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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. September 2025, eine Reihe von Vorlagen zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Asylsuchende: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen“ (21/1743(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll. 2023 sei über kritische hygienische Bedingungen und das Wiederauftreten fast ausgerotteter Krankheiten in Deutschland wie Skabies (Krätze), Tuberkulose, Diphtherie und Masern berichtet worden. Diese Vorfälle hätten insbesondere Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende sowie Einrichtungen mit ukrainischen Flüchtlingen betroffen, heißt es in dem Antrag. Das Robert-Koch-Institut (RKI) müsse daher die eingestellten Berichte über meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland wieder aufnehmen und auch über nicht meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden regelmäßig berichten.

Zahnärztliche Versorgung: In einem weiteren Antrag fordert die AfD-Fraktion „Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung“ (21/1744(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dieser Antrag soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. In der zahnärztlichen Versorgung gebe es zahlreiche bürokratische Hürden, die zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und die Effizienz der Praxen beeinträchtigten, ohne die Versorgungqualität zu verbessern, heißt es in dem Antrag. Viele Regularien seien übermäßig komplex und erforderten eine Überprüfung und Anpassung, um besser auf die praktischen Bedürfnisse des Arbeitsalltags und der Patientenversorgung einzugehen. Die Abgeordneten fordern, die Verpflichtung zur regelmäßigen Vorlage von Fortbildungsnachweisen gegenüber den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen durch ein System stichprobenartiger Prüfungen zu ersetzen. Zudem sollte der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht zusätzlich gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung erbracht werden müssen, wenn dieser bereits durch die zuständige Zahnärztekammer im Rahmen der Approbations- und Berufsausübungspflichten überprüft werde. Ferner soll die Strahlenschutzverordnung zahnarztpraxistauglich angepasst werden.

E-Rezept: „Entbürokratisierung des E-Rezepts – Angabe der Berufsbezeichnung im E-Rezept-Datensatz streichen“ lautet der Titel eines Antrags (21/1745(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die AfD-Fraktion eingebracht hat. Er soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) solle dahingehend geändert werden, dass bei elektronisch ausgestellten Verschreibungen die Angabe der Berufsbezeichnung der verschreibenden Person entfallen kann, sofern diese durch die qualifizierte elektronische Signatur und die Telematikinfrastruktur zweifelsfrei identifizierbar ist, schreibt die Fraktion. Gegenüber den Krankenversicherungen und Apotheken müsse eine verbindliche und einheitliche Auslegung der geänderten Regelung gewährleistet werden, um Fehlinformationen, Retaxierungen und Rückläufer zu vermeiden, heißt es in dem Antrag. 
Die Pflicht zur Angabe der Berufsbezeichnung der verschreibenden Person erweise sich als fehleranfällig und praxisfern. Es komme vermehrt zu Rückweisungen durch Apotheken mit Verweis auf angeblich unzulässige oder falsch kodierte Berufsbezeichnungen, erklärt die Fraktion in der Begründung des Antrags. In der Folge würden Verordnungen nicht beliefert und müssen durch die ausstellende Praxis korrigiert werden, was zusätzliche Arbeit verursache und die Versorgung der Patienten verzögere.

Bürokratieabbau im Gesundheitswesen: „Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem ,Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen' vom 30. November 2023“ lautet der Titel eines weiteren Antrags der AfD-Fraktion (21/1746(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll. Die AfD-Fraktion fordert darin einen die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die noch offenen Vorschläge aus dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023 schnellstmöglich umgesetzt werden. Zu den Vorschlägen gehören demnach die Vereinfachung der Dokumentationspflichten, die Optimierung von Abrechnungsverfahren, die Förderung der Interoperabilität digitaler Systeme, die Entlastung des medizinischen Fachpersonals, die Verbesserung von Genehmigungsverfahren, die Vereinfachung der Vergütungssysteme, die Vereinheitlichung der Prüfungen durch den medizinischen Dienst (MD) und die Abschaffung der Abrechnungsprüfungen in der stationären Kinder- und Jugendmedizin.

Herzgesundheit: In einem weiteren Antrag (21/1747(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat, werden „Maßnahmen zur Förderung der Herzgesundheit“ verlangt. Auch hier soll der Gesundheitsausschuss die federführende Beratung übernehmen. Die AfD-Fraktion fordert Initiativen zur Förderung der Herzgesundheit. Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien in Deutschland die häufigste Todesursache und stünden für rund 40 Prozent der Sterbefälle. Sie führten nicht nur zu vielen Todesfällen, sondern auch zu schweren körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen bis hin zu Pflegebedürftigkeit, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern mehr Grundlagenforschung insbesondere in den Bereichen Herzinsuffizienz, Arteriosklerose, Herzklappenerkrankungen und Herzrhythmusstörungen, um innovative Diagnose- und Therapiemethoden zu entwickeln. Zudem müsse die Gesundheitsbildung in allen Altersgruppen bezüglich der verursachenden Lebensstilfaktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel und Rauchen verbessert werden. Ferner sollten Betriebsärzte stärker in die Primär- und Sekundärprophylaxe von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingebunden werden.

