• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • 1. Lesung
Energie

Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant

Foto-Collage mit sechs Ansichten. Oben links: silhouettierter Hochspannungsmast mit Leiterseilen vor einem orangefarbenen Abendhimmel. Oben rechts: Nahaufnahme von einer Windturbinen-Nabe und Rotorblatt aus tiefer Perspektive vor wolkigem Himmel. Mitte rechts: weißer elektrischer Steckverbinder (Netzstecker) auf hellem Grund. Unten links: weiteres Nahbild eines Windrads mit blauer Himmel im Hintergrund. Unten Mitte: schwarzer runder Ein-/Ausschaltknopf mit weißem Power-Symbol. Unten rechts: Reihe von Windturbinen in unterschiedlichen Entfernungen vor blauem Himmel. Fotografentext nennt Windkraftanlage, Windrad im Windpark sowie Energiegewinnung und Stromversorgung durch erneuerbare Windenergie.

Die erneuerbaren Energien im Stromsektor sollen ausgebaut werden. (© picture alliance / Zoonar | Uwe Bumann)

Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 20.35 Uhr

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ (EEG-Novelle 2027, 21/7867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Damit soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformiert werden. Nach 20-minütiger Aussprache soll der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag mit dem Titel „Energiewende gemeinsam gestalten – Für ein EEG mit fairen Chancen für alle“, den die Fraktion Bündnis 90/die Grünen angekündigt hat, dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Das EEG 2027 bedarf aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung. Es gilt, das EEG 2027 konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“, heißt es in dem Entwurf, mit dem die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel in der deutschen Ökostrom-Förderung einläutet.

Die Bundesregierung will zwar am Ziel festhalten, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms in Deutschland im Jahr 2030 auf 80 Prozent zu steigern, der Ausbau müsse jedoch „system- und kosteneffizienter“ gestaltet werden. „Entsprechend werden die Ausbaupfade fortgeführt und die daraus abgeleiteten Ausschreibungsmengen für die Jahre 2027 bis 2032 angepasst“, heißt es in dem Entwurf. Der Bund rechnet für die in diesem Zeitraum neu unter dem EEG geförderten Anlagen mit Ausgaben von etwa 12,8 Milliarden Euro. Der jährliche Bedarf steige bis 2032 auf 4,6 Milliarden Euro und solle aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen

Als zentrale Maßnahmen des Gesetzes gelten die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen, die verpflichtende Direktvermarktung für Stromerzeuger, die Einführung eines Abschöpfungsmechanismus für Zusatzerlöse (Refinanzierungsbeitrag), die Anpassung der Ausschreibungsmengen und die Vereinfachung von Förder- und Nachweispflichten.

Konkret bedeutet das die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Hausdächern und für diese Erzeuger eine verpflichtende Direktvermarktung bei Neuanlagen. Für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt sind feste Vergütungen für eingespeisten Strom noch bis Ende 2028 vorgesehen. Die Förderung soll aber deutlich gekürzt werden: Statt wie bisher über 20 Jahre soll sie nun noch drei Jahre laufen, der Satz sinkt auf 5,2 Cent je Kilowattstunde – nach zuletzt rund acht Cent.

Auch für größere Anlagen ab 100 Kilowatt ist eine grundlegende Änderung vorgesehen: Für sie sollen künftig Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) gelten. Dabei erhalten Betreiber zwar weiterhin eine Absicherung – verdienen sie am Markt aber deutlich mehr, etwa in Phasen hoher Strompreise, müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen wieder abführen.

Zusätzliche Ausschreibungsmengen geplant

Zur Erreichung des Ausbauziels, die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu steigern, plant die Bundesregierung zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt zwölf Gigawatt, heißt es in dem Entwurf.

Um diese Ausbauziele zu erreichen, soll die bisherige Aufteilung des Zubaus mit Photovoltaik-Anlagen auf Dach- und Freiflächenanlagen zugunsten „kostengünstigerer Freiflächenanlagen geändert“ werden. Bei knappen Kapazitäten entscheidet nicht mehr die Reihenfolge der Anträge. Netzbetreiber dürfen Anschlussvorhaben künftig unter anderem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren.

Werden neue Wind- und Solarparks bewusst in überlasteten Netzgebieten gebaut, entfällt für einen Teil des wegen Netzproblemen abgeregelten Stroms der finanzielle Ausgleich. Nach dem Kompromiss in der Regierung wird dieser Entschädigungsverzicht auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge und grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt. (nki/hau/14.09.2026)

Dokumente

  • 21/7867 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    PDF | 5 MB — Status: 07.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2026)
  4. 2026
zurück zu: Texte (2021-2026) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-energie-stromsektor-1211294

Stand: 15.09.2026