Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2025 zurückgewiesen
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 24. September 2026, mit 100 Einsprüche anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 befasst. Der achten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/6900(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu den Einsprüchen stimmten CDU(CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, die AfD stimmte dagegen. Das ablehnende Votum der AfD gab der Abgeordnete Enrico Komning im Anschluss an die nachfolgende Debatte zu Protokoll, nachdem die Fraktion bei der Abstimmung zunächst zugestimmt hatte. Damit werden die Einsprüche zurückgewiesen, wobei ein Verfahren „im Übrigen teilweise eingestellt wird“.
Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses
Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Er hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden.
Insgesamt sind laut Wahlprüfungsausschuss 1.041 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt vorgelegt achte Beschlussempfehlung betrifft die Prüfung von 100 Einsprüchen. Die Beschlussempfehlungen zu weiteren Einsprüchen werde der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen, heißt es. (hau/24.09.2026)