Arzt- und Facharztausbildung: Die AfD-Fraktion will die „ärztliche Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt bei Ambulantisierung der Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln“. Ihr Antrag (21/1748(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Bei Umstrukturierungen im Gesundheitssystem müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion die Auswirkungen auf die ärztliche Aus- und Weiterbildung zum Facharzt bedacht werden. Die angestrebte und aus Patientensicht, aus Kostengründen und angesichts der personellen Engpässe sinnvolle Ambulantisierung der Medizin werde ein zusätzliches Problem schaffen, wenn dem nicht entgegengesteuert werde, heißt es in dem Antrag. Viele für die ärztliche Weiterbildung obligate Tätigkeiten würden vom stationären in den ambulanten Bereich und auch in Praxiskliniken verlagert. Durch die Zunahme tagesstationärer Behandlungen werde selbst in Universitätskrankenhäusern die Bettenzahl tendenziell abnehmen, was auf die Zahl der Medizinstudienplätze negative Auswirkungen haben werde, da für diese im Allgemeinen die Zahl der Betten in den Kliniken relevant sei. Die Abgeordneten fordern eine Regierungskommission zur Förderung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung, die den Auftrag erhalten soll, den Bedarf an Medizinstudienplätzen sowie den Bedarf an Weiterbildungsmöglichkeiten zum Facharzt festzustellen.

Mortalitätsregister: Darüber hinaus schlägt die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/1749(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke vor. Der Antrag soll an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die AfD-Fraktion fordert die Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke. Die derzeitige Todesursachenstatistik weise methodische Mängel auf, die eine präzise Erfassung der tatsächlichen Krankheitslast verhinderten. Wenn ausschließlich das als Grundleiden definierte Krankheitsbild dokumentiert werde, führe das insbesondere bei Patienten mit multikausalen Krankheitsverläufen zu erheblichen Informationsverlusten, heißt es in dem Antrag. Die Defizite machten deutlich, dass die derzeitigen Datenstrukturen den Anforderungen einer modernen Gesundheitsüberwachung und -steuerung nicht gerecht würden, da sie präzise epidemiologische Analysen behinderten, Zusammenhänge zwischen verschiedenen Erkrankungen verschleierten und die Planung einer zielgerichteten Prävention und Versorgung erschwerten.

Zuwanderung ins Gesundheitssystem: „Zuwanderung ins Gesundheitssystem begrenzen – Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum (Orientierung am dänischen Modell)“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion  (21/1750(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Die „Zuwanderung in das Gesundheitssystem“ muss nach Ansicht der AfD-Fraktion begrenzt werden. Nach derzeitiger Rechtslage erhielten Asylbewerber medizinische Leistungen, die über die Sicherung der Gesundheit in akuten Notfällen hinausgingen. Dies umfasse unter anderem die Behandlung chronischer Erkrankungen sowie psychotherapeutische Angebote, heißt es in dem Antrag. Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland (beziehungsweise 36 Monaten ab 2023) erhielten Asylsuchende in vielen Fällen sogar analoge Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte. Diese großzügige Auslegung des staatlichen Fürsorgeauftrags über das verfassungsrechtlich notwendige Maß hinaus erzeuge Fehlanreize und könne zur rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylsystems führen. Die Abgeordneten fordern eine Reduktion der Leistungen auf akute Notfallbehandlungen, Schmerztherapie und lebensbedrohliche oder nicht aufschiebbare medizinische Maßnahmen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland.

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die AfD-Fraktion hat einen weiteren Antrag mit dem Titel „Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken“ (21/1751(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Antrag soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Das Gesundheitswesen leide unter einem historisch gewachsenen und teilweise überregulierten Verwaltungsapparat. Dokumentationspflichten, analoge Verfahren und unklare gesetzliche Regelungen erschwerten eine effiziente Versorgung, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem ein digitales, unterschriftsfreies Verfahren zur Prüfung der Familienversicherung sowie die Einführung eines vereinfachten Strukturmodells zur Pflegedokumentation in allen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.

Ersthelfer-Alarmierungssysteme: Die AfD-Fraktion hat zudem einen Antrag mit dem Titel „Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung smartphonebasierter Ersthelfer-Alarmierungssysteme“ (21/1752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Auch dieser Antrag soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sei die Überlebenschance der Betroffenen maßgeblich von der Geschwindigkeit der ersten lebensrettenden Aktivitäten abhängig. Mit smartphonebasierten Ersthelfer-Apps könnten freiwillige, geschulte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes befinden, parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Damit könne das sogenannte interventionsfreie Intervall signifikant verkürzt und die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich erhöht werden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für die bundesweite, flächendeckende Einführung und den Betrieb smartphonebasierter Ersthelfer-Alarmierungssysteme zu schaffen. Dazu müssten bundeseinheitliche technische Mindeststandards und eine vollständige Interoperabilität aller bestehenden und künftigen Systeme festgelegt werden.

