehen, beklagte Körnig. 

Das geplante Ende der Einspeisevergütung, die Pflicht zur Direktvermarktung auch für PV-Kleinanlagen sowie der Redispatchvorbehalt besäßen das Schadenspotenzial, „die PV-Nachfrage insgesamt zu halbieren und damit das Erreichen der gesetzlich verankerten EE-Ausbau- und Klimaschutzziele ernsthaft zu gefährden“, sagte er. Neben der politischen Glaubwürdigkeit stünden „Zehntausende Solarjobs, ein zweistelliger Milliardenumsatz und entsprechende Ausfälle für den Bundeshaushalt auf dem Spiel“. Aus diesem Grund sollten die Förderungen nicht abgeschafft, sondern nachjustiert werden. Zudem sprach er sich gegen „den Zwang zur Direktvermarktung“ aus.

Warnung vor einer Förderlücke mit negativen Folgen

Prof. Dr. Thorsten Müller, Professor für Umweltenergierecht an der Leuphana Universität Lüneburg und Wissenschaftlicher Leiter und Gründer der Stiftung Umweltenergierecht, warnte vor einer Förderlücke mit negativen Folgen für den Zubau von erneuerbaren Energien und die Erreichung der Klimaziele. Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 laufe am 31. Dezember 2026 aus. Danach könnten auf Basis des geltenden EEG, auch wenn dies im aktuellen Gesetz selbst nicht geregelt und die Neubegründung von Ansprüchen nach deutschem Recht unbeschränkt möglich sei, keine neuen Förderansprüche beihilferechtlich wirksam begründet werden. 

„Unionsrechtlich wäre es allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Europäische Kommission auf Antrag Deutschlands für das geltende EEG 2023 eine weitere, erneut kurzzeitig befristete beihilferechtliche Genehmigung erteilt“, sagte Müller. Außerdem verwies er auf die Wirkung, die die geplante Gesetzesänderung habe. Die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für zukünftige Anlagen unter 100 Kilowatt (kW) sei für Anlagen ab 25 Kilowatt (kW) lediglich eine Umstellung des Förderinstruments. „Für Anlagen unter 25 kW ist der Wegfall jeglicher Förderung nach dem Wegfall der zeitlich begrenzten Übergangsregelungen dagegen ein Paradigmenwechsel“, betonte Müller.

„Investoren müssen sich auf Rahmenbedingungen verlassen können“

Ursula Heinen-Esser, Präsidentin beim Bundesverband Erneuerbare Energie, schloss sich ihren Vorrednern an und betonte, dass sich Investoren auf Rahmenbedingungen verlassen können müssten. Aus diesem Grund verlangte sie von der Bundesregierung ein Bekenntnis dazu, dass die Einspeisevergütung für kleine Dach-PV und kleine Wasserkraft erhalten bleiben müsse. „Eine verpflichtende Direktvermarktung unter 100 Kilowatt (kW) ist erst dann sinnvoll, wenn technische und prozessuale Voraussetzungen massengeschäftstauglich sind“, sagte Heinen-Essser. Auch sie will die Stromerzeugung aus Biomasse stabilisieren und „konsequent flexibilisieren“. 

Sie fordert mindestens 2.500 Megawatt (MW) Ausschreibungsvolumen pro Jahr bis 2032, eine Verlängerung der Anschlussförderung auf 15 Jahre und die Streichung des Maisdeckels. „Der neue CfD-Rahmen muss Investitions- und Vermarktungsrisiken realistisch abbilden“, sagte sie. Erforderlich seien ein ausreichend bemessener Marktwertkorridor, dessen Sicherheitszuschlag bei Wind und Solar dynamisch um sechs Prozent des technologiespezifischen Marktwerts ansteige, eine De-minimis-Grenze von mindestens 200 Kilowatt (kW) sowie ein regulatorisches Verfahren zur Abschöpfung von Übergewinnen auf Grundlage real erzielter Erlöse. Außerdem solle der vorgesehene Pachtdeckel für Windenergie an Land gestrichen werden.

„Beschäftigungsorientierte Kriterien verankern“

Frederik Moch, Abteilungsleiter für Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), unterstrich, dass „ein konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energien zu einer verlässlicheren und mittelfristig günstigeren Energieversorgung beiträgt und Beschäftigung in Energiewirtschaft, Handwerk und Transformationsindustrien schafft“. Das EEG schaffe die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für den Erneuerbaren-Ausbau. Die staatliche Absicherung des Erneuerbaren-Ausbaus bleibe notwendig und müsse über das EEG hinaus industriepolitisch begleitet werden. Der Förderrahmen müsse eine industrie- und beschäftigungspolitische Komponente umfassen. 

