Wahlprüfung

Entscheidung über 100 Einsprüche zur Bundestagswahl

Ehrenamtliche Wahlhelfer sitzen an einem langen Tisch in einer großen, hellen Halle. Im Vordergrund liegt ein großer Stapel roter beziehungsweise rosa Wahlbriefe auf dem Tisch; im Hintergrund sind mehrere Helfer unscharf zu erkennen.

Der Bundestag stimmt über Einsprüche zur Bundestagswahl 2025 ab. (© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt)

Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 20.10 Uhr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 24. September 2026, nach 20-minütiger Aussprache über die achte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/6900(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab, die die Zurückweisung von 100 Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 wegen Unbegründetheit vorsieht, wobei ein Verfahren „im Übrigen teilweise eingestellt wird“. 

Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Er hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. 

Insgesamt sind laut Wahlprüfungsausschuss 1.041 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt vorgelegt achte Beschlussempfehlung betrifft die Prüfung von 100 Einsprüchen. Die Beschlussempfehlungen zu weiteren Einsprüchen werde der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen, heißt es. (hau/14.09.2026)