Bauwende: „Bauwende jetzt – Stadtumbau sozial, demokratisch und nachhaltig planen und gestalten“ lautet der Titel eines Antrags (21/1753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die Fraktion Die Linke eingebracht hat. Vorgesehen ist, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zu überweisen. Umbau müsse vor dem Neubau von Gebäuden Vorrang haben, heißt es in dem Antrag, in dem auch Maßnahmen zur Behebung des Leerstands gefordert werden. „Bundesweit stehen circa 1,9 Millionen Wohnungen leer und allein in den sieben größten Städten sind 8,11 Millionen Quadratmeter Bürofläche ungenutzt“, schreiben die Abgeordneten. Zusätzlich würden bundesweit schätzungsweise 550.000 Wohnungen als Ferienunterkünfte zweckentfremdet. Daher müsse die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen zur Mobilisierung dieser Raumpotenziale stärken, die kommunalen Verwaltungen in die Lage versetzen, diese umzusetzen und Investitionen über die Städtebauförderung auf den Weg bringen. Zur Sicherung des Baubestandes sollten kommunale Abrissstopps vereinfacht sowie kommunale Umbauprogramme für bezahlbaren Wohnraum gestärkt werden. Außerdem werden ein Bodenpreisdeckel, eine Bodenwertzuwachssteuer sowie die Ertüchtigung kommunaler Vorkaufs- und Eingriffsrechte verlangt. Der Bundesregierung wirft die Fraktion vor, mit dem geplanten „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung von Verfahren in Wirklichkeit die Bodenspekulation anzuheizen. „Statt dem schnellen Bau von günstigem Wohnraum folgt damit die planlose Versiegelung von Äckern und Grünflächen, die ökologisch und städtebaulich problematische Zersiedelung der Stadtränder und des ländlichen Raums sowie der Verlust öffentlicher Räume“, wird kritisiert. Problematisch sei auch die Schwächung der kommunalen Planungshoheit. 

Deutsche Bahn: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel „Mitglieder des Deutschen Bundestag aus Aufsichtsräten bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen“ (21/1754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Gewählte Abgeordnete des Bundestags seien einzig ihrem Gewissen unterworfen, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrem Antrag. Mitglieder von Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und GmbHs seien jedoch keinesfalls einzig ihrem Gewissen unterworfen, sondern den Bestimmungen des Aktiengesetzes beziehungsweise des GmbH-Gesetzes. Sie seien zur Verschwiegenheit über Interna der Aktiengesellschaft oder GmbH verpflichtet. Dies kann aus Sicht der AfD-Fraktion dazu führen, „dass Mitglieder des Bundestages ihren Kontrollauftrag gegenüber Regierung, Verwaltung und Beteiligungen nicht vollumfänglich wahrnehmen können“. Da ihnen als Mitglieder eines Aufsichtsrats de jure alle relevanten Vorgänge bekannt sein müssten, dürften sie sich in der parlamentarischen Arbeit zu den die Deutsche Bahn AG oder die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahngesellschaft) betreffenden Themen nicht mehr einlassen, weil sie sich geschäftsschädigend verhalten könnten. Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Bundestag und in einem Organ einer in Bundesbesitz stehenden Gesellschaft könne zu einer möglichen Fallkonstellation führen, „dass Aufsichtsratsmitglieder schon deshalb eine parlamentarische Aufklärung und Kontrolle zu verhindern versuchen könnten, weil sie aus haftungsrechtlichen Gründen nicht gegen sich selbst als Organe der Gesellschaft vorgehen wollen und können“, heißt es in der Vorlage. Aufsichtsratsmitglieder, die von der Bundesregierung entsandt wurden und keine Abgeordnetenmandate innehaben, solle eine derartige Regelung nicht betreffen. Ein starkes Engagement von Finanz- und Verkehrsministerium über deren beamtete Staatssekretäre in den Aufsichtsräten von Deutscher Bahn AG und Autobahngesellschaft „bleibt erwünscht“, schreibt die AfD-Fraktion.

