Debatte über schnelleren Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen
Zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 9. Oktober 2026, hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen“ (21/8277(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach einstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.
Minister: Staatsmodernisierung durch Netzausbau
Der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger (CDU) betonte, dass es ohne digitale Infrastruktur keine digitale Wirtschaft gebe. Ziel sei daher eine Ausbauquote von 75 Prozent bis zum Ende der Legislaturperiode. Mit Blick auf den Mobilfunk kritisierte Wildberger langwierige Prozesse: Unnötige Verfahren kosteten Zeit und Geld, der Staat müsse schlicht schneller werden. „Weniger Aufwand im Alltag, das ist Staatsmodernisierung“, so der Minister.
Konkret soll unter anderem der Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze vorangetrieben werden. Das Gesetz schaffe hierfür mehr Transparenz und faire Regeln, um Investoren die nötige Planungssicherheit zu geben. Das treibe den Ausbau voran und sichere zugleich den fairen Wettbewerb. „Spitzenleistungen für heute und morgen gelingen nicht auf der Infrastruktur von gestern. Was wir jetzt bauen, schafft Chancen und Wachstum für Jahrzehnte“, unterstrich Wildberger.
AfD: Gesetzentwurf ohne echte Substanz
Alexander Arpaschi (AfD) hofft mit Blick auf die Novelle, dass der Gesetzentwurf „nicht fürs Schaufenster ist, sondern die notwendige Substanz mitbringt“. Das Ziel, Verfahren beim Netzausbau zu beschleunigen, sei zwar grundsätzlich löblich.
Kritisch sei jedoch, dass geplante Regelungen im Gesetz dazu führen würden, dass der Druck von den für die Genehmigungen zuständigen Verwaltungen genommen werde. Arpaschi befürchte daher, dass dies zu einer kaum merkbaren Beschleunigung führen werde, und appellierte an die Bundesregierung: „Überarbeiten Sie Ihren Gesetzentwurf und kommen Sie dann wieder.“
SPD: Verlässliche Netze und fairer Wettbewerb
Johannes Schätzl (SPD) betonte, dass sich digitalpolitische Entscheidungen an drei Grundsätzen messen lassen müssten: Die Verbindung müsse verlässlich bei den Menschen ankommen, sie müsse stabil sein und den Bürgerinnen und Bürgern eine Wahl zwischen guten sowie bezahlbaren Angeboten bieten.
Den Übergang vom Kupfer- auf das Glasfasernetz bezeichnete Schätzl als eines der „wohl spannendsten digitalpolitischen Projekte dieses Jahrzehnts“. Es sei entscheidend, den bestehenden Wettbewerb in die Glasfaserwelt mitzunehmen. Dafür brauche es transparente Regeln, verlässliche Informationen und eine handlungsfähige Bundesnetzagentur.
Grüne: Schutz vor Abzocke und nachhaltige Investitionen
Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) forderte wirksame Maßnahmen, um Bürgerinnen und Bürger vor „Abzocke“ zu schützen. Niemand dürfe unter Druck gesetzt werden, einen neuen und womöglich teureren Vertrag abzuschließen. Zudem sprach sie sich für einen bürokratiearmen, pauschalen Schadensersatz aus, der greifen müsse, sobald eine Minderleistung festgestellt werde.
Darüber hinaus betonte Lenhard, dass das Sondervermögen für zukunftsfähige Infrastruktur und grüne Investitionen genutzt werden müsse. Die Gelder seien keinesfalls dafür gedacht, Haushaltslöcher zu stopfen. „Denn was wir heute an Glasfaser verlegen, das ist die Grundlage, auf der die kommenden Generationen aufbauen können“, unterstrich die Abgeordnete.
CDU/CSU: Aufholjagd beim Netzausbau fortsetzen
Hansjörg Durz (CDU/CSU) betonte, dass Deutschland beim Netzausbau in den vergangenen Jahren „deutlich“ aufgeholt habe. Inzwischen sei Glasfaser für fast 29 Millionen Haushalte und Unternehmensstandorte verfügbar. Diese Entwicklung zeige klar, dass das Land beim Ausbau der digitalen Infrastruktur spürbar vorankomme.
Gleichwohl verwies Durz darauf, dass Deutschland im europäischen Vergleich noch immer nicht an der Spitze liege. Genau deshalb brauche es die geplanten Gesetzesänderungen, um verbliebene Hürden abzubauen. Das vorhandene Potenzial müsse nun entschlossen genutzt werden, um den Standort nachhaltig zu stärken.