„Wir fordern die Verankerung beschäftigungsorientierter Kriterien“, sagte Moch. Es brauche eine verbindliche Local-Content-Komponente im Förderrahmen, um die industrielle Resilienz Europas zu wahren und gezielt Beschäftigung und Wertschöpfung am heimischen Standort zu fördern. Eine bessere Priorisierung von Netzanschlussbegehren und eine Beteiligung von Anlagenbetreibern an den Netzausbaukosten bewertet Moch „als grundsätzlich sinnvoll“.

„Schwächung des Ausbaus der erneuerbaren Energien“

Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Deutscher Städte- und Gemeindebund, Dr. Till Jenssen, Deutscher Städtetag, und Martin Klausch, Referatsleiter Deutscher Landkreistag, sehen im vorliegenden Gesetzentwurf „insgesamt“ eine Schwächung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. „Insofern sehen wir den Gesetzentwurf auch in einem Spannungsverhältnis zu den gesetzlich verankerten Klimaschutzzielen von Bund, Ländern und Kommunen“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Vor allem der vorgesehene Pachtdeckel „erscheint nicht sachgerecht, und es bestehen erhebliche Zweifel, ob er einer rechtlichen Überprüfung standhält“, schreiben die Sachverständigen. Pachteinnahmen aus der Verpachtung geeigneter Flächen seien für Kommunen eine wichtige Einnahmequelle und trügen zur Finanzierung von Daseinsvorsorge, Infrastruktur sowie Klimaschutz- und Energiewendeprojekten bei. 

Begrüßt wird, dass die Beteiligung künftig an die tatsächlich erzeugte Strommenge anknüpfen soll. „Kritisch sehen wir aber, dass fiktive Strommengen nicht mehr berücksichtigt werden sollen“, sagte Eva Bode. Das seien die Strommengen, die aufgrund von netzbedingten Abriegelungen gar nicht erst erzeugt werden. Dort, wo viele Windräder stünden und die Netzkapazität fehle, werde in Zukunft weniger an die Kommune fließen. „Das ist kontraproduktiv für die Akzeptanz“, so Bode. 

„Wildwuchs- und Nutzungskonkurrenzen verhindern“

Dr. Till Jenssen verwies auf die steigenden Kosten für importierte Energie. „Insofern brauchen wir hier mit dem EEG auch einen Rahmen, der sicherstellt, dass die Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren nicht nachlässt“, sagte er. Martin Klausch verdeutlichte, dass sich die meisten Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Speicher und Netzleitung in den Landkreisen befänden. „All diese Vorhaben beanspruchen jedoch Fläche, dadurch entstehen Konflikte vor Ort“, so Klausch. 

Um die Akzeptanz für die Energiewende nicht zu gefährden, müssten Wildwuchs- und Nutzungskonkurrenzen verhindert beziehungsweise minimiert werden. „Wir plädieren dafür, PV-Anlagen zunächst auf versiegelten Flächen zu installieren, bevor man auf die freie Fläche geht“, forderte Klausch. Die Energiewende werde „nur zu einem Erfolg, wenn sie zur Wertschöpfung vor Ort beiträgt und Belastungen kompensiert werden“, sagte er. (nki/05.10.2026)

Dokumente

  • 21/7819 - Verordnung: Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung und der Marktstammdatenregisterverordnung infolge der Abwicklung des Regionalnachweisregisters sowie zur Neuregelung der Subdelegation an das Umweltbundesamt
    PDF | 257 KB — Status: 02.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7867 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    PDF | 5 MB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7907 - Antrag: Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten - Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen - Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen
    PDF | 185 KB — Status: 08.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz - EEGAG)
    PDF | 529 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8119 - Antrag: Energiewende gemeinsam gestalten - Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle
    PDF | 156 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8298 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor - Drucksache 21/7867 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 1 MB — Status: 30.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 47. Sitzung am Montag, den 5. Oktober 2026, 12:15 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal MELH 3.101 - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • 21(9)359 Stellungnahme Deutsche Industrie- und Handelskammer (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)360 Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)361 Stellungnahme des Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)362 Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)370 Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)372 Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21(9)376 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-energie-stromsektor-1211294

Stand: 05.10.2026