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Recht

Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren

Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Siebtes Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze„ (21/7824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, mit dem verwaltungsgerichtliche Verfahren modernisiert und beschleunigt werden sollen. Die Gerichte sollen entlastet und personelle Ressourcen flexibler eingesetzt werden können. Die Vorlage wurde im Anschluss an die 30-minütige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch die Novellierung sollen auch die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden. Die Regelungen betreffen laut Bundesregierung die Zuständigkeit, die Rechtsmittel, den einstweiligen Rechtsschutz, die Vollstreckung sowie verschiedene sonstige Bereiche des Prozessrechts. Der überwiegende Teil des Gesetzes soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Unter anderem soll der Einsatz von Einzelrichtern ausgeweitet werden. Proberichter an Verwaltungsgerichten sollen künftig bereits sechs Monate nach ihrer Ernennung als Einzelrichter eingesetzt werden können; bislang gilt eine Sperrfrist von einem Jahr. Auch an Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen sollen Verfahren “sehr viel weitgehender als bislang erlaubt„ auf Einzelrichter übertragen werden können, sofern sie keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweisen und keine grundsätzliche Bedeutung haben. Beim Bundesverwaltungsgericht soll in erstinstanzlichen Verfahren häufiger eine Besetzung mit drei statt fünf Berufsrichtern möglich sein.

Änderungen beim einstweiligen Rechtsschutz

Änderungen sind zudem beim einstweiligen Rechtsschutz und bei den Rechtsmitteln vorgesehen. So sollen die in der gerichtlichen Praxis genutzten sogenannten Hängebeschlüsse gesetzlich geregelt werden, mit denen Gerichte vor ihrer eigentlichen Entscheidung vorläufige Sicherungsmaßnahmen anordnen können. Querulatorischen, also offensichtlich aussichtslosen und rechtsmissbräuchlichen Klagen und Anträgen sollen Verwaltungsgerichte zudem mit der Anordnung einer Vorauszahlung von Gerichtskosten begegnen können.

Reformiert werden soll - “im Interesse eines wehrhaften Rechtsstaates„ – auch die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gegen die öffentliche Hand. Kommt eine Behörde einer vollstreckbaren Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflicht nicht nach, soll ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden können. Dieses kann laut Entwurf wiederholt und unter bestimmten Voraussetzungen auch periodisch fällig werden.

Erleichtert werden soll zudem die Einlegung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte. Soweit die betreffende Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet, soll künftig auch eine einfache elektronische Übermittlung, also beispielsweise mittels E-Mail, möglich sein. Eine entsprechende Vereinfachung soll es verwaltungsseitig bei der Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung geben.

Bundesrat fordert Änderungen 

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen. Unter anderem wendet er sich gegen geplante Neuregelungen bei der Zulassung von Berufung und Revision. Diese könnten “neue Auslegungs- und Abgrenzungsfragen„ aufwerfen, die zum bisherigen Wortlaut bereits geklärt seien, und damit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung entgegenstehen. Auch die Möglichkeit, bereits bei der erstmaligen Androhung eines Zwangsgeldes gegen eine Behörde eine periodische Taktung vorzusehen, hält der Bundesrat für “unangemessen und unnötig„. Eine solche Regelung solle erst greifen, wenn eine erste Festsetzung und Vollstreckung erfolglos geblieben sei.

Die Bundesregierung hält an beiden Regelungen fest. Bei den Rechtsmitteln sieht sie insbesondere im Revisionsrecht die Notwendigkeit, Rechtsschutzlücken zu schließen. Auch eine periodische Taktung des Zwangsgeldes müsse bereits mit dessen erster Androhung möglich sein, wenn eine Behörde von Anfang an erkennen lasse, dass sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen wolle, oder wenn ein Fall besonders zeitkritisch sei.

Umgang mit Experimentierklauseln

Darüber hinaus fordert der Bundesrat unter anderem Experimentierklauseln “zur praktischen Erprobung neuer digitaler Technologien, Kommunikationsformen und neuen Verfahrensabläufen„. Außerdem warnt er vor einer Überlastung der Gerichte durch mit Künstlicher Intelligenz erstellte umfangreiche Schriftsätze und fordert entsprechende rechtliche Instrumente. Der Bundesrat verweist darauf, dass dieser Trend in der Sozialgerichtsbarkeit “bereits stark fortgeschritten„ sei.

Die Bundesregierung sieht grundsätzlich einen Nutzen in Experimentierklauseln, will diese aber nicht in dem vorliegenden Gesetzentwurf verankern. Die Umsetzung solle einer späteren Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vorbehalten bleiben. Auch möglichen prozessrechtlichen Regelungen zum Umgang mit KI-generierten Schriftsätzen will sie weiter nachgehen. Zudem verweist sie auf technische Lösungen. “Entsprechende Anwendungen werden aktuell durch die Länder insbesondere für den Zivilprozess entwickelt und erprobt und vom Bund durch die Digitalisierungsinitiative für die Justiz und künftig durch die Digitalsäule des Pakts für den Rechtsstaat mitfinanziert„, heißt es weiter. (scr/hau/25.09.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Schwabe, Frank

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz

Frank Schwabe

Frank Schwabe

© photothek

Galla, Rainer

AfD

Rainer Galla

Rainer Galla

© Rainer Galla/AfD-Bundestagsfraktion

Rothenberger, Johannes

CDU/CSU

Johannes Rothenberger

Johannes Rothenberger

© Johannes Rothenberger/ Michael Kienzler

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Valent, Aaron

Die Linke

Aaron Valent

Aaron Valent

© Aaron Valent/ Karl-Ludwig Reuter

Rinkert, Daniel

SPD

Daniel Rinkert

Daniel Rinkert

© Daniel Rinkert/ Photothek Media Lab

Jacobi, Fabian

AfD

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Ataoğlu, Tijen

CDU/CSU

Tijen Ataoğlu

Tijen Ataoğlu

© Tijen Ataoğlu / Paul Schneider

Hierl, Susanne

CDU/CSU

Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Dokumente

  • 21/7824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
    PDF | 1 MB — Status: 02.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/7824(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

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  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 12.10.2026