Linke: Digitale Infrastruktur als öffentliche Daseinsfürsorge
Anne-Mieke Bremer (Die Linke) kritisierte die „skandalösen“ Arbeitsbedingungen beim Glasfaserbau, bestehende Lücken im Verbraucherschutz sowie die mangelhafte Versorgung im ländlichen Raum. All diese Probleme würden auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst. Es dürfe nicht sein, dass der beschleunigte Netzausbau auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen werde, mahnte Bremer und forderte die Bundesregierung auf: „Handeln Sie endlich!“
Die Abgeordnete sprach sich zudem dafür aus, die digitale Infrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge zu begreifen. Im digitalen Zeitalter sei ein verlässlicher Netzzugang keineswegs ein Luxusgut, sondern sowohl die Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe als auch für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Deutschland maßgeblich beschleunigen. Durch die Anpassung an die EU-weit geltende Gigabit-Infrastrukturverordnung, bürokratische Vereinfachungen wie Anzeigeverfahren bei Wegerechten und klarere Vorgaben für den Netzausbau innerhalb von Gebäuden
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) werde durch das vorliegende Gesetz in Teilen überarbeitet und angepasst, um den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland in der Fläche und im Gebäude weiter voranzubringen, schreibt die Bundesregierung. Dabei werde das TKG mit den Vorgaben der Gigabit-Infrastrukturverordnung in Einklang gebracht. Die dem nationalen Gesetzgeber durch die Verordnung zugewiesenen Spielräume würden genutzt.
Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze
Um den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebäuden zu fördern, sollen die Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze angepasst werden, „soweit dies mit Blick auf die Gigabit-Infrastrukturverordnung durch den nationalen Gesetzgeber zulässig ist“. Dies beträfe insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Vollausbau im Gebäude sowie die Einhaltung einheitlicher technischer Mindeststandards bei der Errichtung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen.
„Es werden die Kupfer-Glas-Migration hindernde und damit den politischen Zielen zuwiderlaufende Faktoren identifiziert und behoben“, schreibt die Bundesregierung. Anpassungen im Bereich der Marktregulierung stellten Diskriminierungsfreiheit sicher und schafften mehr Transparenz über die Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen und den Pfad der Migration hin zu einem reinen Glasfasernetz.
Faire Wettbewerbsbedingungen für alle beteiligten Unternehmen
Für eine markt- und verbraucherfreundliche Migration seien angemessene und faire Wettbewerbsbedingungen für alle beteiligten Unternehmen anzustreben. Entscheidend sei, „dass durch einen offenen Netzzugang die Angebotsvielfalt sichergestellt bleibt“. Die Bundesnetzagentur soll künftig über Instrumente verfügen, um eine solche diskriminierungsfreie Migration sicherstellen und einheitliche Regeln etablieren zu können.
Der Bundesnetzagentur werde es insbesondere möglich sein, durch eine Transparenzverpflichtung umfassende und vollständige Informationen zum Migrationsprozess zu erlangen, indem das marktmächtige Unternehmen zur Erstellung der zur Verfügung zu stellenden Informationen und zur Erstellung eines Migrationsplans verpflichtet werden kann. Bislang bestehende Informationsasymmetrien und Investitionsbarrieren für Marktteilnehmer würden dadurch beseitigt.
Tiefergehende Analysen der Marktstruktur
Die Bundesnetzagentur soll darüber hinaus in die Lage versetzt werden, tiefergehende Analysen der Marktstruktur vorzunehmen, um die positiven Faktoren, aber auch Hemmnisse für einen flächendeckenden Glasfaserausbau herauszuarbeiten. Durch die Einholung und Analyse von Daten sollen Erkenntnisse gewonnen werden, welchen Einfluss andere Anschlusstechnologien, wie insbesondere die bestehende Hybrid Fiber Coax (HFC)-Netzinfrastruktur auf den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Deutschland haben und inwieweit diese bei der Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele eine unterstützende oder hemmende Rolle ausüben.
Weitere Anpassungen dienen der Beschleunigung des Ausbaus auf der vorgelagerten Netzebene. Das betrifft der Vorlage zufolge insbesondere Vereinfachungen und Klarstellungen beim Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung sowie die gesetzliche Verankerung genehmigungsfreier Maßnahmen. Darüber hinaus werde – im Einklang mit der Föderalen Modernisierungsagenda – alternativ zum Erfordernis einer Zustimmung ein Anzeigeverfahren eingeführt. Die damit bezweckte Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung diene ebenfalls der Beschleunigung des Netzausbaus.
Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal
Schließlich soll das Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal im TKG verankert werden. Als zentrale Datendrehscheibe soll es den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland weiter beschleunigen. Dazu sollen Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt werden, soweit dies mit Blick auf die Gigabit-Infrastrukturverordnung durch den nationalen Gesetzgeber zulässig ist und effizient erscheint.
Dem Bürokratieabbau dient laut Bundesregierung unter anderem die Eingrenzung der Pflicht zur Vorlage von Jahresfinanzberichten bei Konzerntöchtern. Die Datenerhebung und Datennutzung durch die Bundesnetzagentur werde im TKG effizienter gestaltet. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die eine Veröffentlichung von Daten ermöglicht. (mtt/hau/09.10.2026)