Neue Regelungen zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen

Neue EU-rechtliche Vorgaben zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen sollen in deutsches Recht umgesetzt werden. (© picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke)
Liveübertragung: Freitag, 25. September, 12.35 Uhr
Der Bundestag berät am Freitag, 25. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen“ (21/7558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regelung dient laut Regierung zum einen der Umsetzung neuer EU-rechtlicher Vorgaben. Zum anderen nimmt die Bundesregierung dies zum Anlass, das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen insgesamt inhaltlich zu überarbeiten, neu zu strukturieren und zu modernisieren. Ziel sei es, die in der Praxis bewährten Abläufe zu fördern und Rechtsanwendern systematische sowie verständliche Regelungen an die Hand zu geben. Damit solle eine „effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung“ sichergestellt und zugleich die Rechte betroffener Personen gestärkt werden.
Unter anderem sollen Regelungen zum Rechtsbeistand und zu weiteren Verfahrensrechten gebündelt sowie Gründe für die Ablehnung von Rechtshilfeersuchen systematisiert werden. Im Auslieferungsverfahren soll erstmals ein Recht auf Anhörung vor dem zuständigen Oberlandesgericht geregelt werden. Zudem sieht der Entwurf laut Bundesregierung erstmals ausdrückliche Regelungen zur polizeilichen Rechtshilfe und zur Übertragung der Strafverfolgung vor. Weiterer Änderungsbedarf ergibt sich laut Bundesregierung aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts sowie aus Kritikpunkten der Europäischen Kommission in Vertragsverletzungsverfahren.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mehrere Änderungen. So möchte er den Ländern ermöglichen, die Bewilligung und Zulässigkeitsprüfung polizeilicher Rechtshilfeersuchen durch eine von ihnen bestimmte Stelle vornehmen zu lassen. Die Bundesregierung sieht hierfür keinen zusätzlichen Regelungsbedarf. Die Besonderheiten der polizeilichen Rechtshilfe seien im Entwurf bereits berücksichtigt; die Landesregierungen könnten die zuständigen Stellen für die Prüfung der Bewilligung und Zulässigkeit eigenständig benennen.
Prüfen will die Bundesregierung hingegen die Forderung des Bundesrates, bei Personen, die Deutschland aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergeben wurden, eine Abschiebung in einen Nicht-EU-Staat nicht von der Zustimmung des übergebenden EU-Mitgliedstaates abhängig zu machen. Sie prüfe sowohl die Übernahme dieses Vorschlags als auch Ausnahmen entsprechend dem bisherigen Recht. Das bisherige Schutzniveau dürfe dabei nicht abgesenkt werden.
Ebenso will sie die Bitte der Länder weiter prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen zur Stärkung der Verfahrensrechte betroffener Personen sowie einzelne Verfahrensvorschriften sachgerecht und praxistauglich ausgestaltet sind. Die Bundesregierung betont dazu, die Verbesserung des Rechtsschutzes sei ein wesentliches Anliegen der Reform und „ohne einen gewissen Mehraufwand nicht zu realisieren“. (scr/hau/14.09.2026)