Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Die Modernisierung des Strahlenschutzrechts betrifft unter anderem Regelungen zu medizinischen Geräten. (© picture alliance / imageBROKER | Sylvio Dittrich)
Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 23.05 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den von der Bundesregierung avisierten Gesetzentwurf „zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen, um das Ziel des Bürokratierückbaus unter Beibehaltung des hohen Strahlenschutzniveaus zu erreichen. Dazu zählen laut Bundesregierung die Reduktion von einzureichenden Unterlagen in Anzeige- und Genehmigungsverfahren, unter anderem durch die Verfolgung des „Once-Only-Prinzips“, die Reduktion von Aufbewahrungsfristen und die Streichung von zwingenden gesetzlichen Befristungen von Genehmigungen.
Auch durch die Digitalisierung könnten die Prozesseffizienz gesteigert und Verwaltungsverfahren beschleunigt werden, heißt es. Daher sollen der Strahlenpass digitalisiert und Schriftformerfordernisse gestrichen werden. Des Weiteren soll das Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden, indem beispielsweise die Regelungen zum Schutz vor Radon überarbeitet werden. Hinsichtlich der Kernfusion stellt der Gesetzentwurf klar, „dass es sich bei Fusionsanlagen um Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung handelt“. (hau/28.09.2026)