Post- und Paketmärkte: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen – Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten“ (21/1756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden soll. Darin schreiben die Abgeordneten, dass die von der Bundesregierung geplante Entfristung des Paket-Boten-Schutzgesetzes, mit dem die so genannte Nachunternehmerhaftung über Ende 2025 hinaus weiterbestehen soll, „ein erster, notwendiger Schritt“ sei, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auch künftig zu verhindern. Er reiche jedoch „bei Weitem nicht aus“. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Schutz der Paketzustellerinnen und -zusteller für Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm die verpflichtende Zustellung durch zwei Personen ohne Ausnahmen vorschreibt. Die Ankündigung, im Nachgang zur Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes Verfahrenserleichterungen für Unternehmen der Kurier-, Express- und Paketbranche zeitnah zu prüfen, müsse so umgesetzt werden, dass keine sozialen oder ökologischen Standards herabgesetzt werden, heißt es in dem Antrag weiter.

(vom/ste/29.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/1743 - Antrag: Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen
    PDF | 172 KB — Status: 22.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1744 - Antrag: Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung
    PDF | 148 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1745 - Antrag: Entbürokratisierung des E-Rezepts - Angabe der Berufsbezeichnung im E-Rezept-Datensatz streichen
    PDF | 165 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1746 - Antrag: Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023
    PDF | 160 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1747 - Antrag: Maßnahmen zur Förderung der Herzgesundheit in Deutschland
    PDF | 162 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1748 - Antrag: Ärztliche Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt bei Ambulantisierung der Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln
    PDF | 200 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1749 - Antrag: Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke
    PDF | 194 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1750 - Antrag: Zuwanderung ins Gesundheitssystem begrenzen - Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum - Orientierung am dänischen Modell
    PDF | 159 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1751 - Antrag: Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken
    PDF | 194 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1752 - Antrag: Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen
    PDF | 168 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1753 - Antrag: Bauwende jetzt - Stadtumbau sozial, demokratisch und nachhaltig planen und gestalten
    PDF | 162 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1754 - Antrag: Mitglieder des Deutschen Bundestages aus Aufsichtsräten bei der Deutschen Bahn AG und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen
    PDF | 155 KB — Status: 22.09.2025
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  • 21/1756 - Antrag: Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen - Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten
    PDF | 172 KB — Status: 22.09.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Fluggastabfertigung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung (21/6129(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten. Durch Anpassung des Luftverkehrsgesetzes, des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetz/EU sollen der Prozess der Fluggastabfertigung digitalisiert und damit die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere „auf freiwilliger Basis“ erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Darüber hinaus werde durch die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert, schreibt die Bundesregierung. Durch die Vorgaben in den genannten Gesetzes zur digitalen Fluggastabfertigung werde eine „sichere, möglichst datenschonende und auf Freiwilligkeit beruhende Datenverarbeitung gewährleistet“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem werde sichergestellt, dass dem Fluggast auch weiterhin die Möglichkeit bleibt, „sich für die reguläre Fluggastabfertigung zu entscheiden“.

Klinken: Im Gesundheitsausschuss federführend beraten wird ein Antrag der AfD mit dem Titel „Wiederherstellung wirksamer Länderkompetenzen bei Ausnahmen von Mindestmengen – Kliniken im ländlichen Raum erhalten“ (21/6355(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Entscheidungsbefugnis der Länder bei der Sicherung der stationären Versorgung muss nach Ansicht der AfD-Fraktion gestärkt werden. Der Gesetzgeber habe mit den Mindestmengenregelungen ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung geschaffen, indem bestimmte planbare Leistungen nur an Krankenhausstandorten vergütet werden, die eine Mindestfallzahl erreichen. In der Praxis könne dies jedoch zu Versorgungslücken führen. Dies betreffe besonders sensible Bereiche wie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen, Stammzelltransplantationen sowie die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung. Die Abgeordneten schlagen vor, im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder Ausnahmen von Mindestmengenregelungen in eng definierten Fällen zuzulassen, wenn andernfalls die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung gefährdet wäre.

Heilpraktiker: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss beraten wird der Antrag der AfD mit dem Titel „Heilpraktiker als Bestandteil der Gesundheitsversorgung erhalten, schützen und qualitätsorientiert weiterentwickeln“ (21/6356(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Beruf des Heilpraktikers sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion für die Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. Er habe sich zu einem festen und von Patienten breit genutzten Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung entwickelt. Der Heilpraktiker ergänze die ärztliche Regelversorgung insbesondere dort, wo Menschen komplementäre und individuelle Behandlungsangebote wünschten, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Der geltende Rechtsrahmen (Heilpraktikergesetz) ermögliche die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation nur unter Erlaubnisvorbehalt und ordne die Tätigkeit damit in ein staatlich reguliertes Gefahrenabwehr- und Patientenschutzsystem ein. Die Abgeordneten fordern, das Berufsbild des Heilpraktikers als eigenständigen, rechtlich geregelten Bestandteil der Versorgungslandschaft zu erhalten und Reformdebatten auf eine evidenzbasierte Weiterentwicklung auszurichten, statt auf Abschaffung oder unverhältnismäßige Einschränkungen.

