Rahmenbedingungen für den Ausbau der Telekommunikationsnetze

Der Bundestag berät über die Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen.
(© picture alliance / Zoonar | Piotr Adamowicz)
Liveübertragung: Freitag, 9. Oktober, 9 Uhr
Zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 9. Oktober 2026, berät der Bundestag den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen“. Nach einstündiger Debatte soll der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) werde durch das vorliegende Gesetz in Teilen überarbeitet und angepasst, um den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland in der Fläche und im Gebäude weiter voranzubringen, schreibt die Bundesregierung. Dabei werde das TKG mit den Vorgaben der Gigabit-Infrastrukturverordnung in Einklang gebracht. Die dem nationalen Gesetzgeber durch die Verordnung zugewiesenen Spielräume würden genutzt.
Um den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebäuden zu fördern, sollen die Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze angepasst werden, „soweit dies mit Blick auf die Gigabit-Infrastrukturverordnung durch den nationalen Gesetzgeber zulässig ist“. Dies beträfe insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Vollausbau im Gebäude sowie die Einhaltung einheitlicher technischer Mindeststandards bei der Errichtung gebäudeinterner Netzinfrastrukturen.
„Es werden die Kupfer-Glas-Migration hindernde und damit den politischen Zielen zuwiderlaufende Faktoren identifiziert und behoben“, schreibt die Bundesregierung. Anpassungen im Bereich der Marktregulierung stellten Diskriminierungsfreiheit sicher und schafften mehr Transparenz über die Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen und den Pfad der Migration hin zu einem reinen Glasfasernetz.
Faire Wettbewerbsbedingungen für alle beteiligten Unternehmen
Für eine markt- und verbraucherfreundliche Migration seien angemessene und faire Wettbewerbsbedingungen für alle beteiligten Unternehmen anzustreben. Entscheidend sei, „dass durch einen offenen Netzzugang die Angebotsvielfalt sichergestellt bleibt“. Die Bundesnetzagentur soll künftig über Instrumente verfügen, um eine solche diskriminierungsfreie Migration sicherstellen und einheitliche Regeln etablieren zu können.
Der Bundesnetzagentur werde es insbesondere möglich sein, durch eine Transparenzverpflichtung umfassende und vollständige Informationen zum Migrationsprozess zu erlangen, indem das marktmächtige Unternehmen zur Erstellung der zur Verfügung zu stellenden Informationen und zur Erstellung eines Migrationsplans verpflichtet werden kann. Bislang bestehende Informationsasymmetrien und Investitionsbarrieren für Marktteilnehmer würden dadurch beseitigt.
Tiefergehende Analysen der Marktstruktur
Die Bundesnetzagentur soll darüber hinaus in die Lage versetzt werden, tiefergehende Analysen der Marktstruktur vorzunehmen, um die positiven Faktoren, aber auch Hemmnisse für einen flächendeckenden Glasfaserausbau herauszuarbeiten. Durch die Einholung und Analyse von Daten sollen Erkenntnisse gewonnen werden, welchen Einfluss andere Anschlusstechnologien, wie insbesondere die bestehende Hybrid Fiber Coax (HFC)-Netzinfrastruktur auf den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Deutschland haben und inwieweit diese bei der Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele eine unterstützende oder hemmende Rolle ausüben.
Weitere Anpassungen dienen der Beschleunigung des Ausbaus auf der vorgelagerten Netzebene. Das betrifft der Vorlage zufolge insbesondere Vereinfachungen und Klarstellungen beim Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung sowie die gesetzliche Verankerung genehmigungsfreier Maßnahmen. Darüber hinaus werde – im Einklang mit der Föderalen Modernisierungsagenda – alternativ zum Erfordernis einer Zustimmung ein Anzeigeverfahren eingeführt. Die damit bezweckte Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung diene ebenfalls der Beschleunigung des Netzausbaus.
Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal
Schließlich soll das Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal im TKG verankert werden. Als zentrale Datendrehscheibe soll es den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland weiter beschleunigen. Dazu sollen Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt werden, soweit dies mit Blick auf die Gigabit-Infrastrukturverordnung durch den nationalen Gesetzgeber zulässig ist und effizient erscheint.
Dem Bürokratieabbau dient laut Bundesregierung unter anderem die Eingrenzung der Pflicht zur Vorlage von Jahresfinanzberichten bei Konzerntöchtern. Die Datenerhebung und Datennutzung durch die Bundesnetzagentur werde im TKG effizienter gestaltet. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die eine Veröffentlichung von Daten ermöglicht. (hau/28.09.2026)