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Recht

Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten“ (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Richtlinie ist es laut Regierung, die Vermögensabschöpfung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weiter zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität zu leisten. Im Vergleich zum bisher geltenden europäischen Rechtsrahmen sehe die Richtlinie insbesondere erstmals detaillierte Regelungen zu Aufgaben und Befugnissen der von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Vermögensabschöpfungsstellen sowie Vorgaben für die Vermögensverwaltung, einschließlich der erstmaligen Errichtung von Vermögensverwaltungsstellen vor. 

Hierdurch sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch beim Aufspüren und bei der Ermittlung von Tatwerkzeugen, Erträgen oder Vermögensgegenständen, die Gegenstand einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung sind oder werden können, erleichtert und zugleich eine effiziente Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände gewährleistet werden. 

„Grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherstellen“

Der Gesetzentwurf setze die Vorgaben der neuen Richtlinie um, „soweit diese über den bisherigen europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Vermögensabschöpfung hinausgehen“, heißt es. Unter anderem ist geplant, mit der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Artikel 3) die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zuzuweisen. Dabei sollen die Staatsanwaltschaften insbesondere die Aufgabe übernehmen, „grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen“. 

Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. 

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll laut Entwurf weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen – das Bundesamt für Justiz die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen unterstützen. (hau/21.05.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Kramme, Anette

Parlamentarische Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz

Anette Kramme

Anette Kramme

© Anette Kramme/ Yves Sucksdorff

Galla, Rainer

AfD

Rainer Galla

Rainer Galla

© Rainer Galla/AfD-Bundestagsfraktion

Gumnior, Dr. Lena

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Lena Gumnior

Dr. Lena Gumnior

© Lena Gumnior/ Stefan Kaminski

Zons, Ulrich von

AfD

Ulrich von Zons

Ulrich von Zons

© Ulrich von Zons/ Karin Lux

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/5869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
    PDF | 464 KB — Status: 11.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Hoß, Luke (Die Linke), Müller, Axel (CDU/CSU), Moser, Christian (CDU/CSU)
  • Überw 21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Recht

Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Das Foto zeigt eine Nahaufnahme zusammengerollter 500-Euro-Banknoten, die mit einem dünnen Gummiband fixiert sind, neben einem Paar silberner Handschellen. Beide Objekte liegen auf einem hellgrauen, leicht strukturierten Untergrund.

Die Abschöpfung und Einziehung von durch Straftaten erworbenen Vermögenswerten beschäftigt den Bundestag. (© picture alliance / Zoonar | JIRI HERA)

Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 21.45 Uhr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 24. September 2026, nach 20-minütiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten“ (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Dazu hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung (21/8159(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Darüber hinaus bringt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (21/8109(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein. Die Vorlage soll im Anschluss an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, die Vermögensabschöpfung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weiter zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität zu leisten. Der Entwurf setzt die Vorgaben der neuen Richtlinie um, soweit diese über den bisherigen europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Vermögensabschöpfung hinausgehen. Dazu sollen unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zugewiesen werden. 

Dabei sollen die Staatsanwaltschaften insbesondere die Aufgabe übernehmen, grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt soll weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen. Das Bundesamt für Justiz soll die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen unterstützen. 

Änderung im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf am Mittwoch, 23. September, in der Fassung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mehrheitlich angenommen. Damit wurde ein Normenkonflikt im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz bereinigt, der durch sich widersprechende Änderungsbefehle in zwei bereits verkündeten Gesetzen entstanden war. Die Änderung betrifft nicht die Regelungen zur Vermögensabschöpfung.

Gesetzentwurf der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung verschärfen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/8109(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) „zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ vorgelegt, der Änderungen im Strafgesetzbuch, im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und in der Abgabenordnung vorsieht. Nach dem Willen der Fraktion sollen künftig bei Steuerhinterziehung auch Vermögensbestandteile vom Geldwäschetatbestand erfasst werden, hinsichtlich derer steuerliche Pflichten verletzt wurden, wenn dadurch Aufwendungen erspart werden. Damit will die Fraktion eine nach ihrer Auffassung bestehende Strafbarkeitslücke schließen.

Zudem soll klargestellt werden, dass die Einziehung von Taterträgen bei Dritten auch dann möglich ist, wenn diese etwas „für die Tat“ erlangt haben und der Täter oder Teilnehmer für sie gehandelt hat. Mit einer Übergangsregelung soll die Neuregelung auch auf bereits vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten angewendet werden, sofern die Verfolgung oder Einziehung noch nicht verjährt ist. Darüber hinaus will die Fraktion in der Abgabeordnung einen neuen Qualifikationstatbestand für Steuerhinterziehung schaffen. Wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Steuerhinterziehung verbunden hat, gewerbsmäßig Steuerhinterziehung begeht, soll mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll die Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. (che/scr/hau/24.09.2026)

Dokumente

  • 21/5869 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
    PDF | 464 KB — Status: 11.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8109 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung
    PDF | 704 KB — Status: 22.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8159 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – 21/5869 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
    PDF | 550 KB — Status: 23.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Stand: 24.09.2026