Nationale Volksarmee: Ein AfD-Antrag mit dem Titel „Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses“ (21/6357(Dokument, öffnet ein neues Fenster))wird federführend im Verteidigungsausschuss weiterberaten. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, dem Bundestag ein Konzept zur differenzierten Einordnung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses vorzulegen, das den historischen Erkenntnisstand, den rechtsstaatlichen Grundsatz individueller Verantwortung sowie die unterschiedlichen militärischen Dienstbiographien innerhalb der Nationalen Volksarmee berücksichtigt. Dabei müsse geprüft werden, in welcher Form ehemalige Soldaten der NVA, die ihren Dienst im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht oder in nicht politischen militärischen Funktionen ohne nachweisbare persönliche Beteiligung an rechtsstaatswidrigen Handlungen geleistet haben, in die staatliche Veteranenpolitik einbezogen werden können. Die AfD argumentiert in ihrem Antrag, dass die rechtsstaatliche Aufarbeitung der DDR-Geschichte grundsätzlich dem Prinzip individueller Verantwortung folge. Eine pauschale Bewertung allein aufgrund der Zugehörigkeit zu staatlichen Institutionen der DDR entspreche weder der Praxis der historischen Forschung noch der rechtlichen Aufarbeitung seit der Wiedervereinigung.

Spitzensportförderung: „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“, lautet der Titel eines AfD-Antrags (21/6358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der im federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt beraten wird. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, sich im Verbund mit den Ländern dafür einzusetzen, dass Vorabquoten Leistungssport für die Vergabe von Studienplätzen festgeschrieben werden, der Wechsel des Studienganges und/oder des Studienorts erleichtert wird und flächendeckend mit Hochschulen als Partnerhochschulen des Spitzensports kooperiert wird. Zudem solle zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ein Gesamtkonzept entwickelt werden, das klare Regeln und standardisierte Abläufe der Zusammenarbeit aller Teilbereiche zugrunde legt. So sollten zum Beispiel Anreize für Firmen geschaffen werden, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Leistungssportler anzubieten, und Firmen dabei unterstützt werden, spezielle Recruiting-Maßnahmen zur Gewinnung von Spitzensportlern zu entwickeln.

Covid: Die AfD legt einen Antrag für einen „Einstieg in die systematische Erforschung von Nebenwirkungen der mRNA-basierten COVID-Impfungen“ (21/6088(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde an den Forschungsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Demnach seien zahlreiche Verdachtsfälle von Nebenwirkungen der Covid-Impfungen beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet worden, davon bezögen sich viele Meldungen auf schwere Nebenwirkungen. Es sei davon auszugehen, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher liege, heißt es in dem Antrag. Es müsse davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche Anzahl tatsächlicher Impfschäden vorliege. Dennoch seien die Nebenwirkungen der Covid-Impfungen bisher weder qualitativ noch quantitativ systematisch erforscht worden. Die Abgeordneten fordern, im Haushaltsgesetz 2026 von den Mitteln zur Forschung von Long Covid 20 Millionen Euro für die Erforschung der Nebenwirkungen von Impfungen gegen Covid-19 und das Risikopotenzial der mRNA-Technologie vorzusehen. In den Haushaltsgesetzen 2027 bis 2029 sollten jeweils 20 Millionen Euro für die Erforschung von Ursachen und Behandlungsmethoden zu den Nebenwirkungen der Covid-Impfungen sowie dem Risikopotenzial der mRNA-Technologie bereitgestellt werden. Ein Forschungsprogramm sollte sich mit den Möglichkeiten der diagnostischen Abgrenzung von Long Covid und Impfnebenwirkungen befassen. Ferner sollte ein Forschungsprogramm aufgelegt werden, mit dem die Auswirkungen der mRNA-Impfungen auf den menschlichen Körper ergebnisoffen untersucht werden. In Studien zu Long/Post Covid sollten Probandengruppen künftig nach Impfstatus zusammengestellt werden, um eine genauere Trennung von postinfektiöser Erkrankung und Impfnebenwirkungen sicherzustellen. Bis zur abschließenden Klärung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses und möglicher Gefahren von mRNA-Impfungen sollte auf den Einsatz solcher Impfstoffe verzichtet werden.

