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Forschung

Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beraten

Die Bundesregierung plant die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes. Ihren „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“ (21/4500(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4784(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, zusammen mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“ (Wissenschaftsfreiheitsgesetz, 21/1393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetz soll laut Bundesregierung das sogenannte Besserstellungsverbot für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibilisiert und der entsprechende Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Um im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen und mit ihrer Forschung einen Beitrag zum Gemeinwohl erbringen zu können, sollen projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen künftig ihre Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und wissenschaftsrelevanten Beschäftigten durch die Zahlung von Gehältern oder Gehaltsbestandteilen besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte, „soweit sie dafür keine öffentlichen Mittel einsetzen“. 

Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen sorge dafür, dass künftig weniger Einzelanträge auf Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gestellt und geprüft werden müssen, heißt es. Dies sei ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Der Bundesrat kritisiert in seiner beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe von außeruniversitären Forschungseinrichtungen auslasse. 

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung (21/4784(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf (21/4500(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lehnt die Bundesregierung den Vorschlag der Länderkammer zur Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes ab. Zur Begründung führt sie an, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene umfassende Öffnung des Besserstellungsverbots die bestehende Eingrenzung des Anwendungsbereichs aufheben würde.

Die Bundesregierung plant, künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Bislang galt diese Ausnahme nur für im Gesetz explizit genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.

Der Bundesrat wiederum kritisiert in seiner dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe außeruniversitärer Forschungseinrichtungen auslasse.

Gesetzentwurf des Bundesrates

Um sich auf Förderprogramme des Bundes bewerben zu können, soll laut dem älteren Gesetzentwurf des Bundesrates (21/1393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen künftig eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot gelten. Bislang könnten außeruniversitäre Einrichtungen, die ihr Forschungs- und Leitungspersonal übertariflich vergüten, aufgrund des Besserstellungsverbots in der Regel nicht an solchen Förderprogrammen teilnehmen, schreibt die Länderkammer zur Begründung.

Konkret sieht der Entwurf des Bundesrates vor, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bezug auf das Besserstellungsverbot mit den in Paragraf 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes genannten Einrichtungen (zum Beispiel Deutsche Forschungsgemeinschaft) gleichzusetzen. (des/hau/19.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Bär, Dorothee

Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Dorothee Bär

Dorothee Bär

© CSU Landesleitung / Christian Kaufmann

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Mann, Holger

SPD

Holger Mann

Holger Mann

© Holger Mann/ Photothek Media Lab

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Asar, Ayse

Bündnis 90/Die Grünen

Ayse Asar

Ayse Asar

© Ayse Asar / Julia Imhoff

Lemke, Sonja

Die Linke

Sonja Lemke

Sonja Lemke

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Müller, Florian

CDU/CSU

Florian Müller

Florian Müller

© Florian Müller/ Steffen Böttcher

Hahn, Prof. Dr. Ingo

AfD

Prof. Dr. Ingo Hahn

Prof. Dr. Ingo Hahn

© Ingo Hahn

Wagner, Dr. Carolin

SPD

Dr. Carolin Wagner

Dr. Carolin Wagner

© Dr. Carolin Wagner/ Inga Haar

Rohwer, Lars

CDU/CSU

Lars Rohwer

Lars Rohwer

© Lars Rohwer/ BLEND3/Frank Grätz

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/1393 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
    PDF | 203 KB — Status: 27.08.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
    PDF | 213 KB — Status: 12.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4784 - Unterrichtung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes - Drucksache 21/4500 - Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 136 KB — Status: 18.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 21/4500(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4784(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/1393(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Forschung

Bundestag novelliert das Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein „Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“ (21/4500(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4784(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung geänderten Fassung (21/8164(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Für den Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen stimmte die Fraktion Die Linke.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz werden künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen. Bislang galt diese Ausnahme nur für im Gesetz ausdrücklich genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften. 

Durch diese Flexibilisierung beim Besserstellungsverbot können gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Forschenden künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Außerdem müssten durch die Flexibilisierung künftig keine Einzelanträge mehr gestellt und geprüft werden, was einen Beitrag zur Entbürokratisierung leiste, heißt es in dem Entwurf. Nach dem Besserstellungsverbot dürfen Zuwendungen zur institutionellen Förderung nur mit der Auflage bewilligt werden, dass der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besserstellt als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes. 

Änderungen im Forschungsausschuss 

Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hatte den Gesetzentwurf am Mittwoch, 23. September, in geänderter Fassung angenommen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Ausschuss wird der Geltungsbereich von elf auf 15 namentlich genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ausgeweitet. Neu hinzugekommen sind: CTC gGmbH – Center for the Transformation of Chemistry, Deutsches Zentrum für Astrophysik gGmbH, Berlin Institute of Health at Charité sowie Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. 

Eine weitere Änderung besagt, dass zur flexibleren Bezahlung von Forschenden künftig auch Fördermittel der Europäischen Union genutzt werden können, „sofern die einschlägigen europarechtlichen Förderbestimmungen dies zulassen“. Ansonsten gelte weiterhin, dass die Besserstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern „weder unmittelbar noch mittelbar“ öffentliche Mitteln eingesetzt werden dürfen. (des/hau/24.09.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Müller, Florian

CDU/CSU

Florian Müller

Florian Müller

© Florian Müller/ Steffen Böttcher

Hahn, Prof. Dr. Ingo

AfD

Prof. Dr. Ingo Hahn

Prof. Dr. Ingo Hahn

© Ingo Hahn

Mann, Holger

SPD

Holger Mann

Holger Mann

© Holger Mann/ Photothek Media Lab

Asar, Ayse

Bündnis 90/Die Grünen

Ayse Asar

Ayse Asar

© Ayse Asar / Julia Imhoff

Lemke, Sonja

Die Linke

Sonja Lemke

Sonja Lemke

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Bär, Dorothee

Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Dorothee Bär

Dorothee Bär

© CSU Landesleitung / Christian Kaufmann

Kaufmann, Prof. Dr. Michael

AfD

Michael Kaufmann

Michael Kaufmann

© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Albani, Stephan

CDU/CSU

Stephan Albani

Stephan Albani

© Deutschen Bundestag/ Stella von Saldern

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/4500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
    PDF | 213 KB — Status: 12.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4784 - Unterrichtung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes - Drucksache 21/4500 - Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 136 KB — Status: 18.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8164 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4500, 21/4784 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
    PDF | 596 KB — Status: 23.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/4500(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4784(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/8164(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-wissenschaftsfreiheitstgesetz-1211320

Stand: 24.09.2026