Ostsee: Die Grünen legen einen Antrag mit dem Titel „Die Ostsee schützen“ (21/6014(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der im Umweltausschuss federführend beraten wird. In dem Antrag heißt es, dass sie sich als halbumschlossenes Meeresgebiet in der Klimakrise doppelt so schnell erwärme wie der globale Ozeandurchschnitt. Durch Überfischung, Vermüllung, Schifffahrtslärm, militärische Nutzung, Kies- und Sandabbau, Munitionsaltlasten sowie steigende Nähr- und Schadstoffeinträge aus Agrarwirtschaft und Industrie gehöre die Ostsee zu den am stärksten überlasteten Meeren weltweit: Das Wasser sei zu „100 Prozent“ eutrophiert, also mit Stickstoff oder Phosphaten so überdüngt, sodass sich sauerstoffarme Gebiete – sogenannte Todeszonen – ausbreiteten und Lebensräume am Meeresboden zerstörten. Aus diesem Grund dringen die Abgeordneten darauf, den Schutz des Meeres zusammen mit den europäischen Anrainerstaaten und den Küstenbundesländern zu stärken. Auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für einen „ambitionierten Ocean Act“ einzusetzen, der die meeresbezogenen Ziele des Kunming-Montreal-Naturschutzabkommens und der EU-Biodiversitätsstrategie rechtsverbindlich umsetzt. Bei den Verhandlungen über den EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034 solle sie sich zudem für ein Mindestbudget zur Umsetzung des Europäischen Pakt für die Meere einsetzen und mit den Küstenbundesländern einen gemeinsamen Aktionsplan Meeresschutz für die Ostsee auflegen, schreiben die Abgeordneten. Zudem fordern sie, die Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wirksam zu schützen und auf mindestens zehn Prozent als „Nullnutzungszonen“ auszuweisen. Darüber hinaus pocht die Fraktion auf die Umsetzung der Verpflichtungen aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU 2024/1991) für die Meeresökosysteme und ein vollständiges Verbot der Fischerei mit Stellnetzen in Meeresschutzgebieten sowie einen ganzjährigen Ausschluss in ökologisch besonders sensiblen Bereichen. Andere der insgesamt 31 Forderungen des Antrags zielen auf die Reduzierung der Nährstoffeinträge, unter anderem durch eine „ambitionierte Düngepolitik und die zügige Umsetzung der wie der Nitratrichtlinie, ein ein wirksames Verbot der Öl- und Gasförderung in der AWZ sowie die Begrenzung des Unterwasserlärms durch den Umstieg auf alternative, umweltschonende und lärmreduzierende Antriebe in der Schifffahrt.

Klimapolitik: Ein Antrag der Fraktion die Linke mit dem Titel “Klimapolitik an den Belastungsgrenzen unseres Planeten ausrichten„ (21/5891(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Ausschuss für Klimaschutz zur Federführung überwiesen. Zwischen völkerrechtlich verbindlichen Zielen und deren Umsetzung klaffe eine Lücke, schreiben die Abgeordneten unter anderem mit Blick auf die jüngsten Berichte des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und des Expertenrats für Klimafragen. Es sei rasches Handeln geboten, um “selbstverstärkende Rückkopplungen im Erdsystem„ zu verhindern und die Klimaziele “auch nach 2030 zu erreichen„. Konkret verlangt die Linksfraktion unter anderem, das Neun-Euro-Ticket sowie ein allgemeines Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde auf deutschen Autobahnen einzuführen. Erneuerbare Energien sollen nach ihrem Willen konsequent ausgebaut und Strom-Übertragungsnetze in öffentliches Eigentum zu überführt werden. Den weiteren Ausbau von LNG-Infrastruktur wollen die Linken dagegen beenden. Eine “soziale kommunale Wärmewende„ betrachten sie als Teil der Daseinsvorsorge und fordern daher eine bessere Förderung der klimagerechten Sanierung von Gebäuden. Dabei müsse Sanierung vor Abriss und Neubau gehen. Klimaschädliches Bauen solle reduziert werden statt es durch einen “Bauturbo„ sogar noch zu fördern, heißt es im Antrag. Weitere zentrale Forderungen zielen auf ein Sofortprogramm für die Transformation der Automobil- und Stahlindustrie sowie die Auszahlung eines Klimagelds an alle Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten den Katastrophenschutz und die Waldbrandbekämpfung als Klimaanpassungsmaßnahmen ausbauen und eine Elementarschaden-Pflichtversicherung einführen. Künftige Gesetze wollen die Abgeordneten zudem auf die Vereinbarkeit mit den planetaren Grenzen hin prüfen, die Zerstörung von Ökosystemen als Straftatbestand vor dem Internationalen Strafgerichtshof etablieren und Klimaschutz über eine Finanztransaktions- und Digitalsteuer für Digitalkonzerne “ab 250 Millionen Umsatz in Höhe von mindestens zehn Prozent„ finanzieren.

Parlamentarische Versammlung der OSZE: Der Auswärtige Ausschuss übernimmt die federführende Beratung für einen Antrag mit dem Titel “Entschließung in der Vancouver-Erklärung der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zur internationalen Wissenschaftsdiplomatie umsetzen (21/5827(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine von der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV) verabschiedete Entschließung zur internationalen Wissenschaftsdiplomatie umzusetzen. Die Wissenschaftsdiplomatie bietet ihrer Ansicht nach „bedeutsame Chancen“ für die Bewältigung weltweiter Herausforderungen wie Klimawandel und globale Gesundheitsfragen sowie für die Beilegung und Vermeidung von bewaffneten Konflikten. Deutschland habe ihre Potenziale bislang nicht hinreichend ausgeschöpft. Die Linksfraktion hält evidenzbasierte Erkenntnisse der Wissenschaft für die Aufklärung und gesellschaftliche Vermittlung von politischen Entscheidungen von internationaler Tragweite für unverzichtbar. „Dies gilt umso mehr, da die Freiheitsräume in der Wissenschaft und Zivilgesellschaft verstärkt durch rechtsautoritäre und antidemokratische Kräfte eingeschränkt sowie durch politisch gesteuerte, wissenschaftsfeindliche Desinformationskampagnen angegriffen werden.“ Die Entschließung geht auf eine im Jahr 2023 von der deutschen Vizepräsidentschaft initiierte Resolution „Greater Exploitation of the Potential of Science Diplomacy“ in der OSZE PV zurück. Mit ihrer Umsetzung würde der Deutsche Bundestag die Notwendigkeit, die Empfehlungen der OSZE PV in praktisches Regierungshandeln zu übertragen, unterstreichen, argumentieren die Abgeordneten. Die Tätigkeit der OSZE PV und die Beiträge der deutschen Delegation würden gewürdigt sowie die öffentliche Wahrnehmung und Bedeutung der Parlamentarischen Versammlung für die OSZE-Politik Deutschlands erhöht, ist die Linksfraktion überzeugt.

(ste/hau/15.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/5827 - Antrag: Entschließung in der Vancouver-Erklärung der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zur internationalen Wissenschaftsdiplomatie umsetzen
    PDF | 158 KB — Status: 07.05.2026
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  • 21/5891 - Antrag: Klimapolitik an den Belastungsgrenzen unseres Planeten ausrichten
    PDF | 179 KB — Status: 11.05.2026
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  • 21/6014 - Antrag: Die Ostsee schützen
    PDF | 184 KB — Status: 19.05.2026
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  • 21/6088 - Antrag: Einstieg in die systematische Erforschung von Nebenwirkungen der mRNA-basierten COVID-Impfungen
    PDF | 185 KB — Status: 21.05.2026
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  • 21/6129 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
    PDF | 775 KB — Status: 26.05.2026
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  • 21/6355 - Antrag: Wiederherstellung wirksamer Länderkompetenzen bei Ausnahmen von Mindestmengen - Kliniken im ländlichen Raum erhalten
    PDF | 155 KB — Status: 09.06.2026
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  • 21/6356 - Antrag: Heilpraktiker als Bestandteil der Gesundheitsversorgung erhalten, schützen und qualitätsorientiert weiterentwickeln
    PDF | 192 KB — Status: 09.06.2026
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  • 21/6357 - Antrag: Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses
    PDF | 160 KB — Status: 09.06.2026
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  • 21/6358 - Antrag: Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken
    PDF | 173 KB — Status: 09.06.2026
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Lob der Verbände für geplante Entlastungen im GKV-Sparpaket

Zeit: Mittwoch, 7. Oktober 2026, 16 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die von der Bundesregierung geplanten Folgeregelungen zu dem im Sommer beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden von Sachverständigen gelobt, weil Belastungen entfallen sollen. Das gilt beispielsweise für bestimmte Fachärzte und Krankenhäuser. Apotheker und die Pharmabranche fordern hingegen weitere Entlastungen. Krankenkassen sehen die Gefahr einer Aufweichung der Sparbeschlüsse. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 7. Oktober 2026, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den zwölf Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Die Änderungen sollen mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet werden.

„Hausarztzentrierte Versorgung ist ein etabliertes Primärversorgungssystem“

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband äußerte sich positiv über den Wegfall des Fixkostendegressionsabschlags für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte. Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sei schon heute ein etabliertes Primärversorgungssystem und biete damit eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Primärversorgung. Der Abschlag hätte falsche Anreize gesetzt und die Verbreitung der HZV erschwert. Eine Sprecherin des Verbandes merkte in der Anhörung an, dass sich viele junge Mediziner gemeldet hätten, die stark verunsichert gewesen seien. Es sei gut, dass in dem Punkt nachgesteuert werde.

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands begrüßte die Zielsetzung der neuen Prüfquotenklasse von einem Prozent für Krankenhäuser mit geringen Auffälligkeiten in der Abrechnung. Allerdings gebe es in der Rechnungsauslegung Interpretationsspielräume. Die geplante Erhöhung der Prüfquoten mit der Anhebung der Schwellenwerte sei weiter abzulehnen. Prinzipiell seien die Prüfverfahren aufgrund des enormen bürokratischen Aufwands nicht zukunftstauglich.

„Krankenhausfinanzierung über reguläre Vergütungsmechanismen sicherstellen“

Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD) würdigte die zusätzlichen Mittel für Krankenhäuser in Höhe von 550 Millionen Euro. Dies gelte besonders für die 450 Millionen Euro über einen Rechnungszuschlag für nicht-universitäre Kliniken. Dies sei jedoch keine nachhaltige Lösung für die strukturelle Unterfinanzierung. Rund 70 Prozent der Krankenhäuser schrieben rote Zahlen. Eine dauerhaft auskömmliche Krankenhausfinanzierung sollte über reguläre Vergütungsmechanismen sichergestellt werden und nicht von limitierten Zuschlägen abhängen.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi äußerte sich zustimmend zu dem Plan, bestimmte psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär zu vergüten. Rigide Sparvorgaben dürfen nicht zu erschwerten Versorgungszugängen führen. Die Gewerkschaft forderte, die Bedarfsplanung für die ambulante Psychotherapie am Versorgungsbedarf auszurichten und von einer mengenmäßigen Deckelung grundsätzlich Abstand zu nehmen. Ferner begrüßte Verdi die Informationspflicht der Kassen bei Beitragssatzanhebungen. Allerdings sollten kostensparende digitale Verfahren dafür gefunden werden.

„Bestandsschutz für behandelte Patienten im Gesetz verankern“

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) forderte mit Blick auf die Neuregelung bei Cannabis-Präparaten, standardisierte Cannabisextrakte sowie Zubereitungen mit Dronabinol und Nabilon müssen weiter verfügbar sein, insbesondere bei fehlender Therapieoption, Unverträglichkeit oder unzureichender Wirksamkeit eines Fertigarzneimittels. Der Bestandsschutz für bereits behandelte Patienten sollte ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßten in der Anhörung den geplanten Vorrang für Fertigarzneimittel nach Indikation.

Die apothekenbezogene Ausschreibung für Krebsmedikamente (Zytostatika) wird von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) abgelehnt. Der Gesetzgeber habe sich 2017 bewusst für die Abschaffung entschieden, weil es sich um eine Versorgung handele, bei der es auf eine abstimmte Kooperation von Apotheken und onkologischen Praxen ankomme. Zytostatika herstellende Apotheken könnten ihre Strukturen nicht abhängig vom Ausgang von Ausschreibungen hoch- oder herunterfahren. Die Hilfstaxe zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen Versorgung funktioniere. Die ABDA forderte ferner die Befristung des erhöhten Apothekenabschlags. Ein Sprecher des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) warnte in der Anhörung nachdrücklich vor der Zerschlagung hochkomplexer Infrastruktur.

„Ambulante Operationen sind patienten- und familienfreundlich“

In der Anhörung äußerten sich verschiedene Sachverständige kritisch zu dem Vorhaben, die sogenannten Hybrid-DRGs abzuschaffen und eine Kurzzeitfallpauschale einzuführen. Befürchtet wird, dass die angestrebte stärkere Ambulantisierung konterkariert wird und Behandlungen vermehrt wieder in Kliniken stattfinden. Ein Vertreter des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO) betonte, Klinikaufenthalte seien für Patienten mit Belastungen verbunden und mit erheblichen Infektionsrisiken. Ambulante Operationen seien patienten- und familienfreundlich. Auch nach Ansicht des Fachärzte-Spitzenverbandes (SpiFa) sollte das Ambulantisierungspotenzial stärker gehoben werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) befürchtet eine Aufweichung der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz müssten sich am Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der GKV und am Leitbild der Beitragssatzstabilität orientieren. Es bestünden erhebliche Zweifel, dass das Entlastungsvolumen ausreiche, um die zusätzlichen Ausgaben in der ambulanten Versorgung, der Psychotherapie und im stationären Bereich zu kompensieren. Das erklärte Ziel, die Beitragssätze in der GKV 2027 stabil zu halten, sei damit ernsthaft in Gefahr. (pk/07.10.2026)

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  • 21/6808 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    PDF | 1 MB — Status: 01.07.2026
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Tagesordnung

  • 58. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 7. Oktober 2026, 16:00 Uhr - öffentlich (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • AOK Bundesverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • AOK Bundesverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
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  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Hausärztinnen- und Hausärzteverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Eurocom (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Ersatzkassen (vdek) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • IKK (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Spitzenverband digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Katholischer Krankenhausverband Deutschland (KKVD) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bitkom (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Landkreistag (DLT) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Hanfverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • BKK Dachverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Sozialverband Deutschland (SoVD) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Medizinischer Dienst Bund (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Städtetag (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • GKV-Spitzenverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
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  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit (Interner Link)

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Stand: 08.10.2026